Das könnte das Ende sein: Rückgewinnungsanrufe nach Kündigung (OLG Schleswig)

vor 6 Monaten

Heute in meiner Tageszeitung.  Ob Rückgewinnungsanrufe wg. aktiviertem Info-Service noch zulässig sind, muss dann wohl wieder ein Gericht klären. Jedenfalls müssen sich Callcenter und ihre Auftraggeber wenig wärmer anziehen.

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    • vor 6 Monaten

      Was ein Glück, dass die Telekom bei mir nie Interesse an Verlängerung zeigte 😃 und die Kündigung akzeptierte. Will ich unabhängig von nicht kontaktiert werden, halte ich es wie @olliMD. Kleiner Nebensatz in der Kündigung "...und möchte in dieser Angelegenheit nicht beraten werden" genügt meist schon.

       

      So ähnlichen Passus mit den Fragen kenne ich bei der Telekom nur vom Universal (ISDN) Rausschmiss. Da wurde bekanntlich um Rückruf gebeten. Ich nie angerufen. Warum auch: Rausgeschmissen ist rausgeschmissen, Ende. Dauerte dann drei weitere Jahre, bis Vectoring (über IP) verspätet an den Start ging. Naja, so war es eben anno 2016.

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      Antwort

      von

      vor 5 Monaten

      Da unsere Community in den kommenden Wochen einer umfangreichen, technischen Anpassung  unterzogen wird steht diese ab heute Abend, 20 Uhr, vorübergehend nur noch lesend zur Verfügung. Leider haben wir in diesem Zuge keine Möglichkeit ihre Anfrage für das neue Jahr auf Wiedervorlage zu legen. Ich bitte Sie daher uns Ihrerseits ab 8. Januar noch einmal zu kontaktieren. In der Zwischenzeit erreichen Sie uns bei Rückfragen jederzeit über Whatsapp. Nutzen Sie dafür am besten diesen LINK. Alternativ können Sie uns auch über die Rufnummer +49 1514 2227878 anschreiben.

       

      Viele Grüße

      Maja

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Monaten

      Hallo zusammen, entschuldigt bitte meine sehr verspätete Reaktion. Ich musste auf eine Antwort von unseren Kolleg*innen warten 😞. Nun habe ich eine Rückmeldung erhalten. 

       

      Das Urteil, von @wolliballa ist aus dem Jahre 2023. Dieses Urteil ist gegen einen Mitbewerber ergangen. 

       

      Wir als Deutsche Telekom nehmen nur Kontakt mit unseren Kund*innen auf, wenn eine Einwilligung vor der Kündigung vorgelegen hat bzw. im Rahmen der Kündigung erteilt wird.

       

      Liebe Grüße Aileen 

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      Antwort

      von

      vor 2 Monaten

      Das kann ich so leider nicht bestätigen. Ich werde seit Tagen von der Telekom +49 800 7234102 trotz nicht erteilter Genehmigung mit Rückwerbeanrufe belästigt. Im Kundencenter ist der Informationsservice ebenfalls nicht bestellt. Ich werde den Vorfall jetzt bei der Bundesnetzagentur melden

      Antwort

      von

      vor 2 Monaten

      Na ja,
      es wird wohl einen guten Grund für die Anrufe geben. Das reine wirtschaftliche Interesse der Telekom darf nicht der Grund sein, warum die dich anrufen.

      Bist Du bei den Anrufen überhaupt ran gegangen und hast gefragt, was der Grund des Anrufes ist? Bzw, war dein AB an, und haben die eine Nahricht hinterlassen?

      g.g.f. wollen die Dich nur über irgendetwas aufklären. z.B. Mindestlaufzeiten deines Tarifes... Oder sie wollen nachfragen, wohin die Rufnummern, Domains, E-mail Adressen portiert werden sollen? Oder um die Rücksendung von Hardware bitten? Gründe kann es viele Geben, es muss keine agressive Werbung sein.


      Jedenfalls ist es nur dann eine Belästigung, wenn es tatsächlich eine ungewollte Werbung ist. - Das weiss man in der Regel aber erst nach dem Anruf... deshalb meine Frage hier: (Woher) weisst Du, dass es ein Rückwerbe-Anruf war?  

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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