Garantie Zubehör
vor 6 Jahren
Hallo ich habe im Dezember 2017 Beats Kopfhörer online bestellt. Nun ist dieser leider defekt wie sieht es mit der Garantie aus??
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vor 11 Monaten
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vor 4 Jahren
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Stefan
vor 6 Jahren
es gibt keine Garantie vom Händler, nur Gewährleistung und auch nur dann, wenn der Defekt im Dezember 2017 auch schon (wenngleich sozusagen unsichtbar) im Gerät vorhanden war. Dies musst du im Zweifel beweisen.
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Stefan
Anonymous User
vor 6 Jahren
@Jacky-Mux
Nur 1 Jahr Apple-Garantie - und diese ist abgelaufen.
> Elektroschrott.
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Anonymous User
Anonymous User
vor 6 Jahren
Hallo @Jacky-Mux,
Hallo ich habe im Dezember 2017 Beats Kopfhörer online bestellt. Nun ist dieser leider defekt wie sieht es mit der Garantie aus??
Hallo ich habe im Dezember 2017 Beats Kopfhörer online bestellt. Nun ist dieser leider defekt
wie sieht es mit der Garantie aus??
Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuwaren und 12 Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch die Paragrafen 439 und 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie einen Mangel fest, können Sie vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert. Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Quelle: https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuwaren und 12 Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch die Paragrafen 439 und 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie einen Mangel fest, können Sie vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Quelle: https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
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Anonymous User
Klaus K.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
auf den zu den Kopfhörern mitgelieferten Unterlagen finden Sie die Kontaktdaten. Haben Sie es darüber schon versucht? Alternativ können Sie uns auch gerne den Kaufbeleg übermitteln und wir veranlassen alles weitere.
Viele Grüße
Klaus K.
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Klaus K.
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Jacky-Mux