Solved

[Umzug] Anschluss Belegt durch Vorbesitzer

3 years ago

Hallo zusammen,

 

ich plane zum 30.12.2021 meinen Umzug zum Eigenheim, beim Antrag zur Mitnahme meines Anschlusses hieß es direkt "klar zum 27.04.22". Dies ist natürlich nicht akzeptabel. Wären es ein paar Tage, ok aber heutzutage und mit HomeOffice ist dies keine Lösung. Die Überprüfung ob es einen zweiten Anschluss gibt war leider nicht weiterführend, es gibt nur den einen. Der letzte Chat-Mitarbeiter hatte wohl auch vom Thema genug und hat den Chat beendet nachdem ich meinte, dass es doch irgendeine Lösung geben muss. Der aktuelle Besitzer ist ja auch Telekom Kunde (dieser wird vom Vertrag nicht früher befreit und kann/möchte diesen auch nicht mitnehmen weil in seiner zukünftigen Wohnung bereits ein Anschluss existiert). Was macht mein Nachfolger? Auch 4 Monate warten? Das ist doch ein Rattenschwanz ohne Ende.

Also, meine Frage ist, was kann man hier tun? Ich möchte einen Anschluss im neuen Heim und auch meinen aktuellen für den Nachbesitzer frei machen.

 

Für jegliche/n Hilfe/Rat bin ich dankbar!

 

Lg

DeMilddo

1519

32

    • 3 years ago

      Kann der Vormieter denn erreicht werden, um es mit ihm zu klären?

      1

      Answer

      from

      3 years ago

      Ja, aber wie bereits erwähnt, ist in seiner neuen Wohnung bereits ein Anschluss und Telekom lässt ihn nicht aus seinen Vertrag raus.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      Der Vorbesitzer müßte seinen Umzug auch umziehen. Wenn das nicht klappt weil dort gar keine TAE -Dose ist oder ein anderer Anschluss läuft  hat er bei telefonischer Umzugsmeldung ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Wenn es ein Vertrag in seiner Mindestvertragtslaufzeit muß er ihn halt mitnehmen (mit ihm umziehen). Ansonsten ist es seit gestern möglich jeden Vertrag innerhalb eines Monats zu beenden.

      26

      Answer

      from

      3 years ago

      DeMilddo

      DeMilddo Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen. Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat. Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist. Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen. Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat. Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist. DeMilddo Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen. Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat. Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist. Er kann seinen Anschluss nicht mitnehmen weil bereits ein Anschluss an den Zielumzugsort bereits existiert (laut seiner Aussage), Telekom lässt ihn trotzdem nicht früher aus den Vertrag raus. LG DeMilddo

      DeMilddo

      Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen. Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat. Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist.

      Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen.

      Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat.

      Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist.

      DeMilddo

      Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen.

      Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat.

      Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist.


      Er kann seinen Anschluss nicht mitnehmen weil bereits ein Anschluss an den Zielumzugsort bereits existiert (laut seiner Aussage), Telekom lässt ihn trotzdem nicht früher aus den Vertrag raus.

       

      LG

      DeMilddo

      DeMilddo
      DeMilddo

      Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen. Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat. Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist.

      Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen.

      Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat.

      Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist.

      DeMilddo

      Er soll auch nicht kündigen @DeMilddo , sondern einen Umzug nach dem TKG telefonisch beantragen.

      Kann sein jetztiger Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse übernommen werden, hat er eine Sonderkündigung von 1 Monat.

      Ebenso, falls das geht, würde auch eine Vertragszusammenführung (oder so ähnlich) gehen, da an seinem neuen Standort ja ein Telekomanschluss ist.


      Er kann seinen Anschluss nicht mitnehmen weil bereits ein Anschluss an den Zielumzugsort bereits existiert (laut seiner Aussage), Telekom lässt ihn trotzdem nicht früher aus den Vertrag raus.

       

      LG

      DeMilddo


      Es nützt nichts wenn der Vormieter feststellt oder der Meinung ist, dass in der neuen Wohnung der Telekomanschluss nicht möglich ist.

      Das muss die Telekom selbst feststellen.

      Daher einen Umzugsauftrag machen und abwarten, zu welchem Ergebnis die Telekom kommt.

      Wird festgestellt, dass kein Anschluss oder nicht der gleiche Anschluss möglich ist, dann gibt es das Sonderkündigungsrecht.

       

      Answer

      from

      3 years ago

      Ludwig II

      Es nützt nichts wenn der Vormieter feststellt oder der Meinung ist, dass in der neuen Wohnung der Telekomanschluss nicht möglich ist. Das muss die Telekom selbst feststellen.

      Es nützt nichts wenn der Vormieter feststellt oder der Meinung ist, dass in der neuen Wohnung der Telekomanschluss nicht möglich ist.

      Das muss die Telekom selbst feststellen.

      Ludwig II

      Es nützt nichts wenn der Vormieter feststellt oder der Meinung ist, dass in der neuen Wohnung der Telekomanschluss nicht möglich ist.

      Das muss die Telekom selbst feststellen.


      und die eigenständige Überprüfung seitens Telekom ist nicht möglich wenn eine Kündigung mit einer solchen Begründung eingeht? Alles schön auf die Kunden wälzen.

      Answer

      from

      3 years ago

      @DeMilddo 

      Natürlich ist das möglich. Daher am besten auf das Team warten, dass man das konkret besprechen kann.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      Hallo @DeMilddo 

      Die Situation ist ja wirklich ärgerlich.

      DeMilddo

      Wären es ein paar Tage, ok aber heutzutage und mit HomeOffice ist dies keine Lösung.

      Wären es ein paar Tage, ok aber heutzutage und mit HomeOffice ist dies keine Lösung.
      DeMilddo
      Wären es ein paar Tage, ok aber heutzutage und mit HomeOffice ist dies keine Lösung.

      Wenn HomeOffice technisch nicht möglich ist, sind Sie vom HomeOffice "befreit".

       

       

      DeMilddo

      Also, meine Frage ist, was kann man hier tun?

      Also, meine Frage ist, was kann man hier tun?
      DeMilddo
      Also, meine Frage ist, was kann man hier tun?

      Sie können sich einen Schnellstarter als Überbrückung holen.

      1

      Answer

      from

      3 years ago

      Wenn HomeOffice technisch nicht möglich ist, sind Sie vom HomeOffice "befreit".

      Wenn HomeOffice technisch nicht möglich ist, sind Sie vom HomeOffice "befreit".
      Wenn HomeOffice technisch nicht möglich ist, sind Sie vom HomeOffice "befreit".

      Das soll mal jemand meinen Arbeitgeber erzählen :D, Spaß bei Seite, ich habe die Leitung einer größeren Abteilung in der Entwicklung, da muss ich auch mal Abends über an meinen Laptop. Zusätzlich dazu verfügt das Haus über keinen Kabelanschluss oder Schüssel, somit Fernsehen nur übers Internet möglich...

       

      LG

      DeMilddo

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Danke an alle für eure Unterstützung, am Ende habe ich es nochmal telefonisch versucht und was soll ich sagen, ich hatte nie einen so kompetenten Service-Mitarbeiter am Telefon, ich bin begeistert. Seit gestern sind neue Regelungen in Kraft getreten und mit seiner Hilfe und der Hilfe des aktuellen Besitzers sind wir endlich zur Lösung gekommen Fröhlich

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from