Gelöst
Nicht realisierte DSL-Ausbaupläne zerstören Glasfaserförderung - Versehen oder Absicht?
vor 2 Jahren
In unserem Stadtteil erfolgt gerade ein geförderter Glasfaserausbau durch einen lokalen Anbieter.
Jetzt habe ich erfahren dass meine Adresse von der Förderung ausgeschlossen ist, da im MEV (Markterkundungsverfahren) ein geplanter DSL-Ausbau gemeldet worden war.
Bislang habe ich mit meinem DSL-Anschluss von der Telekom nur 6 Mbit/s im Download, was ja deutlich unterhalb der (alten) Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s liegt.
Im MEV wurde aber "Nach Ausbau Bandbreite Vectoring 40001 kbit/s" gemeldet - diese merkwürdige Zahl liegt knapp über der (alten) Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s, und deswegen wurde meine Adresse von der Förderung ausgeschlossen.
Aber der Vectoring-Ausbau wurde bei uns nie realisiert, und ein Telekom-Hotlinemitarbeiter hat uns auch bestätigt dass aktuell keine DSL-Ausbaupläne für unsere Straße vorliegen!
Jetzt frage ich mich:
Waren damals (das MEV wird so um 2017 gewesen sein) die DSL-Ausbaupläne (wenn von der Telekom) ernst gemeint und dann erst später aufgegeben?
Oder waren die damals eingereichten DSL-Ausbaupläne eine taktische Maßnahme um gezielt die Glasfaserförderung zu torpedieren und so anderen Anbietern den Glasfaserausbau zu erschweren?
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vor 2 Jahren
Oder waren die damals eingereichten DSL-Ausbaupläne eine taktische Maßnahme um gezielt die Glasfaserförderung zu torpedieren und so anderen Anbietern den Glasfaserausbau zu erschweren?
Oder waren die damals eingereichten DSL-Ausbaupläne eine taktische Maßnahme um gezielt die Glasfaserförderung zu torpedieren und so anderen Anbietern den Glasfaserausbau zu erschweren?
Hast du dich mal gefragt was die Telekom davon hätte einen Glasfaserausbau eines anderen Unternehmens durch solche Mittel zu erschweren?
Wenn die Telekom Interesse hat an einem Glasfaserausbau kann sie jederzeit dass ja tun bzw sich entsprechend bewerben.
Die Telekom selber will ja auch von DSL weg.
BTW:
War dieser Vectoring-Ausbau überhaupt von der Telekom geplant? Oder was das vielleicht auch ein anderes Unternehmen
44
von
vor 2 Jahren
https://web.archive.org/web/20170923003433/https://www.breitbandausschreibungen.de/downloadFile/Doc/16993_Foerderrichtlinie_Breitband_V3.pdf
Aber siehe PN, Deine Stadt sollte erst 2018 beantragt haben, daher gehe ich davon aus, dass die erste Richtlinie gilt.
Beschwerden kannst Du dich ggf hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/weltverbrauchertag-glasfaserausbau-in-nrw-auf-dem-pruefstand-93608
Wobei ich doch erstmal eine schriftliche Stellungnahme vom Gigabitkoordinator deiner Stadt einfordern würde, zur Not über den Ober-Bürgermeister, der angeblich ein offenes Ohr für die Beschwerden seiner Bürger hat.
von
vor 2 Jahren
... Die ursprüngliche Version von 2015 konnte ich leider nicht finden (hätte bei der Googlesuche nach den Textbausteinen ja eigentlich auftauchen müssen). ...
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Die ursprüngliche Version von 2015 konnte ich leider nicht finden (hätte bei der Googlesuche nach den Textbausteinen ja eigentlich auftauchen müssen).
...
Ich habe gestern einen Link gepostet. Der Link führt zum Projektträger des Bundes und ist das offizielle Informationsportal für die Gebietskörperschaften. Beim Projektträger des Bundes (ehemals atene KOM, jetzt aconium) beantragen die jeweiligen Gebietskörperschaften nämlich die Bundesfördermittel und klären dort auch ihre Fragen und erhalten dann von dort den Zuwendungsbescheid über die Bundesmittel. Dort sind alle relevanten Dokumente zum Bundesförderprogramm zu finden. Vergiss die Google-Suche - das von Dir gesuchte Dokument findest Du dort auch. Einfach ins Dokumentenarchiv gehen!
von
vor 2 Jahren
Also wenn sich die Verantwortlichen in unserem Fall noch immer auf "wir mussten uns an die Regelungen von 2017 halten" berufen, fehlt uns noch immer ein Mittel mit dem wir die Verantwortlichen zu 100% wasserdicht "festnageln" können. Damit wir sie "festnageln" können, müssen wir also entweder beweisen dass sie gegen die Regelungen von 2017 verstoßen haben oder die Anwendung von inzwischen veralteten Regelungen generell inkorrekt war. wird sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Umfang und Gründe der Verzögerungen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. wird sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Umfang und Gründe der Verzögerungen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. wird sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Umfang und Gründe der Verzögerungen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. Wäre somit das BMDV ein möglicher Gesprächspartner für eine Beschwerde über die fragwürdigen Handhabung der Förderung durch unsere Kommune? Oder könnte man sich an die Bundesnetzagentur wenden?
Also wenn sich die Verantwortlichen in unserem Fall noch immer auf "wir mussten uns an die Regelungen von 2017 halten" berufen, fehlt uns noch immer ein Mittel mit dem wir die Verantwortlichen zu 100% wasserdicht "festnageln" können.
Damit wir sie "festnageln" können, müssen wir also entweder beweisen dass sie gegen die Regelungen von 2017 verstoßen haben oder die Anwendung von inzwischen veralteten Regelungen generell inkorrekt war.
wird sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Umfang und Gründe der Verzögerungen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten.
wird sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Umfang und
Gründe der Verzögerungen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Wäre somit das BMDV ein möglicher Gesprächspartner für eine Beschwerde über die fragwürdigen Handhabung der Förderung durch unsere Kommune?
Oder könnte man sich an die Bundesnetzagentur wenden?
"Festnageln" halte ich für keine aussichtsreiche Vorgehensweise, Du solltest stattdessen Deine kommunalen Entscheidungsträger überzeugen, die weiteren unterversorgten APL in Deiner Kommune noch in den laufenden geförderten Ausbau zu bringen. Dein Gigabitbeauftragter setzt "nur" um, was Deine kommunalen Entscheider vorgeben. BMDV und BNetzA würde ich damit nicht behelligen. Wenn die kommunalen Entscheider Dich abweisen, das betreffende Fachreferat im Land um Unterstützung bitten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Oder waren die damals eingereichten DSL-Ausbaupläne eine taktische Maßnahme um gezielt die Glasfaserförderung zu torpedieren und so anderen Anbietern den Glasfaserausbau zu erschweren?
Oder waren die damals eingereichten DSL-Ausbaupläne eine taktische Maßnahme um gezielt die Glasfaserförderung zu torpedieren und so anderen Anbietern den Glasfaserausbau zu erschweren?
Mein Rat, setz mal den Aluhut ab, der scheint zu drücken
1
von
vor 2 Jahren
Mein Rat, setz mal den Aluhut ab, der scheint zu drücken
Mein Rat, setz mal den Aluhut ab, der scheint zu drücken
Spannend, dass diese "Antwort" trotz Meldung von den Moderatoren nicht gelöscht wird.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
@Squanchy Woher dein Wissen das die Telekom Vectoring ausbauen will? Kann doch auch nen lokaler Scherge sein.
0
1
von
vor 2 Jahren
@Squanchy Woher dein Wissen das die Telekom Vectoring ausbauen will? Kann doch auch nen lokaler Scherge sein.
@Squanchy Woher dein Wissen das die Telekom Vectoring ausbauen will? Kann doch auch nen lokaler Scherge sein.
Gute Frage. Wer könnte es sonst sein bzw. wie wahrscheinlich ist es dass es jemand anderes ist?
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Grüße @Squanchy
Jetzt habe ich erfahren dass meine Adresse von der Förderung ausgeschlossen ist, da im MEV (Markterkundungsverfahren) ein geplanter DSL-Ausbau gemeldet worden war.
Blödsinn. Um es direkt mal zu sagen.
Bei vielen wird eine Vorvermarktung gemacht.
Wenn dabei nicht genügend unterschreiben, wird dann darauf verzichtet.
So wird es wohl in deiner Straße gewesen sein.
Waren damals (das MEV wird so um 2017 gewesen sein) die DSL-Ausbaupläne von der Telekom ernst gemeint und dann erst später aufgegeben?
Was soll jetzt noch was aus 2017 verhindern können?
Totaler Schwachsinn.
Wer erzählt denn sowas?
Der lokale Anbieter?
Und warum fragt man diesen nicht mal, warum deine Straße ausgelassen wird?
Oder besser deine Stadt/Gemeinde fragen. Denn diese vergeben ja den geförderten Ausbau.
1
von
vor 2 Jahren
Blödsinn. Um es direkt mal zu sagen. Bei vielen wird eine Vorvermarktung gemacht. Wenn dabei nicht genügend unterschreiben, wird dann darauf verzichtet. So wird es wohl in deiner Straße gewesen sein.
Blödsinn. Um es direkt mal zu sagen.
Bei vielen wird eine Vorvermarktung gemacht.
Wenn dabei nicht genügend unterschreiben, wird dann darauf verzichtet.
So wird es wohl in deiner Straße gewesen sein.
Blödsinn. Um es direkt mal zu sagen.
Was hat die Vorvermarktung mit dem MEV zu tun?
Man hat uns (bei Nachfrage bei dem "Gigabitkoordinator" der Stadt) gesagt, dass der Eintrag mit dem Vecoringausbau im MEV das Ausschlusskriterium für die Förderung war.
Was soll jetzt noch was aus 2017 verhindern können? Totaler Schwachsinn.
Was soll jetzt noch was aus 2017 verhindern können?
Totaler Schwachsinn.
Totaler Schwachsinn.
Es wird doch nicht jetzt was verhindert, sondern es wurde damals was verhindert (bei den damaligen Planungen).
Was sich eben erst jetzt bemerkbar macht.
Wer erzählt denn sowas? Der lokale Anbieter? Und warum fragt man diesen nicht mal, warum deine Straße ausgelassen wird? Oder besser deine Stadt/Gemeinde fragen. Denn diese vergeben ja den geförderten Ausbau.
Wer erzählt denn sowas?
Der lokale Anbieter?
Und warum fragt man diesen nicht mal, warum deine Straße ausgelassen wird?
Oder besser deine Stadt/Gemeinde fragen. Denn diese vergeben ja den geförderten Ausbau.
Man hat uns (bei Nachfrage bei dem "Gigabitkoordinator" der Stadt) gesagt, dass der Eintrag mit dem Vecoringausbau im MEV das Ausschlusskriterium für die Förderung war.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Ach ja, wenn man nicht weiter weiß dann endet ein Thread oftmals so.
Befolg den Ratschlag von @*PazVizsla* und mache den Leuten halt Druck wenn du es unbedingt wissen willst.
Bringt dir zwar nix für deine Situation aber zumindest weißt du dann wer das damals war.
5
von
vor 2 Jahren
die auf Kritik an ihrem Liebling verschnupft reagieren
Offensichtlich ist es für dich aber kein Problem, einfach manipulativen Verhalten zu suggerieren
und unbewiesene Behauptungen zu postulieren.
Oder waren die damals eingereichten DSL-Ausbaupläne eine taktische Maßnahme um gezielt die Glasfaserförderung zu torpedieren und so anderen Anbietern den Glasfaserausbau zu erschweren?
Oder waren die damals eingereichten DSL-Ausbaupläne eine taktische Maßnahme um gezielt die Glasfaserförderung zu torpedieren und so anderen Anbietern den Glasfaserausbau zu erschweren?
von
vor 2 Jahren
Schön, dass sich ein "5 Sterne Mitgestalter" mit einem konstruktiven Beitrag zu Wort meldet
0
von
vor 2 Jahren
Mein Rat, setz mal den Aluhut ab, der scheint zu drücken
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
@Squanchy
Wenn 2017 das Markterkundungsverfahren lief, hätte die ausschreibende Stelle spätestens 2020 wissen können, dass der angekündigte Eigenausbau nicht umgesetzt wird. In gut geführten Gebietskörperschaften wurde regelmäßig der Status der Umsetzung des Eigenausbaus bei den Anbietern abgefragt. In der Regel sollte es auch eine nachvollziehbare Begründung für die Nichtumsetzung geben (z.B. fehlende Genehmigungen). Gutes Verwaltungshandeln wäre gewesen, zu diesem Zeitpunkt die betreffenden Adressen in die Ausschreibung zu integrieren.
Seitens der Kommune im Jahr 2024 auf den Anbieter zu zeigen, ist doch etwas an der Sache vorbei.
Rein interessehalber: Von welcher Stadt reden wir gerade?
1
von
vor 2 Jahren
Danke!
Das sind interessante Infos.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Der Gigabitkoordinator hat uns doch Auszüge aus dem MEV gegeben (also gab es ein MEV) und uns gesagt dass das das der Grund für unseren Ausschluss aus der Förderung war (also ist das MEV in die Planungen zur Förderung eingeflossen).
Kennt Dein Gigabitkoordinator vielleicht die Regularien nicht?
Zitat aus den Förderbdingungen:
Das die Markterkundung betreffende Gebiet muss alle Adressen im Gemeindegebiet, die für eine Förderung in Betracht kommen sollen, erfassen.(..)
Nicht berücksichtigt werden müssen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens gemachte Ausbauzusagen für das Gebiet oder Teile
davon, für die keine Verbindlichkeit einschließlich Zeitpunkt und Umfang des Ausbaus (adressscharfe Festlegung
des Gebiets, Ausbautechnik, fristgerechte Erreichung der Meilensteine) hinterlegt wurde oder bei denen der im Zuge
des Markterkundungsverfahrens festgelegte verbindliche Meilensteinplan für den angekündigten Ausbau nicht eingehalten worden ist.
Macht ein Marktteilnehmer eine verbindliche Ausbauzusage von der Durchführung einer Vorvermarktung in diesem
Gebiet oder Teilen davon abhängig, ist diese Meldung zu berücksichtigen. Das Telekommunikationsunternehmen
muss den Beginn der geschäftsüblichen Vorvermarktung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Stellungnahmefrist
im Markterkundungsverfahren nachweisen und nach Ablauf von weiteren sechs Monaten die Vorvermarktung abschließen.
Diese Fristen können im Einvernehmen mit dem potenziellen Förderantragsteller verlängert werden.
Bestätigt das Telekommunikationsunternehmen nach Abschluss der Vorvermarktung die Meldung zum privatwirtschaftlichen Ausbau, ist die Ausbaumeldung weiterhin zu berücksichtigen. Erfolgt eine negative Meldung oder keine
Meldung des Telekommunikationsunternehmens nach Ablauf der oben genannten Fristen, entfällt die Ausbaupflicht
und das Gebiet wird förderfähig. Das Markterkundungsverfahren ist dann vollständig abgeschlossen.
0
vor 2 Jahren
@Squanchy, @Stefan
Die kompletten Unterlagen für die Förderung der "Weißen Flecken" sind beim Projektträger des Bundes - ehemals atene KOM, nach der Umbenennung nun aconium - zu finden (inkl. Archiv): Downloads - aconium GmbH
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vor 2 Jahren
In unserem Stadtteil erfolgt gerade ein geförderter Glasfaserausbau durch einen lokalen Anbieter.
In unserem Stadtteil erfolgt gerade ein geförderter Glasfaserausbau durch einen lokalen Anbieter.
noch mal, ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass die Forderung für diesen Ausbau VOR 2020 beantragt wurden und daher gelten die Vorschriften von diesem Zeitpunkt und nicht von 2017 als das MEV statt fand.
Wäre es früher beantragt worden, hätte der Ausbau längst beginnen müssen sonst wäre auch diese Förderung verfallen
Ansonsten gebe ich mal wieder auf - zu viel Spekulation deinerseits ohne Fakten zu kennen - alles nur hören sagen.
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von
vor 2 Jahren
noch mal, ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass die Forderung für diesen Ausbau VOR 2020 beantragt wurden und daher gelten die Vorschriften von diesem Zeitpunkt und nicht von 2017 als das MEV statt fand. Wäre es früher beantragt worden, hätte der Ausbau längst beginnen müssen sonst wäre auch diese Förderung verfallen
noch mal, ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass die Forderung für diesen Ausbau VOR 2020 beantragt wurden und daher gelten die Vorschriften von diesem Zeitpunkt und nicht von 2017 als das MEV statt fand.
Wäre es früher beantragt worden, hätte der Ausbau längst beginnen müssen sonst wäre auch diese Förderung verfallen
Siehe die PM die ich Dir geschickt habe (Details zu Anbieter und Kommune aus unserem Fall sollten wir nicht öffentlich diskutieren).
Über einen Dialog mit Dir würde ich mich freuen.
Ansonsten gebe ich mal wieder auf - zu viel Spekulation deinerseits ohne Fakten zu kennen - alles nur hören sagen.
Ansonsten gebe ich mal wieder auf - zu viel Spekulation deinerseits ohne Fakten zu kennen - alles nur hören sagen.
Ich hätte ja gerne (mehr) Fakten.
Aber wir sind halt darauf angewiesen was wir aus den Verantwortlichen (Anbieter, Kommune) "herauskitzeln" können.
Wenn die "mauern", ist es schwer vorwärts zu kommen.
Also wenn Du weitere Ideen hast wie wir an weitere Informationen herankommen können, immer gerne her damit
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von