Gewährleistung von Kaufgeräten aus dem T-Shop

vor 5 Jahren

Guten Tag zusammen,

 

ich bin etwas irritiert. Ich habe vor 1 1/2 Jahren eine Speed Home Wifi im T-Shop gekauft. Diese hat leider das zeitliche gesegnet und verbindet sich trotz allen versuchen (Reset vom Gerät, Reset vom Speedport, neue Firmware installiert ect.) nicht mehr mit dem Speedport Smart 3. Die vier LED´s blinken nach einander immer wieder grün, es kommt aber zu keiner dauerhaften Verbindung mehr. 

 

Nun habe ich mehrmals versucht, das Gerät über die Service-Hotline zu tauschen. Dort wird mir immer wieder gesagt, dass ich ein Kaufgerät nur über den Shop austauschen kann. Warum sollte das nur dort möglich sein? Ich habe einen Gewährleistungsbeleg und der ist doch universal gültig und die Prozessabläufe an der Hotline und im Shop müssten doch die selben sein zum Thema Gewährleistung.

 

Ich hätte ja auch das Gerät bei der 08003301000 bestellen können oder über die Website, dann würde man mich doch auch nicht für den Austausch in den Shop schicken. Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall. Im Shop gibt es ausschließlich ESP-Geräte zum direkten Austausch. Meine Speed Home Wifi würde mir auch postalisch ausgetaucht. 

 

Deshalb die Frage, warum sollte ein Gewährleistungsaustausch für ein Kaufgerät telefonisch nicht möglich sein? 

 

MfG

 

Patte 

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  • vor 5 Jahren

    Gewährleistung ist doch eh nicht mehr möglich, außer du kannst nachweisen dass der Fehler von Beginn an war.

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  • vor 5 Jahren

    Patte89

    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.

    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.
    Patte89
    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.

    Im Gewährleistungsfall hättest du sowieso keinen Anspruch auf Neuware.

    Entweder gleichwertigen Austausch oder Reparatur.

     

    Da die Ware im Shop gekauft wurde, ist auch der Shop für die Abwicklung zuständig.

    Logisch, oder?

     

    Wenn du etwas bei REWE reklamierst bringst du die Ware schließlich auch nicht zu PENNY, obwohl es das gleiche Unternehmen ist.

    Genauso verhält es sich zwischen Telekom-Hotline und Telekom-Shop.

     

    Wie hier schon geschrieben wurde, mußt du nachweisen das der Fehler schon von Beginn an war.

    Das kannst du aber nicht nachweisen.

    Da sich dann grundsätzlich die Frage stellt, warum das Gerät nicht schon in der Garantiezeit reklamiert wurde.

    1

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Patte89

    Patte89 Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall. Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall. Patte89 Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall. Im Gewährleistungsfall hättest du sowieso keinen Anspruch auf Neuware. Entweder gleichwertigen Austausch oder Reparatur.

    Patte89

    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.

    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.
    Patte89
    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.

    Im Gewährleistungsfall hättest du sowieso keinen Anspruch auf Neuware.

    Entweder gleichwertigen Austausch oder Reparatur.

    Patte89
    Patte89

    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.

    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.
    Patte89
    Vor allem weiß ich, dass im Shop keine Austauschgeräte vorhanden sind und man mir im Shop keine Neuware mitgeben wird im Gewährleistungsfall.

    Im Gewährleistungsfall hättest du sowieso keinen Anspruch auf Neuware.

    Entweder gleichwertigen Austausch oder Reparatur.



    Unfug,  das entscheidet der Kunde ob Neulieferung oder Reparatur. 

     

    Mit dem korrekten Ansprechpartner hast du natürlich Recht. 

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Patte89

    die Prozessabläufe an der Hotline und im Shop müssten doch die selben sein zum Thema Gewährleistung.

    die Prozessabläufe an der Hotline und im Shop müssten doch die selben sein zum Thema Gewährleistung.
    Patte89
    die Prozessabläufe an der Hotline und im Shop müssten doch die selben sein zum Thema Gewährleistung.

    Sind unterschiedliche Firmen im Unternehmen,

    dein Ansprechpartner ist dein Vertragspartner, der Shop.

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  • vor 5 Jahren

    Hallo @Patte89 ,

    sind Sie sicher, dass der Speed Home WiFi defekt ist? 

    Haben Sie schonmal eine LAN-Verbindung, also über Kabel, mit dem Router probiert? Vielleicht können Sie so in Verbindung mit einem Werksreset des SHW  doch noch was machen.

     

    Grüße,

    Coole Katze

    0

  • vor 5 Jahren

    Hallo @Patte89,

    schön, dass du mir der Frage zu uns gekommen bist - willkommen!

    Im Grunde hast du hier schon die richtigen Infos bekommen. Die Gewährleistung beträgt zwar zwei Jahre, aber in dem Fall musst du als Kunde erst einmal beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Ansprechpartner dafür ist auf jeden Fall der T-Shop. 
    Da du die Hardware aber bereits nutzen konntest, reden wir hier eher von einem Garantiefall. Das geht nämlich über den Kaufvertrag hinaus, ist aber eine freiwillige Selbstverpflichtung von uns.

    @Coole Katze hat es bereits erwähnt - vielleicht liegt hier gar kein Defekt vor. Schildere doch gerne noch mal das Fehlerbild im Detail, wir können dir damit auch weiterhelfen. Fröhlich

    Beste Grüße
    Ina B.

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    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @CobraCane Gute Frage. Fröhlich

    Ich habe gerade noch etwas recherchiert, bei Kaufgeräten hat man 24 Monate Anspruch auf eine Gewährleistungsmaßnahme.
    Schaut auch mal hier: Ich habe ein Gerät bei der Telekom gekauft oder gemietet. An wen kann ich mich bei Fragen zu diesem Gerät wenden?

    Hinweis bei Kaufgeräten: Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Telekom oder Fachhändler), leistet für Material und Herstellung eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Übergabe des Geräts. Sie können durch einen Kaufbeleg oder eine Rechnung nachweisen, dass Sie Anspruch auf Gewährleistung haben.

    Garantie bzw. Gewährleistung ist auch immer so ein Thema für sich... 🙄

    @Patte89: Hast du das schon versucht?
    https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/geraete-service/geraetetausch

    Schöne Grüße
    Ina B.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @Ina B. 

    Der Unterschied ist mir bewusst zwischen Gewährleistung und Garantie, daher auch bewusst meine Frage wie es sich mit der Garantie bei diesen Geräten verhält.

    Ist das so wie @falk2010  schreibt dass es keine Garantie gibt?

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @Patte89 

    Ungeachtet der Gewährleistung arbeite bitte mal folgenden Artikel von @UlrichZ ab. Dass das Mesh die Verbindung verliert kann manchmal passieren und dann hilft der Artikel:

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Geraete-Zubehoer/Smart-3-und-Speed-Home-WiFi-Discs-Workaround-fuer-quot-unloesbares/ta-p/4299779

     

    Evt. ist dann gar kein Tausch notwendig.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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