Falschberatung - Neuvertrag

vor 8 Jahren

Hallo,

am 15.12.2017 war ich im Telekomshop in Ulm im Blautalcenter in Ulm und interessierte mich für einen Surfstick. Frau C. sagte mir, dass es momentan im Shop ein Sonderangebot gibt: Data Comfort L für den Preis vom M - Vertrag, also für 19,95 € statt 29,95 € und Bereitstellungsgebühr entfällt, also 10 GB für den Preis von 4 GB.

Als ich die Auftragsbestätigung erhalten habe, stand drin Data Comfort L Eco für 29,95 € und 39,95 € Bereitstellungsgebühr.

Ich bin nochmals hin und Frau C. sagte, dass es der Standardvertrag ist und dass mir die Bereiststellungsgebühr gut geschreiben wird. Dies vermerket sie auch auf der Auftragsbestätigung. Beim Vertrag sei etwas schief gelaufen und sie redet mit ihrer Vorgesetzten. Dann sagte sie, das es mit dem Vertrag klar geht. Ich bat um eine schriftliche Bestätigung, doch sie schrieb auf die Auftragsbestätigung: "Tarif sollte Data Comfort M eco sein" - was mich schon stutzig machte. Als die Rechnung dann kam, fand ich dort die Standardwerte (Data Comfort L Eco für 29,95 € und 39,95 € Bereitstellungsgebühr). Ich wieder hin, doch Frau C. arbeite nicht mehr dort => glaube keinem Verkäufer...

Herr Y., der mich dann beraten hat, beantragte für mich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr - wenigstens eine kleine Entschädigung.

 

Ich fühle mich über den über den Tisch gezogen und angelogen. Ja, in der Auftragsbetätigung stand Data Comfort L Eco für 29,95 € und 39,95 € Bereitstellungsgebühr, doch darf ich dem Verkäufer nicht glauben?

Hätte ich den Vertrag (Data Comfort M eco wie gewünscht) online abgeschlossen, hätte ich nur 17,95 € bezahlt und keine langen Wartezeiten im Shop gehabt. Das war das letzte Mal, dass ich im Telekomshop etwas gekauft habe und den Vertrag kündige ich auch so bald als möglich.

 

Grüße von einem enttäuschten Kunden

Josef

 

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vor 8 Jahren

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    • vor 8 Jahren

      Tja nicht schön.

      Manche Vertriebler nehmen da eine Rolle als Totengräber für die Branche ein - diesen Eindruck habe ich manchmal.

       

      Auch wenn ich denke, dass da nichts mehr geht - trag doch mal ins Forenprofil Deine Daten ein (Link siehe meine Fußzeile)

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    • vor 8 Jahren

      Josef8

      Ich fühle mich über den über den Tisch gezogen und angelogen. Ja, in der Auftragsbetätigung stand Data Comfort L Eco für 29,95 € und 39,95 € Bereitstellungsgebühr, doch darf ich dem Verkäufer nicht glauben?

       

      Ich fühle mich über den über den Tisch gezogen und angelogen. Ja, in der Auftragsbetätigung stand Data Comfort L Eco für 29,95 € und 39,95 € Bereitstellungsgebühr, doch darf ich dem Verkäufer nicht glauben?

       

      Josef8

       

      Ich fühle mich über den über den Tisch gezogen und angelogen. Ja, in der Auftragsbetätigung stand Data Comfort L Eco für 29,95 € und 39,95 € Bereitstellungsgebühr, doch darf ich dem Verkäufer nicht glauben?

       


      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.  Vertrauen hin - Vertrauen her. Da führt kein Weg dran vorbei.

      Das musst du dir schon vorhalten lassen.

       

      hajo777

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      von

      vor 8 Jahren

      hajo777

      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.

      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht. 
      hajo777
      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht. 

      @hajo777

      Da kann ich Dir nicht so ohne weiteres zustimmen.

       

      Maßgebend bei einem Vertrag ist die übereinstimmende Willenserklärung.

      Und das steht zunächst mal auf dem Auftrag drauf.

       

      Sollte die Auftragsbestätigung vom Auftrag abweichen ohne dass es da eine vorherige Rücksprache gab, dann ist das juristisch ziemlich sicher null und nichtig.

       

      In der Praxis sieht es dann zwar möglicherweise wieder anders aus, da geht es dann um die Beweisbarkeit.

       

      Aber wenn wir das Pferd von der Seite her aufsatteln, dann hast Du bei einer nicht korrekten Auftragsbestätigung von vorneherein verloren, wenn der Auftrag im Shop aufgegeben wurde. So ist es ja vermutlich in diesem Fall.

       

      @Josef8

      Bitte vergleiche den Auftrag mit der Auftragsbestägigung - weichen die voneinander ab?

      0

      von

      vor 8 Jahren

      muc80337_2

      hajo777 Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht. Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht. hajo777 Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht. @Josef8 Bitte vergleiche den Auftrag mit der Auftragsbestägigung - weichen die voneinander ab?

      hajo777

      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.

      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.  
      hajo777
      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.  

       

      @Josef8

      Bitte vergleiche den Auftrag mit der Auftragsbestägigung - weichen die voneinander ab?

      muc80337_2
      hajo777

      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.

      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.  
      hajo777
      Maßgebend ist immer das, was in der Auftragsbestätigung steht.  

       

      @Josef8

      Bitte vergleiche den Auftrag mit der Auftragsbestägigung - weichen die voneinander ab?


      Was die Shop Mitarbeiter auf die Bestätigungen kritzeln ist nicht verbindlich. 

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      von

      vor 8 Jahren

      Stimmt schon Auftrag und was ich unterschrieben habe ist eine Sache, die Aussagen der Verkäuferin eine andere.

      Ich war zu blauaugig und bezahle jetzt wohl dafür und bin eine Erfahrung reicher und in Zukunft mißtrauischer.

      So ändern sich die Zeiten. Von einer guten Beratung hätte ich einen Hinweis auf die Speedbox erwartet und ....

      Es geht wohl nicht mehr um zufriedene Kunden, sondern um viel zu verkaufen.

       

       

       

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