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Sonderkündigungsrecht bei Umzug

13 years ago

Hallo,

lt. Webseite der Telekom wird bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht für den Festnetz- und Internetanschluss gewährt, wenn am neuen Wohnort der vorhandene Tarif nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Lt. Auskunft von Mitarbeitern an Hotline und im T-Punkt wird zumindest aktuell auch dann ein Sonderkündigungsrecht gewährt, wenn der aktuelle Tarif auch am neuen Wohnort zur Verfügung gestellt werden könnte. Hintergrund sei, dass (i) nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes keine neue Mindestvertragslaufzeit zulässig ist, wenn man den Tarif zum neuen Wohnort mitnimmt und (ii) die Software von Telekom und Mitbewerbern auf diese Gesetzesänderung noch nicht angepasst sei.

Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann? Auf eine eMail-Anfrage bei der Telekom habe ich keine Antwort erhalten und wüsste schon gerne genau bescheid, bevor ich am neuen Wohnort einen Anschluss bei einem anderen Anbieter bestelle.

Vielen Dank
Pida

427124

35

    • 13 years ago

      Schon im Telekommunikationsgesetz gesucht?

      0

    • 13 years ago

      Ja klar: Die Gesetzesänderung verbietet der Telekom lediglich, meine Mindestvertragslaufzeit beim Umzug zu 'resetten'. Daraus folgt ja noch kein Sonderkündigungsrecht (angeblich mit Kündigungsfrist von drei Monaten, mein Vertrag läuft eigentlich noch sieben Monate).

      0

    • 13 years ago

      Dann gibts noch etliche Seiten dazu im Netz...

      Muss aber gerade gestehen... Hab eine Kleinigkeit überlesen in deinem Text. Sry. Die Aussagen, die du bekommen hast, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

      Hab u. a. folgende Seite gefunden:
      http://www.telekom.com/medien/medienmappen/regulierung/126648

      Auszug:

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."


      Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .

      0

    • 13 years ago

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen." "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen." "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen." Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .


      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."
      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."
      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .


      Danke für deine Mühe. Leider hilft mir das nicht weiter :-)

      Ich habe tatsächlich schon selbst ausführlich gesucht. Ich lese die zitierte Passage auch genauso wie du. Aber der Mitarbeiter im T-Punkt erklärte sinngemäß: "Aus Softwaregründen können wir Verträge nur dann an den neuen Wohnort übertragen, wenn wir die MVLZ 'resetten'. Wenn Sie dies nicht wünschen, bieten wir Ihnen bei Umzug ein Sonderkündigungrecht."

      Nun wundere ich mich, dass dieses Sonderkündigungsrecht nirgends schriftlich erwähnt wird...

      1

      Answer

      from

      5 years ago

      Sorry, aber aus "Softwaregründen" ist schon eine echt freche Aussage! Weil die Software schlecht programmiert ist geht das nicht anders, oder wie? Da hast du ja wieder einen kompetenten "HelfersHelfer" dort im Shop erwischt...

      Dein Vertrag kann an neuen Wohnort, sofern gewünscht und technisch möglich, mit bestehendem Vertrag komplett weitergeführt werden ohne einen Reset der MVLZ . tzzz...

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 13 years ago

      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.

      Das Sonderkündigungsrecht wird dann vermutlich nur eine Übergangslösung sein, um dem neuen TKG zumindest ein wenig genüge zu tun Zwinkernd

      0

    • 13 years ago

      Ich habe mich jetzt einfach entschieden, einen neuen Telefonanbieter zu beauftragen und heute per Einschreiben bei der Telekom zu kündigen. Innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist, die ich dort haben, höre ich dann hoffentlich von der Telekom und melde mich wieder hier.

      0

    • 13 years ago

      Ich drück dir die Daumen Zwinkernd

      0

    • 13 years ago

      Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?


      Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?

      Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?



      Das Telekom Team hat dazu etwas in

      http://forum.telekom.de/foren/read/service/service/tarife/dsl-festnetz/umzug-mit-der-telekom-warum-vertragsverlaengerung,842,9959170,9975835.html?#msg-9975835

      geschrieben.

      Ob das ganze in Bezug auf die Dreimonatsdrist rechtlich haltbar ist, müßtest Du einen Anwalt Deinen geringsten Mißtrauens fragen Zwinkernd

      0

    • 13 years ago

      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.


      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.

      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.



      http://forum.telekom.de/foren/read/service/service/tarife/dsl-festnetz/umzug-mit-der-telekom-warum-vertragsverlaengerung,842,9959170,9974973.html?#msg-9974973

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      8 years ago

      Hallo zusammen,

       

      anbei von mir noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Umzug.

       

      @Rush hat hier das Wichtigste schon erwähnt: wenn der genutzte Tarif am neuen Standort wieder bereitgestellt werden kann, wird dieser unter Einhaltung der Vertragslaufzeit umgezogen. Es beginnt also keine neue Laufzeit, sondern der Vertrag läuft wie gehabt weiter.

      Ist der genutzte Tarif nicht verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Anschluss am alten Standort mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, es wird also das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, oder am neuen Standort wird ein neuer Tarif mit neuer Laufzeit abgeschlossen. In diesem Fall wird der Vertrag am alten Standort zu dem Termin, an dem der neue Anschluss geschaltet wird, deaktiviert.

      Ist der bisher genutzte Tarif am neuen Standort verfügbar, allerdings kein Umzug gewünscht, sondern eine Kündigung des Anschlusses, greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da der Anschluss bereit gestellt werden kann. Hier gilt dann die reguläre Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs.

       

      Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug sind auch auf unserer Webseite zu finden.

       

      Viele Grüße

       

      Anja S.

      15

      Answer

      from

      5 years ago

      Ja, das freche ist doch nur dabei, dass ich für die 3 Monate Restlaufzeit dann die Leistung nicht abrufen kann, weil die Telekom den Anschluss nicht mehr umziehen will wegen der Kündigung. Also, doppelt zahlen und Spaß haben.

      Ich bin gerade in der Situation und fühle mich richtig schön abgezockt. +

      Schlau ist es doch seine gehenden Kunden mit gutem Gefühl zu entlassen, so dass diese auch wiederkommen, wenn die Zeit kommt. Aber so langfristiges Denken kann man nicht erwarten Zwinkernd

      Answer

      from

      5 years ago

      Sembo

      Ich bin gerade in der Situation und fühle mich richtig schön abgezockt.

      Ich bin gerade in der Situation und fühle mich richtig schön abgezockt. 
      Sembo
      Ich bin gerade in der Situation und fühle mich richtig schön abgezockt. 

      Du bist doch selbst Schuld, die Telekom zieht nicht um sondern du, also schön Hände still halten und deine Sinnlosbeiträge einstellen.

      Answer

      from

      5 years ago

      Genau, Mund halten und zahlen 🙈

       

      Ich frag mich nach wie vor welcher Trot-tel 3 Monate als Frist definiert hat, liebe Politik oder welche Lobbyarbeiter da am Werk waren. 

       

      Bin nach wie vor der Auffassung, dass es idiotisch ist. Und jetzt komm nicht wieder mit das „Ich“ ja derjenige bin der Vertragsbruch begeht.... Statt solch ein Problem für viele Kunden zu lösen schiebt es damit nur wieder zum Kunden und verursacht Frust. 

       

      Ich habe, komischerweise seit 12 Monaten einen  Tarif, der monatlich kündbar ist. Und, mache ich  davon Gebrauch? 

       

      Heute ist Flexibilität gefragt, kein Stillstand und Abblocken. Das gilt insbesondere für technologische Bereiche. Dieses Klammern an 24 Monats-Knebel-Verträgen nervt schon viele, was auch gut ist. Stimmt die Leistung zum Preis, rennt dir trotz monatlicher Kündigungsfrist kein Kunde davon. 

      Siehe Bundesliga: Das klammern an den Abo-modellen schadet mehr als hilft. Siehe Spotify, Netflix, etc pp. Das hat die Telekom wohl Nachholbedarf.

       

      just my last 2 cents Zwinkernd

       

       

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