Gelöst
Techniker Rechnung ungerechtfertigt
vor 5 Monaten
Hallo zusammen,
ich bin erst seit Juli 2024 bei der Telekom. Nachdem die Internetgeschwindigkeit deutlich zu niedrig war und es auch häufig (mehrmals am Tag) zu Internetabbrüchen kam habe ich bei der Hotline angerufen. Die Dame am Telefon meinte sie erkenne ein paar Unstimmigkeiten und würde den Techniker vorbeischicken. Die Technikerin kam dann auch ein paar Tage später. Sie stellte fest dass die Leitung bis zum Router in Ordnung ist und dass es vermutlich am Router liegt. Sie meinte dass es bei dem Speedport Router häufige Internetabbrüche bereits ein bekanntes Problem seien. Da ich wegen Homeoffice auf ein gutes Internet angewiesen bin habe ich mich dann gleich dazu entschieden meinen Speedport durch eine Fritzbox auszutauschen. Nun sehe ich aber dass mir von der Telekom 81,42€ für den Techniker berechnet wurden. Ich sehe das Problem hierbei ganz klar bei der Telekom, schließlich bezahle ich dafür dass ich gutes Internet habe. Wenn die Telekom mir einen Router bereitstellt der die gebuchte Leistung nicht herbringt und zu Internetabbrüchen führt ist das in meinen Augen ein Fehler der Telekom. Ich habe heute daher beim Kundenservice angerufen. Dieser teilte mir mit, dass ich sogar Unterschrieben habe und er somit nichts mehr machen kann. Ich hielt es für selbstverständlich dass die Telekom die Kosten für den Techniker trägt und dachte es sei mehr eine Bestätigung für den Techniker dass er seine Aufgabe erfüllt hat. Von anfallenden Kosten war hier zumindest nicht die Rede.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin sehr verärgert da ich wie beschrieben nicht verstehen kann wie die Telekom mir ihren Fehler in Rechnung stellen kann.
Gruß Konny
299
13
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor einem Jahr
212
0
3
vor 2 Jahren
916
0
1
vor 2 Monaten
123
0
4
vor 6 Jahren
198
0
3
1074
0
1
vor 5 Monaten
@konny1998 der Kunde muß über kostenpflichtige Arbeiten vor beginn informiert werden und eine Prüfung bis zu 1 TAE ist kostenfrei.
Falls noch Abbrüche vorhanden sind, schau mal deine PN an, Brief oben rechts unter Deinem Avatar oder klick auf den Link https://telekomhilft.telekom.de/t5/notes/privatenotespage Gruß Andi
2
Antwort
von
vor 5 Monaten
der Kunde muß über kostenpflichtige Arbeiten vor beginn informiert werden
Wo steht das?
Antwort
von
vor 5 Monaten
Danke dir! Es kam bislang nicht mehr zu internetabbrüchen
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Monaten
Sie meinte dass es bei dem Speedport Router häufige Internetabbrüche bereits ein bekanntes Problem seien.
Das ist schlicht und ergreifend Unsinn.
entschieden meinen Speedport durch eine Fritzbox auszutauschen
Keine schlechte Wahl, ändert aber nichts an eventuellen Problemen mit deiner Leitung.
Nun sehe ich aber dass mir von der Telekom 81,42€ für den Techniker berechnet wurden.
Kommt darauf an, was die Technikerin gemacht hat. Wenn dich das etwas kostet, sollte sie dich darauf entsprechend hingewiesen haben. Du kannst die 08003301000 anrufen, Stichwort Rechnung, den Sachverhalt schildern und hoffen, dass sie dir die Kosten kulant erlassen.
Viele Grüße
Thomas
1
Antwort
von
vor 5 Monaten
Ob das unsinn ist oder nicht kann ich nicht beurteilen, ich sehe nur dass das Problem (hoffentlich) behoben ist. Der Techniker hat nur die Leitung überprüft und mir dass gesagt dass es vermutlich am Router liegt. Die Dame erklärte mir kurz welche Router es gibt (und hat mich hier auch auf die monatlichen Kosten hingewiesen) und hat dann weitergeleitet wofür ich mich entschieden habe.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Monaten
wie die Telekom mir ihren Fehler in Rechnung stellen kann
Dir ist aber schon bewußt @konny1998, dass Du zwei verschiedene Verträge hast? Du hast einen Vertrag über den Anschluss, der an der 1. TAE endet. Arbeiten daran sind (bis auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln) kostenfrei. Alles was hinter der 1. TAE ist gehört zu einem anderen Vertrag. Entweder hast Du einen Kaufvertrag über den Speedport abgeschlossen oder einen Mietvertrag. Hier solltest Du in deine Unterlagen schauen, wie bei einer Störung vorzugehen ist.
Ich weiß, im ersten Moment etwas kompliziert, aber die Wettbewerber der Telekom wollten es so, sahen sonst den freien Wettbewerb auf dem Endgerätemarkt in Gefahr.
1
Antwort
von
vor 5 Monaten
War mir tatsächlich nicht bewusst...da werd ich mal meine Unterlagen durchforsten
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Monaten
@olliMD super hast deine Frage selbst beantwortet 👍 steht auch so in der Arbeitsanweisung
Du hast einen Vertrag über den Anschluss, der an der 1. TAE endet. Arbeiten daran sind (bis auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln) kostenfrei. Alles was hinter der 1. TAE ist gehört zu einem anderen Vertrag.
Chill erst mal der Kunde muß über kostenpflichtige Arbeiten vor beginn informiert werden der Kunde muß über kostenpflichtige Arbeiten vor beginn informiert werden Chill erst mal der Kunde muß über kostenpflichtige Arbeiten vor beginn informiert werden Wo steht das?
der Kunde muß über kostenpflichtige Arbeiten vor beginn informiert werden
Wo steht das?
VG
4
Antwort
von
vor 5 Monaten
Hallo Sarah,
du kannst jederzeit anrufen.
LG
Antwort
von
vor 5 Monaten
du kannst jederzeit anrufen.
@Sarah S.
Antwort
von
vor 5 Monaten
Hallo @konny1998,
danke für das freundliche Telefonat. Ich wollte noch Rücksprache mit meiner Führungskraft halten und mich wieder bei dir melden. Leider konnte ich dich gerade nicht erreichen. Bedauerlicherweise müssen wir die Erstattung ablehnen. Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Antwort geben kann.
Grüße
Alexander
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Monaten
Hallo @konny1998,
danke für das freundliche Telefonat. Ich wollte noch Rücksprache mit meiner Führungskraft halten und mich wieder bei dir melden. Leider konnte ich dich gerade nicht erreichen. Bedauerlicherweise müssen wir die Erstattung ablehnen. Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Antwort geben kann.
Grüße
Alexander
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von