Gelöst
Reklamation Vertrags-Handy
vor 6 Jahren
Guten Tag.
Ich hab folgendes Problem, ich hab vor gut 10 Monaten durch eine Vertragaverlängerung ein S8 bekommen (+Zuzahlung) Das Gerät ist jetzt durch einen Sturz so kaputt das es auf längere Zeit unnutzbar wird. Durch den Sturz sind am linken Rand Risse entstanden und in diesen Rissen ist eine schwarze Flüssigkeit die sich immer weiter ausbreitet. Der ganze obere linke Rand ist mitlarweile komplett schwarz.
Was kann ich jetzt machen? Kann man das Gerät reklamieren lassen, und das gleiche nochmal bekommen? (oder reaperiert wiederbekommen) Oder ist es sogar möglich gegen ein anderes neues Handy umzutauschen (mit möglicher Zuzahlung z.B gegen IPhone X) Liebe Grüße ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
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vor 6 Jahren
Das Gerät ist jetzt durch einen Sturz so kaputt das es auf längere Zeit unnutzbar wird.
Das Gerät ist jetzt durch einen Sturz so kaputt das es auf längere Zeit unnutzbar wird.
Hast du denn eine Versicherung ?
Die Produkthaftung greift da wohl kaum.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Du lässt das Gerät fallen und fragst, ob du es bei der Telekom reklamieren kannst?
Hab ich das so richtig verstanden?
Antwort
von
vor 6 Jahren
Herzlich willkommen @joemahler
Wenn keine Versicherung besteht , hat man leider Pech , da es Eigenverschulden ist ! Da gilt weder Garantie noch eine Gewährleistung ! Ein neues Smartphone gibt es bei der nächsten regulären VVL , vorher nicht
Viele Grüße
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Herzlich willkommen @joemahler
Wenn keine Versicherung besteht , hat man leider Pech , da es Eigenverschulden ist ! Da gilt weder Garantie noch eine Gewährleistung ! Ein neues Smartphone gibt es bei der nächsten regulären VVL , vorher nicht
Viele Grüße
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vor 6 Jahren
@joemahler
Aus welcher Höhe war denn der Sturz, sodass Du darüber nachdenkst, ob eine Reklamation u.U. berechtigt sein könnte?
Das S8 ist ja nicht auf "rough" bzw. "outdoor" ausgelegt.
Wenn das Ding so aus einem Meter Höhe auf den Boden fällt, dann ist die Aussicht auf eine Reklamation des S8 wohl ähnlich wie die Reklamation bei demjenigen, der für den Boden an der Stelle verantwortlich zeichnet.
Wenn Du dagegen beispielsweise geschubst wurdest und das S8 fiel deshalb zu Boden, dann könntest Du Dich an den Schubser wenden - mit ungewissem Ausgang.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
@muc80337_2 Ja dafür gibt es dann die private Haftpflicht und oder ggf. zivilrechtliche Wege bei einem Schubser den entstandenen Schaden zurückzuholen.
@joemahler
Bei Eigenverschulden hast du Schlicht und einfach Pech gehabt. Wenn keine Versicherung besteht, bleibst du auf den Kosten selber sitzen. Wie hier die anderen schon geschrieben haben. Wenn kein Bumper drum war und evtl Panzerglas ist es noch unverständlicher und fahrlässig bei den empfindlichen Dingern. Sorry das so hart sagen zu müssen aber Pech gehabt und bis zur nächsten Vertragsverlängerung warten und ein neues holen oder auf eigene Kosten reparieren und in Zukunft einfach besser aufpassen.
Gruß
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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