Handy Garantiefall

vor 4 Jahren

Ich habe mein Cat zwecks Garantieanspruch zum Hersteller gesendet. Der hat es mir als unreparierbar zurückgesendet, zusammen mit einer Stellungnahme die auf die Gesetzliche Garantie verweist. Alle Versuche mit der Telekom Kontakt aufzunehmen haben nicht wirklich funktioniert. Auf E-mails kam keine Antwort, bei der Formularsendung wurde meine Kdnr. nicht anerkannt? und beim Rückruf kam nach 5 min warten in der Warteschlange *Technische Probleme* ... Langsam bin ich verzweifelt, ich würde einfach gerne mit einem richtigen Kundensupportler sprechen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Chris

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  • vor 4 Jahren

    @CSaulich 

     

    Nur als Hinweis: Eine "gesetzliche Garantie" gibt es nicht, das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

     

    Es handelt es sich um die "gesetzliche Gewährleistung" - und das ist ein Riesenunterschied, weil 6 Monate nach

    Kauf die sog. Beweislastumkehr eintritt.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren

    Es gibt keine gesetzliche Garantie.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
    Es gibt den Anspruch auf 2 jährige Gewährleistung, die forderst du gegenüber dem Verkäufer/Händler ein also quasi der Telekom(?!).
    Was ist denn das Problem wenns unreparierbar ist? Dann musst du ein neues kaufen oder denkst du das die Telekom dir ein neues sponsert?

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Dishmaster  schrieb:
     . . . . .  .
    Was ist denn das Problem wenns unreparierbar ist? Dann musst du ein neues kaufen oder denkst du das die Telekom dir ein neues sponsert?

    Wenn die gesetzliche Gewährleistung aufgrund der Gesammtumstände greift, muss der Verkäufer ein gleichwertiges Ersatz-Gerät liefern, ob Repariert oder Neu ist weitgehend in seine Entscheidung gestellt.

    Ob dann der Verkäufer einen Wertausgleich Alt-Neu fordern kann, ist  getrennt zu klären.

     

    Ein nicht reparierbare Schaden entbindet den Verkäufer aber nicht von seiner gesetzlichen Gewährleistung.

     

     

     

     

  • 2 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren

    Das heißt das Handy ist gar nicht an die Telekom sondern direkt an den Hersteller geschickt worden. Wenn das Gerät bei der Telekom erworben wurde (wovon ich ausgehe) dann kann hier online ein Reparaturauftrag erstellt werden: https://retoure.telekom-dienste.de/reparatur/device

     

    4

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Interessant,
    das sich ein Hersteller so aus seiner Verpflichtung stehlen will ist mir noch nicht untergekommen.
    Sofern es ein Wasserschaden ist und die Garantie das es wasserdicht ist ja CAT gibt und eben nicht die Telekom als Händler ist das meiner Meinung nach eine ganz klare Angelegenheit um die sich CAT kümmern muss.
  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo und guten Abend, @CSaulich.

    Leider fürchte ich, dass wir Ihnen in diesem Fall auch nicht weiterhelfen können.
    Ich denke, dass der Hersteller hier auf die Gewährleistung hinweist...
    Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Rechts-und Sachmängel des Vertragsgegenstands einzustehen. Dazu ist der Verkäufer in den ersten 24 Monaten verpflichtet.
    Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe der Sache und endet nach 24 Monaten. Diese Gewährleistungsfrist ist unabhängig von der Länge des Mobilfunkvertrags oder dem Telekom Verkaufskanal (Telekom Shop, online, Kundenservice der Telekom), bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
    Bei einer Beschädigung des Mobiltelefons erlischt der Gewährleistungsanspruch, unabhängig vom durch den Kunden reklamierten Endgeräteproblem.
    Welche Voraussetzungen müssen bei einer Gewährleistung erfüllt sein?
    Das Gerät muss bei der Telekom gekauft sein und der der Kaufnachweis muss vorliegen.
    Der Kauf darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
    Es darf kein mechanischer Schaden (alle Schäden am Gehäuse, z. B. fehlende Tasten oder Risse) vorliegen und ... jetzt kommen wir zum wichtigsten Punkt bei diesem Fall, es darf kein Flüssigkeitsschaden vorliegen.
    Durch den Flüssigkeitsschaden erlischt hier leider auch der Anspruch auf Gewährleistung.
    Gerne hätte ich Ihnen an dieser Stelle eine andere Antwort mit auf den Weg geben wollen.
    Wie lange liegt denn der Kauf zurück?
    Besteht unter Umständen die Möglichkeit den Vertrag mit einem neuen Endgerät zu verlängern?

    Freundliche Grüße
    Carolin L.

    5

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Ich danke allen für die Antworten, dann werde ich mich wohl bei Cat nochmal melden müssen. Es steht sogar auf deren offiziellen Website, dass es bei ALLEN Geräten ( inkl. Wasserschäden) 24 Monate Garantie gibt. 

     

    Mfg

    Chris

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