Gelöst

Ich brauche dringend kompetente Hilfe

vor 4 Jahren

Sehr geehrtes Telekom-Team,

so langsam verzweifel ich. 
Ich ziehe zum Ablauf Februar um. An meinem neuen Wohnort kann mein aktueller Anschluss nicht bereitgestellt werden. Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und unter Einhaltung der  3-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf Februar schriftlich gekündigt. Nun erhalte ich eine Kündigungsbestätigung zum 12. Juli 2021. Schön und gut, aber dann stellen Sie mir den Anschluss doch auch bitte an meinem neuen Wohnort bereit, wenn ich schon dafür zahlen muss!! Beim Kundenservice erreicht man entweder niemanden, der Herr vom Rückrufservice will mir nun ein anderes Produkt verkaufen und auf meine Beschwerden erhalte ich keine Antworten!

Es ist zum Verzweifeln!!!

Könnte mir hier jemand behilflich sein?

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Ein Sonderkündigungsrecht wird dir nur eingeräumt, wenn du einen Umzug nach TKG (telefonisch oder im Shop, nicht online) beauftragt hat und dir die Telekom bestätigt, das der Anschluss nicht 1:1 schaltbar ist. Dann kannst du mit 3-monatiger Frist kündigen. Es geht NUR so. Die drei Monate sind im Gesetz so vorgesehen und waren vorher überhaupt nicht gegeben, da musste der Vertrag bis zum Ende erfüllt (sprich bezahlt) werden. Somit wird jetzt ein Ausgleich zwischen Kunde und Anbieter geschaffen.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Das tolle System der Telekom ist nur dann in der Lage, dir das Sonderkündigungsrecht nach TKG einzuräumen, wenn du zuvor einen Umzug beauftragt hast, und daraufhin das System selbst festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Sonderkündigung erfüllt sind.

     

    Gehen Kündigungen ein, bei denen sich der Kunde darauf beruft, dass an seinem neuen Wohnort der bisherige Vertrag durch die Telekom nicht angeboten wird/werden kann, und er sich mit dieser Begründung auf das Sonderkündigungsrecht nach TKG beruft, wird diese Kündigung einfach als Kündigung zum normalen Vertragsende ausgeführt.

     

     

     

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @stefanierhau ,

     

    ich glaube da liegt ein Mißverständnis bei dem Begriff Umzug vor:

     

    stefanierhau

    Ich will damit sagen, dass es schon etwas verwirrend ist, auf ein Schreiben, in dem man seinen Umzug anzeigt und explizit die Sonderkündigung erwähnt, ein Standardschreiben erhält, in dem nicht mit einem Wort auf das Thema eingegangen wird.

    Ich will damit sagen, dass es schon etwas verwirrend ist, auf ein Schreiben, in dem man seinen Umzug anzeigt und explizit die Sonderkündigung erwähnt, ein Standardschreiben erhält, in dem nicht mit einem Wort auf das Thema eingegangen wird.  

    stefanierhau

    Ich will damit sagen, dass es schon etwas verwirrend ist, auf ein Schreiben, in dem man seinen Umzug anzeigt und explizit die Sonderkündigung erwähnt, ein Standardschreiben erhält, in dem nicht mit einem Wort auf das Thema eingegangen wird.  


    Du hast wohl den Umzug (im Sinne von Wohnungswechsel) erwähnt, aber bei der Telekom keinen Umzug (als Dienstleitung für den Anschluss) beantragt.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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