Gelöst
Ich bin in Abo-Falle:"de.mobile-info.cc"
vor 12 Jahren
Ich habe im Mai eine Mitteilung von obigem Anbieter erhalten, dass 24,95€ für ABOs verbraucht sind. Dieser betrag wurde von Ihnen mit der Mai-Rechnung abgebucht. Ich habe versucht das ABO zu kündigen mit dem "Erfolg", dass ich am 24.06.2013 erneut die Mitteilung für den Monat Juni erhielt. Bitte helfen Sie mir aus dieser Falle. Die Nummer über die die SMS bei mir landet lautet 60660.
In Erwartung Ihrer schnellen Antwort und Hilfe verbleibe als Kunde, der 40 Jahre der Telekom treu ist, mit freundlichen Grüßen
Dr.Th.Fiek
In Erwartung Ihrer schnellen Antwort und Hilfe verbleibe als Kunde, der 40 Jahre der Telekom treu ist, mit freundlichen Grüßen
Dr.Th.Fiek
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Hab da noch folgendes gefunden: http://itler.net/de-mobile-info-cc-wenn-das-abo-zuschlaegt/
1
Antwort
von
vor 9 Jahren
Ist mir auch passiert, dass mit der ABO Abzocke durch Xillaxmob Palermo Italy.
Habe meinen Widerspruch, per Fax an die in der Telekomrechnung genannten Anschrift gesendet.
Und dann noch an die in Deutschland sitzende Filliale.
Mein Widerspruch wurde bestätigt, doch mitgeteilt das die bis dahin angefallen ABO Kosten 14 € nur zur Hälfte zurückgegeben werden. Habe denen nun mitgeteilt, dass das der Betrug ist, denn das man ein ABO abschließt, nicht angzeigt oder daraufhin gewiesen wird. Man noch nichtmal eine Nachricht bekommt, dass man ein ABO abonniert hat. So jedenfalls bei mir.
Erst mit der Telekom Rechnung wurde das ersichtlich. Ich habe eine Drittanbietersperre, die angeblich 1 Monat zuvor, von mir aufgehoben wurde.
Da ich aber keine Lastschriftverfahren zulasse, sondern immer überweise, habe ich meine Rech. ohne die Kosten von diesem ABO an Telekom gezahlt und denen zur Aufgabe gemacht, wie sie an die Kohle kommen. Von mir jedenfalls, gibt es nix.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 12 Jahren
Die Telekom kann dich da auch nicht raus nehmen, Du musst das Abo selbst kündigen.
Der Link von Rush müsste die Kündigung aber sehr einfach machen
0
vor 12 Jahren
ich kann hier nur meinen Vorrednern zustimmen. Eine Drittanbietersperre ist auf jeden Fall die sicherste Methode, um zukünftig weniger Probleme in dieser Richtung zu haben.
Bezüglich der Abo-Kündigung:
Hier haben wir leider wirklich keine Möglichkeiten. Die im Link hinterlegten Schritte können wir nicht direkt prüfen, klingen aber plausibel
Viele Grüße
Oliver
0
vor 11 Jahren
0
vor 11 Jahren
Rush schrieb:
Ob du mit der Sperre auch aus dem schon bestehenden Abo raus kommst... ka Hab da noch folgendes gefunden: http://itler.net/de-mobile-info-cc-wenn-das-abo-zuschlaegt/
Hab da noch folgendes gefunden: http://itler.net/de-mobile-info-cc-wenn-das-abo-zuschlaegt/
0
vor 11 Jahren
0
vor 10 Jahren
Auch ich bin vor 1 Woche in eine Abo-Falle geraten und mir werden pro Woche 4,99€ auf mein Handykonto geschrieben. Leider finde ich keine möglichkeit dieses Abo zu kündigen . DieNummer von dem Abo lautet 60660
0
vor 10 Jahren
Hallo werner.reichhardt,
der Link, der bei den anderen Nutzern geklappt hat, ist ja weiter oben aufgeführt.
Wir können allerdings keine Garantie dafür übernehmen, dass das wie gewünscht funktioniert.
Neben der hier erwähnten Drittanbietersperre, die wir für Sie bezüglich kommender Drittanbieter hinterlegen sollten, ist die komplette Anschrift des Anbieters auf der Rechnung auch aufgeführt.
Wir sind verpflichtet diese Beträge in Rechnung zu stellen und den Empfänger/das Unternehmen mit vollständigem Namen und Anschrift dort aufzuführen.
Viele Grüße Marco K.
0
vor 9 Jahren
Ich hatte das gleiche Problem. Habe dann bei dem Unternehmen welches die Abos macht angerufen und es gekündigt, die Dame am telefon meinte man könnte auch eine Email an den Service schreiben und sein Geld zurück fordern, wenn man angibt, dass man dieses Abo nie benutzt habe und auch nicht wisse woher es überhaupt kommt.
Die Antwort hat einige Wochen gedauert, aber sie meinten ich bekomme mein Geld zurück. Da ich zu diesem Zeitpunkt allerdings schon eine Drittanbieter-Sperre drin hatte konnten sie das Geld nicht über meinen Mobilfunkvertrag zurück buchen und brauchten eine Bankverbindung.. Ich bin da immer etwas skeptisch und warte jetzt aber auf mein Geld.. mal gucken ob es klappt..
5
Antwort
von
vor 9 Jahren
Ich bin selbst jetzt aktuell in diese Drittanbieter-Abo-Falle geraten!
Das Geld werden Sie sicherlich nicht zurückbekommen. Ich habe es vor ein paar Tagen auch versucht. Die stellen aber auf "Durchzug".
Ich war sogar bei der Kriminalpolizei für Internet-Kriminalität. Die haben abgewunken. Da die Firma im Ausland sei, bei mir ist England und USA angegeben, könnten sie so gut wie nichts unternehmen dagegen.
Denen bloß KEINE Bankdaten geben! Das sind Cyber-Kriminelle mit allen Wassern gewaschen.
+ DRITTANBIETERSPERRE einrichten lassen beim Mobilfunkanbieter. Dafür dort anrufen. Klappt bestens.
Dazu hat mir die Kripo auch dringend geraten.
+ Diese vermeintlichen "Abos" SOFORT stornieren auf der Seite von denen:
www.mobileinfo.cc (dafür muss man nur seine Mobilnummer eintragen / klappt gut) Das hatte mir mein Mobilfunk-Provider so erklärt.
Mehr geht leider nicht.
VIEL GÜCK!!!
Antwort
von
vor 9 Jahren
Ist man absolut sicher, nicht wissentlich ein Abo abgeschlossen zu haben, widerspricht man gegenüber dem Telekommunikationsanbieter dem Einzug des Betrages. Eine Einzugermächtigung berechtigt die DTAG nur, den fälligen Rechnungsbetrag einzuziehen, nicht aber unberechtigte Forderungen. Man kann also die Abbuchung durchaus zurückgehen lassen und gleichzeitig den tatsächlich fälligen Betrag (Telefonrechnung ohne Abo) überweisen.
Wichtig ist, dass der DTAG mitgeteilt wird, für welchen Betrag der Rechnung man überweist.
Im Zweifelsfall sollte man sich fachkundigen juristischen Rat einholen. Vor allem sollte man Aussagen der DTAG nicht trauen, sie seien zum Eintreiben des Betrages verpflichtet.
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nämlich diesbezüglich nicht, welche vertraglichen Verpflichtungen die DTAG mit dritten eingegangen ist, braucht einen nicht zu interessieren.
Es ist in Deutschland immer noch so, dass derjenige, der etwas fordert, die Beweislast trägt. Fordert also die DTAG einen Betrag in Namen eines Dritten, so muss sie beweisen, dass die Forderung berechtigt ist.
Also nicht einschüchtern lassen, zunächst der DTAG gegenüber das Geld wegen unberechtigter Abbuchung zurückfordern, angemessene Frist setzen (z.B. 2 Wochen) und gleich erklären, dass man bei Nichterstattung des Betrages innerhalb der Frist einen Anwalt hinzu zieht. Mit diesem bespricht man dann, ob man eine Rücklastschrift veranlasst und ob die Kosten der anwaltlichen Beratung gegenüber den dann noch fälligen Telephonentgelten aufrechnungsfähig sind.
In Anbetracht der bereits ergangenen Urteile zu diesem Themenkomplex ist es ein Unding, mit welchen Aussagen die DTAG hier Kunden im Regen stehen lässt.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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