Shop-Fehler bei Umzug: Doppelte Verträge & falscher Name (Mädchenname) - Hilfe benötigt

vor 2 Monaten

Hallo Telekom-hilft-Team,

ich schreibe hier als Bevollmächtigter für eine 81-jährige Bekannte, da sie selbst keinen Zugriff auf ihre Daten hat.

Das Problem:

Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

Stattdessen wurde im Shop ein komplett neuer Glasfaser-Vertrag angelegt und dabei fälschlicherweise ihr Mädchenname (statt des Ehenamens) verwendet. Der alte Vertrag am alten Wohnort läuft nun parallel weiter.

Folge:

Doppelte Abbuchungen (alter + neuer Vertrag).

Das System erkennt nicht, dass es dieselbe Person ist, da der Nachname im neuen Vertrag falsch erfasst wurde.

Alle Nachweise (Personalausweis zur Namensklärung, Vollmacht) liegen mir vor. Ich bitte dringend um Unterstützung durch einen Mitarbeiter, um die Verträge zusammenzuführen, den Namen zu korrigieren und die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten.

Die Kundendaten meiner Bekannten habe ich in meinem Profil hinterlegt.

Vielen Dank!

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    • vor 2 Monaten

      Henninglos

      Das System erkennt nicht, dass es dieselbe Person ist, da der Nachname im neuen Vertrag falsch erfasst wurde.

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich schreibe hier als Bevollmächtigter für eine 81-jährige Bekannte, da sie selbst keinen Zugriff auf ihre Daten hat.

      Das Problem:

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Stattdessen wurde im Shop ein komplett neuer Glasfaser-Vertrag angelegt und dabei fälschlicherweise ihr Mädchenname (statt des Ehenamens) verwendet. Der alte Vertrag am alten Wohnort läuft nun parallel weiter.

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      Henninglos

      Das System erkennt nicht, dass es dieselbe Person ist, da der Nachname im neuen Vertrag falsch erfasst wurde.

      Eine Person kann mehrere Verträge haben, auch bei gleichem Namen. 

      Der Vertrag an der alten Adresse läuft schon  wie lange, ist er aus der Mindestlaufzeit raus? Dann einfach kündigen. 

      Henninglos

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Stattdessen wurde im Shop ein komplett neuer Glasfaser-Vertrag angelegt und dabei fälschlicherweise ihr Mädchenname (statt des Ehenamens) verwendet. Der alte Vertrag am alten Wohnort läuft nun parallel weiter.

      Hallo Telekom-hilft-Team,

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      Das Problem:

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Stattdessen wurde im Shop ein komplett neuer Glasfaser-Vertrag angelegt und dabei fälschlicherweise ihr Mädchenname (statt des Ehenamens) verwendet. Der alte Vertrag am alten Wohnort läuft nun parallel weiter.

      Folge:

      Doppelte Abbuchungen (alter + neuer Vertrag).

      Das System erkennt nicht, dass es dieselbe Person ist, da der Nachname im neuen Vertrag falsch erfasst wurde.

      Alle Nachweise (Personalausweis zur Namensklärung, Vollmacht) liegen mir vor. Ich bitte dringend um Unterstützung durch einen Mitarbeiter, um die Verträge zusammenzuführen, den Namen zu korrigieren und die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten.

      Die Kundendaten meiner Bekannten habe ich in meinem Profil hinterlegt.

      Vielen Dank!

      Henninglos

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Stattdessen wurde im Shop ein komplett neuer Glasfaser-Vertrag angelegt und dabei fälschlicherweise ihr Mädchenname (statt des Ehenamens) verwendet. Der alte Vertrag am alten Wohnort läuft nun parallel weiter.

      Bei im Laden abgeschlossene Veträge gibt es kein Widerrufsrecht, hier kannst Du nur auf Kulanz des Shops hoffen. 

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    • vor 2 Monaten

      Bei einem falschen bzw. seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gültigen Namen (Mädchenname) fehlt es für den neuen Vertrag doch im Grunde schon an einer gültigen Legitimation. Und wenn es dafür gar keinen Auftrag gab, wäre er unwirksam und die Abbuchungen als missbräuchlich anzusehen. Da sollten Sie als Bevollmächtigter im Interesse der Betroffenen tätig werden, indem Sie schriftlich Widerspruch einlegen und ggfs. die nicht autorisierten Abbuchungen bei der Bank zurückrufen lassen. 

      Es wird vermutlich nicht ausreichen, den Sachverhalt hier in einem öffentlichen Forum darzulegen und auf (weitere) mündliche Absprachen zu vertrauen, wenn die bisherigen Absprachen schon derart missverstanden oder zu Lasten Ihrer Bekannten falsch ausgelegt worden sind.

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      von

      vor 2 Monaten

      Pink*Panther

      Bei einem falschen bzw. seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gültigen Namen (Mädchenname) fehlt es für den neuen Vertrag doch im Grunde schon an einer gültigen Legitimation.

      Bei einem falschen bzw. seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gültigen Namen (Mädchenname) fehlt es für den neuen Vertrag doch im Grunde schon an einer gültigen Legitimation. Und wenn es dafür gar keinen Auftrag gab, wäre er unwirksam und die Abbuchungen als missbräuchlich anzusehen. Da sollten Sie als Bevollmächtigter im Interesse der Betroffenen tätig werden, indem Sie schriftlich Widerspruch einlegen und ggfs. die nicht autorisierten Abbuchungen bei der Bank zurückrufen lassen. 

      Es wird vermutlich nicht ausreichen, den Sachverhalt hier in einem öffentlichen Forum darzulegen und auf (weitere) mündliche Absprachen zu vertrauen, wenn die bisherigen Absprachen schon derart missverstanden oder zu Lasten Ihrer Bekannten falsch ausgelegt worden sind.

      Pink*Panther

      Bei einem falschen bzw. seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gültigen Namen (Mädchenname) fehlt es für den neuen Vertrag doch im Grunde schon an einer gültigen Legitimation.

      Stellt sich alllerdings die Frage, woher der Shop überhaupt den Mädchennamen hatte. 

      von

      vor 2 Monaten

      Pink*Panther

      Bei einem falschen bzw. seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gültigen Namen (Mädchenname) fehlt es für den neuen Vertrag doch im Grunde schon an einer gültigen Legitimation. Und wenn es dafür gar keinen Auftrag gab, wäre er unwirksam und die Abbuchungen als missbräuchlich anzusehen. Da sollten Sie als Bevollmächtigter im Interesse der Betroffenen tätig werden, indem Sie schriftlich Widerspruch einlegen und ggfs. die nicht autorisierten Abbuchungen bei der Bank zurückrufen lassen.

      Bei einem falschen bzw. seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gültigen Namen (Mädchenname) fehlt es für den neuen Vertrag doch im Grunde schon an einer gültigen Legitimation. Und wenn es dafür gar keinen Auftrag gab, wäre er unwirksam und die Abbuchungen als missbräuchlich anzusehen. Da sollten Sie als Bevollmächtigter im Interesse der Betroffenen tätig werden, indem Sie schriftlich Widerspruch einlegen und ggfs. die nicht autorisierten Abbuchungen bei der Bank zurückrufen lassen. 

      Es wird vermutlich nicht ausreichen, den Sachverhalt hier in einem öffentlichen Forum darzulegen und auf (weitere) mündliche Absprachen zu vertrauen, wenn die bisherigen Absprachen schon derart missverstanden oder zu Lasten Ihrer Bekannten falsch ausgelegt worden sind.

      Pink*Panther

      Bei einem falschen bzw. seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gültigen Namen (Mädchenname) fehlt es für den neuen Vertrag doch im Grunde schon an einer gültigen Legitimation. Und wenn es dafür gar keinen Auftrag gab, wäre er unwirksam und die Abbuchungen als missbräuchlich anzusehen. Da sollten Sie als Bevollmächtigter im Interesse der Betroffenen tätig werden, indem Sie schriftlich Widerspruch einlegen und ggfs. die nicht autorisierten Abbuchungen bei der Bank zurückrufen lassen.

      @Pink*Panther 

      Bitte den User im Telekom-Forum nicht zu einer Straftat anleiten.

      Es handelt sich um einen Glasfaseranschluss, der vom Anschlussinhaber selbst aktiviert werden muss. Wenn dieser also wissentlich mit den falschen Daten in Betrieb genommen wurde und auch noch genutzt wird, dann muss der Anschlussinhaber auch die Kosten dafür übernehmen. 

      von

      vor 2 Monaten

      Hallo @Pink*Panther,

       

      ich kann den anderen Usern hier nur zustimmen: Zahlungen einfach auszusetzen/zurückzurufen kann zu Inkasso führen und das ist unter Umständen nicht spaßig.

       

      Verträge in Shops werden vor Ort geschlossen und unterzeichnet. Wird bei Unterzeichnung die korrekte Prüfung der Daten versäumt und die Unterschrift dennoch geleistet, ist das erstmal doof. Wird der gebuchte Vertrag auch aktiviert und genutzt, wird er natürlich auch in Rechnung gestellt.

       

      Eine Klärung in solchen Angelegenheiten sollte immer mit uns, bzw. dem Service im Allgemeinen erfolgen. Eigenmächtige Aktionen können - wie beim Thema Inkasso - nach hinten losgehen. Daher ist es durchaus eine gute Idee, sich hier im Forum zu melden, da wir Teamies ja ebenfalls dazukommen und eine Lösung suchen können. 🙂

       

      Beste Grüße

      Louisa

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Monaten

      Henninglos

      ich schreibe hier als Bevollmächtigter für eine 81-jährige Bekannte, da sie selbst keinen Zugriff auf ihre Daten hat.

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich schreibe hier als Bevollmächtigter für eine 81-jährige Bekannte, da sie selbst keinen Zugriff auf ihre Daten hat.

      Das Problem:

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Stattdessen wurde im Shop ein komplett neuer Glasfaser-Vertrag angelegt und dabei fälschlicherweise ihr Mädchenname (statt des Ehenamens) verwendet. Der alte Vertrag am alten Wohnort läuft nun parallel weiter.

      Folge:

      Doppelte Abbuchungen (alter + neuer Vertrag).

      Das System erkennt nicht, dass es dieselbe Person ist, da der Nachname im neuen Vertrag falsch erfasst wurde.

      Alle Nachweise (Personalausweis zur Namensklärung, Vollmacht) liegen mir vor. Ich bitte dringend um Unterstützung durch einen Mitarbeiter, um die Verträge zusammenzuführen, den Namen zu korrigieren und die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten.

      Die Kundendaten meiner Bekannten habe ich in meinem Profil hinterlegt.

      Vielen Dank!

      Henninglos

      ich schreibe hier als Bevollmächtigter für eine 81-jährige Bekannte, da sie selbst keinen Zugriff auf ihre Daten hat.

      Henninglos

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich schreibe hier als Bevollmächtigter für eine 81-jährige Bekannte, da sie selbst keinen Zugriff auf ihre Daten hat.

      Das Problem:

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Stattdessen wurde im Shop ein komplett neuer Glasfaser-Vertrag angelegt und dabei fälschlicherweise ihr Mädchenname (statt des Ehenamens) verwendet. Der alte Vertrag am alten Wohnort läuft nun parallel weiter.

      Folge:

      Doppelte Abbuchungen (alter + neuer Vertrag).

      Das System erkennt nicht, dass es dieselbe Person ist, da der Nachname im neuen Vertrag falsch erfasst wurde.

      Alle Nachweise (Personalausweis zur Namensklärung, Vollmacht) liegen mir vor. Ich bitte dringend um Unterstützung durch einen Mitarbeiter, um die Verträge zusammenzuführen, den Namen zu korrigieren und die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten.

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      Vielen Dank!

      Henninglos

      Meine Bekannte ist ins betreute Wohnen umgezogen. Ein Telekom-Shop sollte den Umzug bearbeiten.

      Wäre es nicht sinnvoll und besser gewesen, wenn du die Seniorin schon in dieser Phase unterstützt hättest?

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    • vor 2 Monaten

      @Ludwig II  Ja, das ist korrekt. 

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      3

      von

      vor 2 Monaten

      Hey @Henninglos,

       

      danke dir für das Telefonat, aber um die ganze Lage zu prüfen und anzugehen, brauchen wir alle Daten. Da du die nicht parat hattest, bring die bitte in Erfahrung und gib uns hier durch eine kurze Nachricht Bescheid.

       

      Um uns auch Unterlagen abzufotografieren und hochzuladen, ist für dich vielleicht WhatsApp der richtige Kanal als Alternative. Solltest du Apple User sein, geht es auch über Apple Messaging

       

      Beste Grüße

      Louisa

       

      von

      vor 2 Monaten

      Hallo @Louisa G. ,

      danke für deine Rückmeldung. Die weitere Kundennummer habe ich inzwischen in meinem Profil hinterlegt.

      Über den WhatsApp‑Service wurde mir ein Kontaktformular verlinkt, über das ich Nachweise hochladen kann. Soll ich die Unterlagen (z. B. Vollmacht und Ausweiskopien) dort hochladen und bei den persönlichen Angaben die Daten der betroffenen Kundin eintragen oder meine Daten als bevollmächtigte Person? 

      Beste Grüße 

      Henning

      0

      von

      vor 2 Monaten

      Guten Morgen @Henninglos,

       

      bei dem Kontaktformular bitte die Daten der betroffenen Kundin vermerken, außer wenn dort ein Ansprechpartner oder eine Rückrufnummer vermerkt werden soll, dann kannst du deine Daten dort hinterlegen.

       

      Beste Grüße

      Mario Sa.

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