Gelöst
Vertragsverlängerung nicht möglich
vor 21 Tagen
Liebes Telekom-Team,
Ich bin seit 2012 Mobilfunk-Kunde bei euch.
Meine letzte Vertragsverlängerung war Januar 2024. Und ich habe auch Family Cards.
Dementsprechend steht auch in der Rechnung Vertragsbeginn: 18.01.24.
Ich habe damals den Vertrag so abgeschlossen, dass ich im zweijahres Rhythmus das neueste Samsung S** Ultra mitnehmen kann.
Dementsprechend wäre dies nun wieder soweit und würde gerne meinen Vertrag verlängern und die S26 Ultra Aktion mitnehmen.
Nun wurde mir an der Hotline mitgeteilt, dass eine Vertragsverlängerung erst ab Ende April 2026 möglich ist. Warum mein Vertrag länger als zwei Jahre läuft ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel...
Man wollte an der Hotline auch keine Ausnahme machen. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man einen langjährigen Kunden hier nicht entgegenkommen kann.
Ich werde definitiv keine dritte Karte buchen, wo ich dann nochmals bis zu 59 € im Monat zahlen werde (Vorschlag von der Hotline).
Ich möchte das S26 Ultra in der Aktion gerne haben. Wenn es hier wirklich nicht möglich ist und auch kein Entgegenkommen seitens der Telekom erfolgt, überlege ich ernsthaft zu kündigen. Und schließe dann eben wo anders einen Neuvertrag ab.
Verstehe nicht wieso man hier so kundenunfreundlich und unflexibel ist...
Vielen Dank für eine Hilfe.
Viele Grüße
trascani
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vor 21 Tagen
Meine letzte Vertragsverlängerung war Januar 2024.
Liebes Telekom-Team,
Ich bin seit 2012 Mobilfunk-Kunde bei euch.
Meine letzte Vertragsverlängerung war Januar 2024. Und ich habe auch Family Cards.
Dementsprechend steht auch in der Rechnung Vertragsbeginn: 18.01.24.
Ich habe damals den Vertrag so abgeschlossen, dass ich im zweijahres Rhythmus das neueste Samsung S** Ultra mitnehmen kann.
Dementsprechend wäre dies nun wieder soweit und würde gerne meinen Vertrag verlängern und die S26 Ultra Aktion mitnehmen.
Nun wurde mir an der Hotline mitgeteilt, dass eine Vertragsverlängerung erst ab Ende April 2025 möglich ist. Warum mein Vertrag länger als zwei Jahre läuft ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel...
Man wollte an der Hotline auch keine Ausnahme machen. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man einen langjährigen Kunden hier nicht entgegenkommen kann.
Ich werde definitiv keine dritte Karte buchen, wo ich dann nochmals bis zu 59 € im Monat zahlen werde.
Ich möchte das S26 Ultra in der Aktion gerne haben. Wenn es hier wirklich nicht möglich ist und auch kein Entgegenkommen seitens der Telekom erfolgt, überlege ich ernsthaft zu kündigen. Und schließe dann eben wo anders einen Neuvertrag ab.
Verstehe nicht wieso man hier so kundenunfreundlich und unflexibel ist...
Vielen Dank für eine Hilfe.
Viele Grüße
trascani
Es dürfte eine vorzeitige Vertragsverlängerung gewesen sein, die seinerzeit noch bis zu 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich war. Mittlerweile ist die Verlängerung frühestens im Monat davor möglich.
5
Gelöschter Nutzer
von
vor 21 Tagen
Wenn man sich au das Urteil bezieht müsste es aber klappen weil die 24 Monate maximale Laufzeit wären ja dann rum wenn er Januar 24 verlängert hatte...
0
von
vor 20 Tagen
Hallo @trascani,
als du deinen Vertrag verlängert hast, galt noch die Regel, den Vertrag sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit verlängern zu dürfen. Seit dem 1. September 2025 ist die vorzeitige Vertragsverlängerung grundsätzlich nur noch einen Monat vor Bindefristende möglich.
Liebe Grüße
Cem
Gelöschter Nutzer
von
vor 20 Tagen
@Cem Ö. Wieso wurden eigentlich nicht alle Vertagslaufzeiten dann jeweils auf 24 Monate seit der letzten Verlängerung angepasst? Das hätte doch nach dem Urteil der Sinn sein sollen?
0
vor 20 Tagen
Was steht denn auf deiner Rechnung, bis wann der Tarif läuft?
🦂
0
4
von
vor 20 Tagen
Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 28.05.26
Das steht auf der Rechnung:
Wichtige Hinweise zu Ihrem Vertrag:
Vertragsbeginn: 18.01.24 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 28.05.26
Damit ist die Diskussion doch durch.
Das es nur noch einen Monat vor Ende geht, wurde ja bereits erwähnt.
Melde dich Ende April/Anfang Mai wieder und alles geht seinen Gang!
Grüßle
Gelöschter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Ja, dann war es eine vorgezogene VVL und du darfst dann am 29.4. verlängern. Aus meiner Sicht sollte es anders sein - aber dazu müsstest du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder von der Verbraucherzentrale ob vergleichbare Urteile auf dich Anwendbar sein könnten.
0
von
vor 20 Tagen
- aber dazu müsstest du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder von der Verbraucherzentrale ob vergleichbare Urteile auf dich Anwendbar sein könnten.
Ja, dann war es eine vorgezogene VVL und du darfst dann am 29.4. verlängern. Aus meiner Sicht sollte es anders sein - aber dazu müsstest du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder von der Verbraucherzentrale ob vergleichbare Urteile auf dich Anwendbar sein könnten.
Und die beugen dann Recht und Gesetz?
Unsinn
vor 20 Tagen
Na dann verliert eben die Telekom einen langjährigen und guten Kunden, wenns da so gar kein Entgegenkommen geben kann.
0
3
Gelöschter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Der weg steht dir frei, aber ohne doppelt zu zahlen kommst du da auch nicht an dein Smartphone. Und auch wenn die aktuelle Aktion auslaufen mag, der Preisverfall bei den Samsung Telefone ist dann doch bis dahin schon beachtlich und das Problem würde dann ja nicht mehr auftreten.
Ich halte zwar nicht viel von den Samsung Geräten, aber hauptsächlich wegen der Software - das S24 wird den einen Monat doch noch durchhalten?!
0
von
vor 20 Tagen
Na dann verliert eben die Telekom einen langjährigen und guten Kunden, wenns da so gar kein Entgegenkommen geben kann.
Weißt du was Gesetze und Urteile sind?
Gelöschter Nutzer
von
vor 20 Tagen
@pamperlapescu irrelevant. Wenn er zum Ende der Laufzeit kündigen möchte braucht er dazu keinen Grund.
Ich finde es aber legitim. Das Gesetzt mit den maximal 24 Monaten gibt es schon länger. Durch das Urteil hat sich jetzt die Telekom entschlossen, man ändert nur die längeren Vorlaufzeiten der VVL - man hätte aber genauso gut sagen können. Es zählen jetzt 24 Monate seit der letzten Vertragsverlängerung. Weil so waren es effektiv immer noch mehr als 24 Monate...
vor 20 Tagen
@Cem Ö.
Und wieso wird ohne meine Zustimmung einfach mein Vertrag über 24 Monate hinaus verlängert?
Kanns ja auch nicht sein...
0
32
Gelöschter Nutzer
von
vor 19 Tagen
@HARTMUTIX Das ist das Unternehmerische Risiko das die Telekom tragen muss :).
0
von
vor 19 Tagen
Und wer zahlt die 6 Monate den anteiligen Preis für das gekaufte Smartphone.
nur 18 Monate Laufzei
Und wer zahlt die 6 Monate den anteiligen Preis für das gekaufte Smartphone.
@Laudano2
Beispiel
Preis vertrag 80 Euro
Davon 20 Euro für smartphone monatlich Gesamt 24x20 sind 480 euro.
6 Monate früher 6x20 sind 120
Es ist der Telekom unbenommen, darüber eine Vereinbarung mit dem Kunden zu treffen. Wenn die Telekom Tarife in Kombination mit dem Erwerb eines Smartphones anbietet, muss sie auch damit rechnen, dass es im Falle einer (vereinbarten) vorzeitigen Vertragsauflösung schwierig werden könnte.
0
Gelöschter Nutzer
von
vor 19 Tagen
@Laudano2 Das ist wohl der Springende Punkt. Zudem würden 19 % die Telekom wegen der Umsatzsteuer nicht treffen sondern den Staat. Das ist halt der Unterschied beim DSL Anbieter.
Andererseits, den Kunden dann halt im Mai verlieren oder ihn jetzt wieder 24 Monate sauber binden - ohne Werbekosten. Was ist wohl besser?
Ich habe ja auch gesagt das man dann den Hardwareabschlag zahlt wäre fair - damit ist es bei mir fast schon irrelevant.
Gelöschter Nutzer
vor 20 Tagen
@pamperlapescu Aus meiner Sicht auch zurecht. Aber ich bin halt kein Anwalt, es steht ihm frei - ich habe es akzeptiert und meine auch die Leistung bekommen zu haben wie vereinbart. Aber der Rechtsweg steht ihm ggf. auch offen. Aber früher an ein S26 kommt er nicht. Außer er kauft es direkt im Freien Handel und nimmt dann Verträge oder Prepaid ohne Endgerät bei welchem Anbieter auch immer.
0
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 20 Tagen
@Laudano2 ich möchte kurz hervorheben, dass vorzeitige Vertragsverlängerungen seinerzeit eine Kulanz von uns waren und sich damit die Laufzeiten unserer Kunden über 24 Monate hinaus ergeben haben. Das war auf beiden Seiten eine bewusste Entscheidung.
Zitat: "Durch ein Urteil des EuGH und anschließende Bestätigung durch das OLG Düsseldorf sind Vertragslaufzeiten von mehr als 24 Monaten für Privatkunden nicht zulässig. Dadurch darf im Fall einer vorzeitigen Vertragsverlängerung die Laufzeit des alten Vertrags nicht mehr auf die neue Vertragslaufzeit aufaddiert werden. Ab dem 01.07.2025 werden Laufzeit-Verträge mit PK-Tarifen in einer Vertragsverlängerung ab dem Zeitpunkt der Verlängerung mit einer Laufzeit von 24 Monaten verlängert."
In diesem Zuge wurden auch die Regelungen für eine vorzeitige Vertragsverlängerung angepasst. Eine solche Verlängerung ist jetzt nur noch bis zu 1 Monat vor Ablauf des Vertrags möglich. Diese gesetzlichen Vorgaben gelten einheitlich für alle Mobilfunkanbieter.
Daran werden wir nichts ändern können.
Ich wünsche einen schönen Abend
Katharina
Hinweis:
76
Gelöschter Nutzer
von
vor 14 Tagen
@Julia S. Gibt es schon eine Rückmeldung?
0
Gelöschter Nutzer
von
vor 12 Tagen
Hallo? Eine Woche - gar nichts?
0
von
vor 12 Tagen
@Gelöschter Nutzer : Nein, wir haben noch keine Rückmeldung erhalten. Ich kann auch nicht einschätzen, wann wir diese bekommen.
Wir melden uns, wenn wir neue Info haben.
Ich wünsche einen guten Start ins Wochenende.
Viele Grüße Marco
vor 20 Tagen
@Carolin L.
@Cem Ö.
@Katharina S.
@Sarah D.
Ich habe nun mit einem Anwalt telefoniert, der auf das Telekommunikationsgesetz ( TKG ) spezialisiert ist.
Wie Sie hier vorgehen, ist nicht rechtens und „Altvertäge“ mit einer Laufzeit von länger als 24 Monate, sind unwirksam.
Den Stichtag 01.07.2025 den Sie nennen ist ebenfalls nicht richtig. Es gibt keinen Stichtag.
Das Urteil des EuGH am 13.02.2025 (Rechtssache C-612/23) und das darauffolgende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) ist nicht als neue Rechtnorm zu verstehen, sondern als eine Klarstellung des § 56 TKG . § 56 TKG n.F. ist bereits seit 01.12.2021 gültig und wurde seitdem nicht mehr angepasst. Das heißt, alle Verträge seit dem 01.12.2021 mit einer Laufzeit über 24 Monate sind nichtig und seit den Urteilen der beiden Gerichtshöfe sind bestehende Verträge unmittelbar und rückwirkend betroffen.
Da Sie scheinbar kein Interesse haben, einen langjährigen Kunden entgegenzukommen (habe ich nun mehrmals darum gebeten), denn auch das wäre lt. Anwalt möglich – weil Sie hier an keinerlei Gesetz gebunden sind, um einen Kunden 3 Monate zu erlassen:
Fordere ich Sie hiermit auf, meinen Mobilfunkvertrag zu korrigieren (Vertragsende 17.01.2026) und meinen Vertag zum 25.02.2026 (Vertragsbeginn = 25.02.2026) zu verlängern mit dem von mir gewünschten Smartphone (zu selben Konditionen wie aktuell – Screenshots sind vorhanden), da ich bereits seit 25.02.2026 versuche meinen Vertrag zu verlängern.
Einer Rückmeldung, Anpassung und Verlängerung meines Mobilfunkvertrages sehe ich bis 13.03.2026 entgegen.
Meine Forderungen werden notfalls rechtlich durchgesetzt.
Sollten Sie eine offizielle E-Mail mit Stellungnahme benötigen, teilen Sie mir bitte eine geeignete E-Mail mit.
Vielen Dank.
@Gelöschter Nutzer : zur Kenntnis!
29
Gelöschter Nutzer
von
vor 7 Tagen
@trascani Danke für die Rückmeldung. Ich bin auch sehr gespannt was dabei heraus kommt :).
@Community Management @Waldemar H. @Markus L. @Mi C. Ihr solltet wirklich mal das Konzept des Forums hier überdenken. Keine Regelmäßigen Statusberichte und scheinbar die falschen Ansätze das man sich hier an die Gurgel geht
@pamperlapescu wenn dich das Thema hier nervt, dann brauchst du einfach nicht mehr Antworten und die Benachrichtigungen zum Thema zu deaktivieren, aber scheinbar ist es doch so spannend noch ein, zwei Beiträge zu schreiben.
@*Paz Vizsla* Ich kann jetzt nichts erkennen das gegen die Spielregeln verstößt - nur wahre worte, wenn du dich Angegriffen Fühlst, melde den Beitrag - so mache ich es auch dann wird es das Team entsprechend bewertet und darauf hingewiesen.
0
von
vor 7 Tagen
@Gelöschter Nutzer Ach ne? Und was ist das?
"und seid still. Damit wäre mir/uns mehr geholfen, als euer ständiges Geblubber.
Aber anscheinend müsst ihr euch hier so aufspielen, um paar "Likes" zu bekommen."
von
vor 7 Tagen
Hallo zusammen,
die in der Presse genannten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten bei einer Vertragsverlängerung in Verträgen mit Verbrauchern sind nicht gegen die Telekom, sondern gegen andere Telekommunikationsanbieter ergangen.
Zugunsten der Telekom hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem rechtskräftigen Urteil die Praxis der Vertragsverlängerung für zulässig bewertet. Dennoch hat die Telekom aufgrund der Aussagen in den Urteilen des EuGH und des BGH ihre Praxis geändert. Bei einer Vertragsverlängerung für Mobilfunkverträge gilt deshalb nur noch für eine Laufzeit von 24 Monaten ab Vereinbarung der Verlängerung. Die neue Vertragslaufzeit beginnt nicht mehr erst nach Ende der aktuellen Vertragslaufzeit.
Gerne prüfen wir den Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Vertragslage, da wir öffentlich nicht über bestehende Verträge diskutieren möchten. Hinterlegt dazu eure Daten im Profil und wir melden uns bei euch.
Viele Grüße
Danny
Hinweis:
0
Gelöschter Nutzer
vor 20 Tagen
@trascani Danke, ich würde mich dem Anschließen.
0
0
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 7 Tagen
Hallo zusammen,
die in der Presse genannten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten bei einer Vertragsverlängerung in Verträgen mit Verbrauchern sind nicht gegen die Telekom, sondern gegen andere Telekommunikationsanbieter ergangen.
Zugunsten der Telekom hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem rechtskräftigen Urteil die Praxis der Vertragsverlängerung für zulässig bewertet. Dennoch hat die Telekom aufgrund der Aussagen in den Urteilen des EuGH und des BGH ihre Praxis geändert. Bei einer Vertragsverlängerung für Mobilfunkverträge gilt deshalb nur noch für eine Laufzeit von 24 Monaten ab Vereinbarung der Verlängerung. Die neue Vertragslaufzeit beginnt nicht mehr erst nach Ende der aktuellen Vertragslaufzeit.
Gerne prüfen wir den Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Vertragslage, da wir öffentlich nicht über bestehende Verträge diskutieren möchten. Hinterlegt dazu eure Daten im Profil und wir melden uns bei euch.
Viele Grüße
Danny
Hinweis:
5
von
vor 6 Tagen
Alles klar, vielen Dank für deine Rückmeldung @trascani 🙃
Dann weiß ich Bescheid und höre mit meinem Telefonterror auf. 😅
Ich habe @Danny H. informiert und er wird dann morgen wieder übernehmen!
In diesem Sinne wünsche ich dir noch einen erfolgreichen Tag und einen hoffentlich baldigen Feierabend!
Freundliche Grüße
Caro
von
vor 6 Tagen
In diesem Sinne wünsche ich dir noch einen erfolgreichen Tag und einen hoffentlich baldigen Feierabend!
Alles klar, vielen Dank für deine Rückmeldung @trascani 🙃
Dann weiß ich Bescheid und höre mit meinem Telefonterror auf. 😅
Ich habe @Danny H. informiert und er wird dann morgen wieder übernehmen!
In diesem Sinne wünsche ich dir noch einen erfolgreichen Tag und einen hoffentlich baldigen Feierabend!
Freundliche Grüße
Caro
Vielen Dank, dass wünsche ich auch!
0
von
vor 5 Tagen
Vielen Dank für das nette Gespräch @trascani
Es freut mich, dass wir nun gemeinsam einen Kompromiss finden konnten. :-)
Ich wünsche dir viel Spaß mit dem neuen Smartphone.
Ich werde den Thread an dieser Stelle schließen.
Danke für den regen Austausch.
Viele Grüße
Danny