Gelöst

Widerruf via Logitel und Rückportierung der Rufnummer

vor 4 Jahren

Guten Tag zusammen,

in der Hoffnung, dass hier jemand vom Telekom-Team mitliest:

Meinen vor kurzem über Logitel abgeschlossenen Mobilfunkvertrag (Young M) habe ich fristgerecht bei Logitel sowie zusätzlich bei Ihnen widerrufen.

Seitens Logitel ist der Widerruf durch und ich habe am 26.10 eine Bestätigung des Widerrufs per E-Mail erhalten mit der Angabe, der Widerruf sei an die Telekom weitergeleitet worden.

Bei der Telekom heißt es allerdings bisher, man habe noch keine Nachricht (von Logitel) erhalten. Könnte sich das jemand mal ansehen, wieso der Widerruf hier seitens der Telekom noch nicht verbucht ist? (Vielleicht bin ich auch zu ungeduldig, aber nach Vertragsabschluss kam die Nachricht der Telekom direkt nach einem halben Tag an...)

Außerdem würde ich gerne nach dem vollständig vollzogenen Widerruf die Handynummer wieder zurück zu O2 portieren. Gibt es hierbei irgendwas zu beachten, damit die Nummer nicht verloren geht? (Eine Opt-in zur Rufnummernportierung hat eine Dame von der Hotline bereits gesetzt.) Oder muss ich die Portierung auch seitens O2 auch zwingend vor dem fertig durchgeführten Widerruf bei der Telekom angestoßen habe?

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hi, danke für deine Antwort Fröhlich

    Der O2 Vertrag läuft ohnehin noch ein paar Monate.

    Die Frage bezog sich eher darauf, ob seitens der Telekom die Nummer "verloren geht", nachdem der Vetrag rückabgewickelt wurde, oder sie dann ohne Probleme wegportiert werden kann. Es waren in diesem Forum nämlich schon in anderen Beiträgen derartige Aussagen zu lesen. Möglicherweise bezogen die sich aber auch auf Festnetz, wo das evtl anders ist (?)

     

    EDIT: Am 1.11 (Sonntag) kam nun die E-Mail der Telekom mit der Info, dass zum 1.11 gekündigt ist. Dazu auch ein Dokument mit den Datails für eine Rufnummernmitnahme. Somit waren die Sorgen unbegründet.

    Auch wenn es von der Terminologie ja eigentlich nicht ganz korrekt ist - bei einem Widerruf gilt der Vertrag ja eigentlich als "nicht zustande gekommen" und nicht als "gekündigt". Aber wahrscheinlich ist es für die Rufnummernmitnahme so der sicherere Weg...

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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