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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Letzte Aufforderung zur Bestätigung der DAZN-Kündigung
vor 2 Stunden
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
- Kündigung über Ihr Kontaktformular am 08.05.2026
- Telefonat mit dem MagentaTV-Support
- Chat mit dem Telekom-Kundenservice
- E-Mail an magenta-haus-ott@telekom.de
- weitere Rückfragen bei Ihrem Kundenservice
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
- dass meine Kündigung vom 08.05.2026 wirksam erfasst wurde,
- dass das DAZN-Abonnement zum 08.06.2026 beendet wurde,
- und dass seit diesem Zeitpunkt keine weiteren Entgelte für DAZN berechnet werden.
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
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vor 2 Jahren
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vor 2 Stunden
Hallo @Volker248
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
Bitte nicht sofort damit drohen.
Zwecks Legitimation muss das Team mit dir telefonieren:
Falls noch nicht geschehen, bitte in deinem Profil, im Feld "weitere Informationen" angeben, wann du zeitlich am besten zu erreichen bist.
Hier geht es zum Profil (Spoiler):
Im Feld "Weitere Informationen" kannst du weitere Daten eingeben, auch zb, wann du zeitlich immer am besten zu erreichen bist
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Gruß Marcel
1
von
vor einer Stunde
Bitte nicht sofort damit drohen.
Hallo @Volker248
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
Bitte nicht sofort damit drohen.
Zwecks Legitimation muss das Team mit dir telefonieren:
Falls noch nicht geschehen, bitte in deinem Profil, im Feld "weitere Informationen" angeben, wann du zeitlich am besten zu erreichen bist.
Hier geht es zum Profil (Spoiler):
Im Feld "Weitere Informationen" kannst du weitere Daten eingeben, auch zb, wann du zeitlich immer am besten zu erreichen bist
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Gruß Marcel
Der Kunde ist bestimmt ein ganz netter mit einem kleinen Problem,
nur verstecken sich immer mehr davon hinter dieser KI.
(KI = Künstliche Impertinenz)
🦂
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 56 Minuten
E-Mail an magenta-haus-ott@telekom.de
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
wer soll datt den sein?
2
von
vor 55 Minuten
wert soll datt den sein?
E-Mail an magenta-haus-ott@telekom.de
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
wert soll datt den sein?
Das weiß nur di -KI-!
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von
vor 48 Minuten
wert soll datt den sein?
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Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
wert soll datt den sein?
Mal auch von einer KI:
magenta-haus-ott@telekom.de
wird vom Kundenservice der Telekom für den speziellen Support und die Vertragsabwicklung von MagentaTV OTT (Over-The-Top, Fernsehen unabhängig vom Internetanbieter) verwendet. [1, 2]Uneingeloggter Nutzer
von
vor 53 Minuten
Eine Kündigung als einseitiger Willenserklärung bedarf keiner Bestätigung. Sie ist empfangsbedürftig und dem ist mit der erhaltenen Eingansbestätigung Genüge getan.
Aber du kannst dir das ja gerne von deinem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherorganisation gerne nochmal bestätigen lassen.
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vor 42 Minuten
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
24 Stunden ist keine Frist @Volker248 , ab wann zählt diese Frist?
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten,
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
Guten Tag,
am 08.05.2026 habe ich mein über MagentaTV gebuchtes DAZN-Abonnement gekündigt. Den Eingang meiner Kündigung haben Sie mir am selben Tag schriftlich bestätigt:
„Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Eingangsdatum: 08.05.2026 11:14.“
Nach den mir vorliegenden Vertragsbedingungen hätte die Kündigung somit zum 08.06.2026 wirksam werden müssen.
Seit mehr als einem Monat versuche ich nun, eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zu erhalten.
Hierzu habe ich bereits zahlreiche Kontaktwege genutzt:
Dabei wurde mir mehrfach bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und offenbar aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet wurde. Mir wurde außerdem zugesichert, dass dies korrigiert werde und die zuständige Fachabteilung informiert sei.
Zusätzlich wurde mir vor zwei Tagen eine Rückmeldung innerhalb von etwa einer Stunde zugesagt. Bis heute habe ich keinerlei Antwort erhalten.
Besonders problematisch ist für mich, dass die Kündigung des DAZN-Abonnements über Ihr Online-Portal nicht möglich war. Die entsprechende Kündigungsfunktion war ausgegraut, obwohl das Abonnement aktiv war und weiterhin Kosten verursachte.
Nach meinem Verständnis widerspricht dies dem Sinn und Zweck des § 312k BGB, der Verbrauchern eine einfache und unmittelbare Möglichkeit zur Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen gewährleisten soll. Wer ein Produkt online buchen kann, muss dieses grundsätzlich auch auf einfachem Wege wieder kündigen können.
Stattdessen war ich gezwungen, Kontaktformulare, E-Mails, Chats und Telefonate zu nutzen, ohne bis heute eine verbindliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen,
Sollte ich innerhalb dieser Frist keine entsprechende Bestätigung erhalten, werde ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und die Angelegenheit dort prüfen lassen.
Nach mehr als einem Monat, zahlreichen Kontaktversuchen und mehreren Zusagen seitens Ihres Hauses habe ich weder die Zeit noch die Bereitschaft, mich weiterhin durch unterschiedliche Supportkanäle verweisen zu lassen, um eine Bestätigung einer bereits am 08.05.2026 eingegangenen Kündigung zu erhalten.
Ich erwarte Ihre zeitnahe schriftliche Bestätigung.
Was denn nun, innerhalb von 24 Stunden oder zeitnah? Wie berücksichtigst Du in deiner Fristsetzung die Postlaufzeiten?
Ich göaube, Du hast dir beim Prompt für deine Frage an die KI nicht besonders viel Mühe gegeben. Dann kommt genau so was raus. Das ist Verschwendung von Rechenleistung.
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