Reparatur Rechnung
vor 6 Jahren
Bei renovierungsarbeiten in unserem Technikraum rutschte ich mit samt der Leiter gegen den dort angebrachten Hausanschluss bzw. Verteiler blieb am Kabel hängen und dabei wurden diverse Kabel aus dem Verteiler gelöst und somit war im ganzen Haus kein Telefon und kein Internet mehr verfügbar. Ich meldete dies bei der Störungshotline der Telekom und es wurde ein Techniker angefordert. Ich war positiv überrascht als bereits am nächsten Arbeitstag ein Techniker bei mir klingelte. Es war eine Fremdfirma und der Techniker erklärte mir , das der Auftrag für ihn gerade storniert wurde und fragte mich ob das Problem behoben sei. Ich verneinte dies natürlich und fragte ober das Problem nicht gleich beheben wolle. Ich erklärte ihm die Problematik und er gab an , das er die erst mit seiner Disponentin klären müsste und dann mit mir ein neuer Termin vereinbart werde. Am folgenden Tag wurde ich durch den Techniker informiert das er wieder bei mir zu Reparatur erscheinen würde. Gegen 17.00 Uhr standen dann plötzlich der Techniker + 1 zusätzlicher Kollege vor meiner Türe. Die beiden haben die Anschlusskabel im Haus durchgemessen und wieder ordnungsgemäß angeschlossen. Dauer 20 Minuten und Materialeinsatz maximal 2 Kabelverbinder. Alles funktionierte wieder und die beiden verabschiedeten sich. Soweit ein perfekter Service. Nun erhielt ich ein paar Tage später eine Rechnung für besagte Reperatur in Höhe von 668,14€ . Also kann mir das bitte mal jemand erklären? Wie soll denn hier ein solcher Betrag gerechtfertigt sein?
Ich fragte bei Rechnungstelle der Telekom nach und forderte eine detailliertere Rechnung von der Fremdfirma an. Nach erhalt war ich genau so schlau wie vorher, denn hier sind nur Pos.Nr. aufgeführt. Was allerdings auffalllend war, der Rechnungsbetrag der Fremdfirma betrug inkl. Umsatzsteuer 548,29€ und auf diesen wurde dann ein weiteres Mal Usatzsteuer durch die Telekom berechnet was ich ebenfalls nicht nachvollziehen kann. Ich frage mich nun ernsthaft was ich als Verbraucher verhalten soll.
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vor 4 Jahren
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vor 6 Jahren
Hallo @andreas-ament
Wenn du dich übervorteilt fühlst, wende dich an die Verbraucherzentrale.
Ansonsten, melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Einen selbst verursachten Schaden übernimmt keine Haftpflicht. Das ist auch nicht die Lösung für eine falsche und dermaßen überteuerte Rechnung.
Gerade für diese Fälle gibt es ja die Haftpflicht. Die Höhe der Rechnung ist m.E. diskussionswürdig.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Einen selbst verursachten Schaden übernimmt keine Haftpflicht.
Hallo, für was wäre dann eine Haftpflichtversicherung gut!?
Nur bei vorsätzlich/absichtlich herbeigeführten Schäden wird es Probleme geben.
Denkhilfe: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
wer zahlt den Schaden, den du z.B. durch eine Vorfahrtsmißachtung an einem anderen Fahrzeug oder sogar an einer Person verursacht hast!?
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Du solltest keine weiteren Ausführungen zum Steuerrecht in diesem Thread schreiben.
Zumal auch nicht im Detail klar ist, wie die Rechnung da umsatzsteuertechnisch aussieht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
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vor 6 Jahren
@andreas-amentfind ich persönlich auch etwas hoch, mach mal das:
Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Danke für die bisher hilfreiche Antwort.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Bei renovierungsarbeiten in unserem Technikraum rutschte ich mit samt der Leiter gegen den dort angebrachten Hausanschluss
Hast du denn auch brav die UVV eingehalten?
Normalerweise bist du dazu verpflichtet die Leiter gegen Abrutschen zu sichern.
Sollte die Versicherung davon Wind bekommen ist der Trödel vorprogrammiert.
Sowas bekommt ein Maler und Lackierer schon im 1. Lehrjahr eingetrichtert.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Es geht um eine Haftpflichtversicherung...
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Ich denke man muß zwischen Fremdschaden und Eigenschaden unterscheiden.
Und woher soll der Laie/Heimarbeiter die Unfallverhütungsvorschriften kennen!?
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer Ich denke man muß zwischen Fremdschaden und Eigenschaden unterscheiden. Und woher soll der Laie/Heimarbeiter die Unfallverhütungsvorschriften kennen!?
@Gelöschter Nutzer
Ich denke man muß zwischen Fremdschaden und Eigenschaden unterscheiden.
Und woher soll der Laie/Heimarbeiter die Unfallverhütungsvorschriften kennen!?
Das war auch nur ein Beispiel.
Aber eines ist jetzt schon sicher: Die Versicherung wird es sich so hindrehen, daß sie nicht freiwillig zahlen.
Ich kenne das Spiel bereits.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
ich freue mich, dich in unserer Community begrüßen zu dürfen.
Zu der Rechnung kann ich leider gar nichts sagen, da ich diese auf deinem üblichen Datenkonto bei uns nicht finde. Hier scheint die Rechnungsstellung anderweitig erfolgt zu sein.
Jedoch bin ich der Meinung, dass dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung ist.
Grüße
Sarah S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von