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Ich brauche dringend kompetente Hilfe
4 years ago
Sehr geehrtes Telekom-Team,
so langsam verzweifel ich.
Ich ziehe zum Ablauf Februar um. An meinem neuen Wohnort kann mein aktueller Anschluss nicht bereitgestellt werden. Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf Februar schriftlich gekündigt. Nun erhalte ich eine Kündigungsbestätigung zum 12. Juli 2021. Schön und gut, aber dann stellen Sie mir den Anschluss doch auch bitte an meinem neuen Wohnort bereit, wenn ich schon dafür zahlen muss!! Beim Kundenservice erreicht man entweder niemanden, der Herr vom Rückrufservice will mir nun ein anderes Produkt verkaufen und auf meine Beschwerden erhalte ich keine Antworten!
Es ist zum Verzweifeln!!!
Könnte mir hier jemand behilflich sein?
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fdi
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stefanierhau
4 years ago
Ein Sonderkündigungsrecht wird dir nur eingeräumt, wenn du einen Umzug nach TKG (telefonisch oder im Shop, nicht online) beauftragt hat und dir die Telekom bestätigt, das der Anschluss nicht 1:1 schaltbar ist. Dann kannst du mit 3-monatiger Frist kündigen. Es geht NUR so. Die drei Monate sind im Gesetz so vorgesehen und waren vorher überhaupt nicht gegeben, da musste der Vertrag bis zum Ende erfüllt (sprich bezahlt) werden. Somit wird jetzt ein Ausgleich zwischen Kunde und Anbieter geschaffen.
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Käseblümchen
accepted by
stefanierhau
4 years ago
Das tolle System der Telekom ist nur dann in der Lage, dir das Sonderkündigungsrecht nach TKG einzuräumen, wenn du zuvor einen Umzug beauftragt hast, und daraufhin das System selbst festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Sonderkündigung erfüllt sind.
Gehen Kündigungen ein, bei denen sich der Kunde darauf beruft, dass an seinem neuen Wohnort der bisherige Vertrag durch die Telekom nicht angeboten wird/werden kann, und er sich mit dieser Begründung auf das Sonderkündigungsrecht nach TKG beruft, wird diese Kündigung einfach als Kündigung zum normalen Vertragsende ausgeführt.
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Käseblümchen
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Käseblümchen
4 years ago
Nachvollziehbar dass man die rechtliche Grundlage prüfen will. Ist ja ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug und nicht eines wegen "wünsch dir was".
Nachvollziehbar dass man die rechtliche Grundlage prüfen will.
Ist ja ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug und nicht eines wegen "wünsch dir was".
Klar, den Nachweis des Umzugs kann sie dann natürlich noch einfordern.
Und gegebenenfalls lehnt die Telekom die Sonderkündigung ab weil sie in der neuen Wohnung den bisherigen Tarif bereitstellen kann.
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stefanierhau
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Käseblümchen
4 years ago
@Käseblümchen
Genau. Nachweise habe ich allerdings schon erbracht. Also wenigstens die Abmeldebestätigung des aktuellen Wohnsitzes, an dem der Anschluss besteht. Das Nachreichen weiterer Unterlagen habe ich angekündigt. Und die Prüfung der Verfügbarkeit des Anschlusses an der neuen Adresse hatte ich bereits über den Kundenservice im November prüfen lassen, der mit bestätigte, dass die aktuelle Leistung dort nicht bereitgestellt werden kann.
Daraufhin wollte dieser mir allerdings einen RegioTarif andrehen. Ich hatte ihm gesagt, dass ich die aktuellen Leistungen möchte. Er teilte mir wieder mit, dass ich nur Regio bekommen könnte. Wir drehten uns im Kreis.
Als ich die Sonderkündigung ansprach, wusste er nichts davon und hat mir als Kontakt eine E-Mail-Adresse vom Kundenservice Festnetz der Telekom genannt, die aber leider nicht erreichbar war (MailerDeamon).
Daher erschien es mir sicherer schriftlich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
@Stefan
Nachdem ich mir nun auch den Paragrafen des TKG in Ruhe durchgelesen habe, verstehe ich, dass man den Umzug umgehend anzeigen muss. Steht ja so auch im Absatz 8. Das habe ich allerdings zusammen mit meiner Kündigung explizit schriftlich getan. Dass der Umzug telefonisch angezeigt werden muss, steht da ja nun nicht. Oder ist das in den Geschäftsbedingungen der Telekom geregelt (habe ich leider nicht gefunden).
Und im Endeffekt hatte ich das ja im November auch schon telefonisch dem Kundenservice mitgeteilt.
Ich will damit sagen, dass es schon etwas verwirrend ist, auf ein Schreiben, in dem man seinen Umzug anzeigt und explizit die Sonderkündigung erwähnt, ein Standardschreiben erhält, in dem nicht mit einem Wort auf das Thema eingegangen wird.
Nun ja. Mal schauen, wie es weitergeht.
Danke auf jeden Fall für diesen erhellenden Austausch!
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falk2010
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Käseblümchen
4 years ago
Hallo @stefanierhau ,
ich glaube da liegt ein Mißverständnis bei dem Begriff Umzug vor:
Ich will damit sagen, dass es schon etwas verwirrend ist, auf ein Schreiben, in dem man seinen Umzug anzeigt und explizit die Sonderkündigung erwähnt, ein Standardschreiben erhält, in dem nicht mit einem Wort auf das Thema eingegangen wird.
Ich will damit sagen, dass es schon etwas verwirrend ist, auf ein Schreiben, in dem man seinen Umzug anzeigt und explizit die Sonderkündigung erwähnt, ein Standardschreiben erhält, in dem nicht mit einem Wort auf das Thema eingegangen wird.
Du hast wohl den Umzug (im Sinne von Wohnungswechsel) erwähnt, aber bei der Telekom keinen Umzug (als Dienstleitung für den Anschluss) beantragt.
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Käseblümchen