Telekom hilft Labor – unsere Teilnahmebedingungen

vor 7 Jahren

Im Telekom hilft Labor führen wir zusammen mit euch viele spannende Tests durch. Damit für alle Seiten die Teilnahme an einem Test klar geregelt ist, stellen wir euch hier unsere Teilnahmebedingungen zur Verfügung.

Mit einem Test im Telekom hilft Labor überlässt die Deutsche Telekom AG (nachfolgend „Telekom“ genannt) der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) Beta-Versionen einer Software oder eines Endgerätes zu Testzwecken, im folgenden "Testobjekt" genannt.

 

Diese Testobjekte sind noch nicht in den Verkehr gebracht. Sie sind auch noch nicht endgültig im Hinblick auf ihr Zusammenwirken mit anderer Software getestet.

 

Das Telekom hilft Team wählt aus den Interessenten Teilnehmer aus. Die Auswahlkriterien orientieren sich am Testobjekt und stützen sich auf die vom Interessenten gemachten Angaben, wie  z. B. Anschlusstyp, Vertragsart, vorhandene Hardware, vorhandene Software usw. Ein Anspruch auf Teilnahme an einzelnen Test und auf die Überlassung von Testobjekten besteht nicht.


Das Testobjekt bleibt das Eigentum der Deutschen Telekom AG und muss vom Teilnehmer zum Schutze der Deutschen Telekom AG vertraulich behandelt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Testobjekt nur zu Testzwecken zu gebrauchen. 

 

Alle Informationen, die im Zusammenhang mit einem Test im Telekom hilft Labor überlassen werden, insbesondere Informationen  über Testobjekte, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer sichert zu, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben, zu veröffentlichen oder auf eine andere Art und Weise zu verbreiten.


Das Telekom hilft Team hat das Recht, Tests ganz oder teilweise für sämtliche oder auch für einzelne Teilnehmer ohne Angabe von Gründen ohne Ankündigung oder Frist zu beenden. Ebenso kann jeder Teilnehmer jederzeit kündigen. Durch die Beendigung und deren Folgen entstehen dem Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegen die Deutsche Telekom AG.

 

Im Fall von Überlassung von Hardware gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

Im Rahmen eines Tests im Telekom hilft Labor überlässt die Deutsche Telekom AG  (nachfolgend „Telekom“ genannt) dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) Beta-Versionen eines Endgerätes zu Testzwecken, im folgenden "Testobjekt" genannt.


Das Testobjekt ist noch nicht in den Verkehr gebracht. Es ist vor allem noch nicht endgültig im Hinblick auf das Zusammenwirken mit anderer Komponenten getestet.

Die Überlassung des Testobjekts erfolgt unentgeltlich für beide Parteien. Das Testobjekt bleibt das Eigentum der Telekom und muss vom Teilnehmer vertraulich behandelt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere, das Testobjekt nur zu Testzwecken zu gebrauchen, keine Veröffentlichung über das Testobjekt zu verbreiten und das Testobjekt nicht Dritten zugänglich zu machen. Nach Abschluss des Tests ist das Testobjekt wieder an die Telekom zurückzugeben.

 

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Testobjekte noch mit Angaben unserer Kooperationspartner bzw. Lieferanten versehen sind („kein typisches Telekom Branding “). Auch in dem Fall verpflichtet sich der Teilnehmer, dass diese Informationen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die abschließend genannten Haftungsregelungen sind auch in diesem Fall relevant.


Soweit im Rahmen der Nutzung des Testobjektes Video-/Fotoaufnahmen erhoben und gespeichert werden, dürfen diese nicht anderweitig veröffentlicht werden (z.B. in Foren, Chatrooms, Facebook etc.) oder offline zugänglich gemacht werden. Alle Video- und Fotoaufnahmen werden nur im Rahmen der geschlossenen Telekom-Hilft-Labor Online-Community vom Teilnehmer verwendet.


Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor Installation und jeder Anwendung des Testobjekts seine Daten in geeigneter Form zu sichern.

Die Haftung der Telekom ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

Die Bewerberdaten, die Sie uns über das Kontaktformular zusenden, werden wir 14 Tage nach dem Auswahlverfahren löschen. Die Daten der angenommenen Tester werden 4 Wochen nach der Beendigung des Tests gelöscht.

Hinweis

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