Gelöst

Wann werden InfoService-Einstellungen im Kundencenter wirksam?

vor 8 Monaten

Hallo,

 

mein Nachbar hat vor 3 Tagen einen Anruf von einer Telekom-Kundenberaterin bekommen. Ihm wurde ein Anschluss-Upgrade von 50 auf 100 MBit/s empfohlen. Er ist zunächst nicht darauf eingegangen, sondern wollte erst mich fragen (ich habe einen 100er Anschluss). Aus eigener Erfahrung konnte ich ihm sagen, dass diese Geschwindigkeit wegen relativ langer Leitungen (über 400 m) und niedrigem SNR nicht unproblematisch ist. Ich habe ihm geraten, das Angebot nur anzunehmen, wenn ihm 50 MBit/s nicht genügen. Da er aber mit 50 MBit/s zufrieden ist, hat er sich entschlossen, das Angebot nicht anzunehmen.

 

Mich selbst hat das auf die Idee gebracht, mal im Kundencenter unter "InfoService" die Einstellungen für meinen Vertrag zu kontrollieren. Dort war eingestellt, dass ich kontaktiert werden dürfe. Das habe ich deaktiviert. Das war am gleichen Tag, als mein Nachbar den Anruf bekommen hat, also ebenfalls vor 3 Tagen. Beim Nachbarn habe ich dann einen Tag später auf seine Bitte hin das gleiche gemacht.

 

Vorgestern (also am Tag nach der Deaktivierung der Kontaktaufnahme für meinen Vertrag) ruft mich ein Kundenberater an und will mir einen Mobilfunkvertrag schmackhaft machen.

 

Der Nachbar wurde gestern (also ebenfalls einen Tag nach der Deaktivierung der Kontaktaufnahme für seinen Vertrag) angerufen, um seine Entscheidung bzgl. des Geschwindigkeits-Upgrades zu erfragen.

 

An dieser Stelle stellt sich mir die Frage, wann Änderungen an den Kontaktaufnahme-Einstellungen denn wirksam werden? Bei meinem Nachbarn und bei mir waren sie jedenfalls am Folgetag noch nicht wirksam.

 

Grüße vom Sonnenhügler

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Monaten

    VoPo914

    Mit einer Latenz von ein paar Tagen wirst Du wohl rechnen dürfen.

    Mit einer Latenz von ein paar Tagen wirst Du wohl rechnen dürfen.
    VoPo914
    Mit einer Latenz von ein paar Tagen wirst Du wohl rechnen dürfen.

    Ich denke da eher so an vier Wochen!

    Und das auch nur für neu zu vergebende Aufträge.

     

    sG

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