Sonderkündigungsrecht für Festnetzvertrag bei Wohnungsverkauf
2 years ago
Liebes Telekom-Hilft-Team,
zum 15.07.2023 habe ich meine Wohnung verkauft, in der ich nicht selbst gewohnt habe, sondern die ich kurzzeitig möbliert und mit W-Lan/Festnetz (Laufzeit noch bis zum 26.04.2025) vermietet hatte. Die neue Eigentümerin wird ihren eigenen bestehenden Festnetzvertrag dahin mit umziehen.
Ich selbst habe in meiner Wohnung in der ich mit meiner Familie wohne auch schon einen bestehenden Festnetzvertrag bei der Telekom, so dass ich den Vertrag aus der verkauften Wohnung nicht umziehen kann. Ich hatte den Vertrag nun schriftlich unter dem Begriff "Sonderkündigungsrecht" gekündigt, aber die Telekom beharrt auf ihrem Vertrag. Wie soll das aber gehen, wenn ich nicht mehr Eigentümerin der Wohnung bin und die neue Eigentümerin ihren eigenen Vertrag dahin umziehen möchte??
Ich wäre sehr dankbar, wenn wir hier einen Ausweg finden könnten.
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wizer
2 years ago
Hallo!
Sonderkündigungsrecht hast Du nur wenn Du eine Umzug beauftragst und die Telekom am neuen Wohnort nicht die selbe Leistung erbringen kann.
Gruß, René
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fdi
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wizer
2 years ago
@Kerstin-aus D.
Umzug des Anschluss an deinen Wohnort nach TKG könnte die "alleinige" Möglichkeit sein, aus dem Vertrag per Sonderkündigung heraus zu kommen, wenn der dort nicht 1:1 geschaltet werden kann. Wobei schon die vollständige Überlassung an den Mieter gegen die AGB verstoßen hatte.
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Kleiner_starker_Kaffee
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wizer
2 years ago
@Kerstin-aus D.
Du kannst im Forenprofil im 3. Textfeld einen Zeitrahmen angeben, zu dem Du zuverlässig durch einen Teamie erreichbar bist.
Für ein Gespräch mußt Du Dich mit Kundennummer und den letzten 6 Stellen der IBAN ausweisen.
edit:
wegen der Einwände erfahrener User stelle ich meine Auskunft selbst in Frage @Kerstin-aus D.
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Kugic
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wizer
2 years ago
Das gilt aber nur für den Hauptwohnsitz.
Diese Wohnung war aber nicht der Hauptwohnsitz.
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wizer
Kleiner_starker_Kaffee
2 years ago
Dann beantrage einen Umzug des Vertrages nach dem TKG in Deine Wohnung.
Da hier schon ein Telekomvertrag besteht, wird die Telekom die Kündigung zugestehen.
Du kannst nicht von Dir aus den Vertrag vorzeitig beenden @Kerstin-aus D.
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Kerstin-aus D.
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Kleiner_starker_Kaffee
2 years ago
OK. Vielen Dank! Das werde ich direkt probieren. Wenn es funktioniert hat, werde ich das sehr gerne hier vermerken.
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CobraCane
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Kleiner_starker_Kaffee
2 years ago
Kerstin-aus D. Ich selbst habe in meiner Wohnung in der ich mit meiner Familie wohne auch schon einen bestehenden Festnetzvertrag bei der Telekom, Ich selbst habe in meiner Wohnung in der ich mit meiner Familie wohne auch schon einen bestehenden Festnetzvertrag bei der Telekom, Kerstin-aus D. Ich selbst habe in meiner Wohnung in der ich mit meiner Familie wohne auch schon einen bestehenden Festnetzvertrag bei der Telekom, Dann beantrage einen Umzug des Vertrages nach dem TKG in Deine Wohnung. Da hier schon ein Telekomvertrag besteht, wird die Telekom die Kündigung zugestehen. Du kannst nicht von Dir aus den Vertrag vorzeitig beenden @Kerstin-aus D.
Ich selbst habe in meiner Wohnung in der ich mit meiner Familie wohne auch schon einen bestehenden Festnetzvertrag bei der Telekom,
Dann beantrage einen Umzug des Vertrages nach dem TKG in Deine Wohnung.
Da hier schon ein Telekomvertrag besteht, wird die Telekom die Kündigung zugestehen.
Du kannst nicht von Dir aus den Vertrag vorzeitig beenden @Kerstin-aus D.
@Espresso doppio
Wenn die Telekom dort den Tarif schalten kann dann gibt es kein Recht zur Sonderkündigung.
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Kleiner_starker_Kaffee
Ludwig II
2 years ago
zum 15.07.2023 habe ich meine Wohnung verkauft, in der ich nicht selbst gewohnt habe, sondern die ich kurzzeitig möbliert und mit W-Lan/Festnetz (Laufzeit noch bis zum 26.04.2025) vermietet hatte.
Wieso schließt man für eine Wohnung, die man verkaufen will, im April 2023, also vor nicht mal drei Monaten, eine Vertrag mit 24monatiger Laufzeit!?
Die beschriebe Nutzung des Anschlusses war auch rechtlich gar nicht in Ordnung.
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Kerstin-aus D.
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Ludwig II
2 years ago
Weil ich ursprünglich nicht vorhatte, die Wohnung zu verkaufen. Aber dann kam es unerwartet anders als geplant.
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muc80337_2
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Ludwig II
2 years ago
Ja, die DInge ändern sich manchmal auch kurzfristig.
Die Anbieter stehen da aber auf dem Standpunkt "pacta sunt servanda" (Verträge muss man einhalten)
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Ludwig II
muc80337_2
2 years ago
in der ich nicht selbst gewohnt habe, sondern die ich kurzzeitig möbliert und mit W-Lan/Festnetz (Laufzeit noch bis zum 26.04.2025) vermietet hatte.
Dann gibt es keine Meldebestätigung und damit keinen Umzug.
Die Telekom lässt sich auch nicht auf vorzeitige Vertragsauflösung ein.
Ich sehe
zweidrei wenig prickelnde Möglichkeiten:So ganz durchdacht war das nicht, einen Zweijahresvertrag abzuschließen.
Es gibt bei der Telekom bei den Congstar-Tarifen auch Flex-Tarif-Varianten, monatlich kündbar. Die sind aber ungünstiger als die 24-Monatsvarianten.
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muc80337_2
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muc80337_2
2 years ago
Da beschreibt @CyberSW wie der Mieter ggf. an den Anschluss kommt, obwohl Du aktuell möglicherweise die Ressource blockierst
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Vormieter-blockiert-DSL-Leitung/m-p/6247549/highlight/true#M1790806
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muc80337_2
muc80337_2
2 years ago
Ich wäre sehr dankbar, wenn wir hier einen Ausweg finden könnten.
Dass es kein SonderkündigungsRECHT gibt haben wir ja vermutlich geklärt.
Ob die Telekom irgendeine Kulanzlösung findet (oder auch nicht) - das bleibt der Entscheidung der Teamies überlassen.
Ich bin auch "nur" Kunde, wie die meisten hier - das letzte Wort hat da ein Teamie .
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Kerstin-aus D.
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muc80337_2
2 years ago
Danke vielmals für die Aufklärung! Die Nichtanwendbarkeit der Sonderkündigung habe ich nun verstanden. Vielleicht klappt es mit einem Umzug, aus dieser Zwickmühle herauszukommen.
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CyberSW
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muc80337_2
2 years ago
Naja .. weiterhin möglich ist ja jederzeit die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html
Wie du aus der Formulierung aber entnehmen kannst, ist das nicht so ganz einfach.
Und hängt davon ab, wie die Telekom deine Darstellung wertet und aufnimmt.
Selbst vor Gericht kann man nie so genau sagen, wie der Richter das einordnen würde.
Ein einfaches "Hey, hab die Wohnung verkauft, deswegen könnt ihr mich ja nicht mehr versorgen als ist der Vertrag aufzulösen." wird nicht klappen. Gedankliche Antwort wäre halt, "Ey Kerstin, hast deine Bude verkauft und doch nun dick Kohle. Kannst doch einfach damit deine Rechnungen bezahlen."
Musstest du deine Wohnung verkaufen, als Beispiel weil du zu deinen Eltern ziehen musst um die häuslich zu pflegen, dann ist das schon ne andere Darstellung. Gleich wenn es als Beispiel aufgrund irgendwelcher besonderen Umstände auf einmal viele Schulden gibt und du deswegen verkaufen musstest.
Kannst dich am Gesetzestext lang arbeiten.
Im Endeffekt ist es wie dieses, "Schreib ne ehrliche freundliche Story und bitte um ne Kulanz." Nur halt mit dem Gesetzestext im Rücken.
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Kerstin-aus D.
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muc80337_2
2 years ago
Vielen Dank! Da les ich mich direkt mal ein.
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muc80337_2
Malte M.
Telekom hilft Team
2 years ago
Hallo @Kerstin-aus D.,
willkommen in der Community.
Wie ich sehe, hast du ja bereits einige Hinweise bekommen.
Ich schaue mir das gerne einmal genauer an und prüfe die Optionen. Zu welcher Zeit passt dir ein Telefonat?
Beste Grüße
Malte M.
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Kerstin-aus D.