My doo - angeblich Vertrag abgeschlossen!?

Gelöst
Seit einem Jahr bin ich bei t-mobil!

Leider habe ich mich darauf verlassen, dass alles gut läuft, Betrag wurde abgebucht
- leider jeden Monat ca 16€ mehr, als im Vertrag (Cal&Surf - 30€).
Beim genaueren Hinsehen habe ich angeblich einen Vertrag mit "My doo" abgeschlossen - davon weiß ich gar nichts - eine Vertragsnr habe ich auch nicht (oder wo finde ich diese???)
- kann also nicht kündigen...

Und was mache ich jetzt???

DANKE für Hilfe
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Hatte MyDoo ebenfalls auf der Rechnung
Eine Mail an die Firma hat geholfen, kommt evtl. von Käufen von Bonusinhalten von Spielen.

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Gelöschter Nutzer

O wonder!
How many godly creatures are there here!
How beauteous mankind is! O brave new world,
That has such people in't.

Hallo OS,

hast Du diesen Thread etwa mit dem literarischen Quartett verwechselt oder geht es Dir um den ironischen Unterton der Miranda, als sie dem neapolitanischen König gegenübersteht?

Hier in diesem Thread geht es aber nicht um Literatur und schöne Menschen sondern um Betrug, begangen von Drittanbietern- in meinem Fall MyDoo- und eventuell um Beihilfe zum Betrug, begangen durch die Netzanbieter.  Und an der Stelle hätte ich von den so laut krähenden Personen gewusst, wo die Pflicht, für jeden – auch offenkundig kriminellen – Drittanbieter das Inkasso zu übernehmen,  verankert ist. Bitte Gesetz und Paragraphen nennen. Wenn das nicht möglich ist, kann ich nur sagen :  schlechte  Ausbildung bei der Telekom im Bereich „Recht“.

 

Es wäre schön, wenn "Bestie Mensch" antworten und zeigen würde, was er drauf hat.

Ansosten staatliche Überprüfung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Hallo Freunde, ich hatte heute Vormittag einen Post hier hineingesetzt, der istaber ohne Kommentar gelöscht worden. Ich hatte mich über den Widerspruch „Telekom hilft“ und der tatsächlichen Hilfe in diesem Thread ausgelassen. Ich habe vor allen Dingen kritisiert, dass man sich beschimpfen lassen müsse, keine Verträge lesen zu können und ansonsten nur Sätze liest wie „ weil die Telekom dazu rechtlich verpflichtet ist“. Auf die Nachfrage wo denn, habe ich von dem größten Schreihals keine Antwort erhalten. Ich habe dann auf ein Urteil des BVerf-Gerichtes vom 24.Feb. 2012 hingewiesen, ich fasse es jetzt kurz, eine Weitergabe der aus der dynamischen IP-Adresse generierten Teilnehmerdaten gegen das Grundgesetz Art. 10 Abs.1 verstößt. Desweiteren bin ich darauf eingegangen, dass ein Hinweis in den AGB´s nicht ausreicht, um das Kundenkonto mit den Kosten für einen Drittanbieter zu belasten, denn Bestandteil des Vertrages werden AGB oder einzelne Klauseln der AGB nicht, wenn sie entsprechend §305c Abs. 1 BGB für den Empfänger überraschend sind. Ich hoffe damit allen die Angst vor einem Gerichtsverfahren genommen habe. Ich bin Pensionär, habe Zeit und werde noch weiter recherschieren. Bin gespannt, ob ich wieder rausfliege.
Hallo Freunde, ich habe meinen letzten Beitrag noch einmal überarbeitet, es hatten sich doch einige Fehler eingeschlichen. Ich hatte heute Vormittag einen Post hier hineingesetzt, der ist aber ohne Kommentar gelöscht worden. Ich hatte mich über den Widerspruch „Telekom hilft“ und der tatsächlichen Hilfe in diesem Thread ausgelassen. Ich habe vor allen Dingen kritisiert, dass man sich beschimpfen lassen müsse, keine Verträge lesen zu können und ansonsten nur Sätze liest wie „ weil die Telekom dazu rechtlich verpflichtet ist“. Auf die Nachfrage wo das denn steht, habe ich von dem größten Schreihals bisher keine Antwort erhalten. Ich habe dann auf ein wichtiges Urteil des BVerf-Gerichtes vom 24.Feb. 2012 hingewiesen. Ich fasse es jetzt kurz: eine Weitergabe der aus der dynamischen IP-Adresse generierten Teilnehmerdaten (wie sie MyDoo beschreibt) verstößt gegen das Grundgesetz Art. 10 Abs.1 (Fernmeldegeheimnis). So hätte MyDoo also gar keine Teilnehmeraten erhalten dürfen. Ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz. Desweiteren bin ich darauf eingegangen, dass ein Hinweis in den AGB´s nicht ausreicht, um das Kundenkonto mit den Kosten für einen Drittanbieter zu belasten. Denn Bestandteil des Vertrages werden AGB oder einzelne Klauseln der AGB nicht, wenn sie entsprechend §305c Abs. 1 BGB für den Empfänger überraschend sind. Und das war es doch wohl. Ich hoffe damit allen die Angst vor einem Gerichtsverfahren genommen habe. Ich habe jedenfalls keine. Glaube auch, dass die Telekom kneifen wird. Siehst Du „Bestie Mensch“ so stelle ich mir Auskünfte vor. Übrigens war ich heute im T-Point im Bochumer Ruhrpark-Center und habe nach der „Drittanbietersperre“ gefragt. Ungläubiges Staunen. Toll nicht wahr! Und dann muss man sich von einem Rotzlöffel sagen lassen, man könne nicht zeitunglesen und würde Verträge, die man abgeschlossen hat nicht einhalten. Das ist doch wohl nicht „Telekom hilft“ sondern genau das Gegenteil. Arrivederci Telekom.

Hei,

Ich habe aber bis jetzt nur von t mob die my Doo in rechnung gestellt bekommen. Haben denn die t mobber wirklich daten weitergegeben ? 

„Beim Aufruf einer WAP-Seite wird die individuelle Nummer der SIM-Karte im iPhone oder Handy des Nutzers an den Betreiber der Werbe-Seite übermittelt. Der Betreiber dieser Werbe-Seite kann diese Nummer – im Fachjargon MSISDN (= Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) genannt – nun an den Mobilfunkbetreiber (T-Mobile, Vodafone, E-Plus…) des „Kunden“ schicken und bekommt postwendend die Mobilfunknummer des Betroffenen übermittelt. Dann lässt er sich einfach mit auf dessen ganz normale monatliche Handyrechnung setzen“.

(aus http://www.computerbetrug.de/telefonabzocke/wap-billing-abofallen-bei-iphone-und-smartphones)

 

Warum antwortet "Bestie Mensch" , der Meister des kurzen Satzes, nicht?  Die Antwort könnte doch lauten: "Trifft alles auf die Telekom nicht zu" oder hat er sich  selbst dem vn imm empfohlenen Test zur Überprüfung der Geschäftsfähigkeit unterzogen und ist über das Ergebnis entsetzt.

Mehr Infos
Wie ist denn das wenn die Telekom gegen das Grundgesetz verstößt wird man das im Strafgesetzbuch als Tatbestand finden? Und wird der Staatsanwalt bei einer Anzeige von Amts wegen tätig werden müssen? Und was könnte ich dann tuen wenn es nicht so wäre, ich weiß nicht ob ich da was entsprechendes als Tatbestand im Strafgesetzbuch finden kann 

Hei

Wie ist denn das wenn die Telekom gegen das Grundgesetz verstößt wird man das im Strafgesetzbuch als Tatbestand finden? Und wird der Staatsanwalt bei einer Anzeige von Amts wegen tätig werden müssen? Und was könnte ich dann tuen wenn es nicht so wäre, ich weiß nicht ob ich da was entsprechendes als Tatbestand im Strafgesetzbuch finden kann

 

 

und eben haben sich die T mobber gemeldet, die lustigen kerlchen :

Sehr geehrter X

Ihr Telekom Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer 0151 XXX ist am 18. Oktober 2015 fristgerecht zum 15. April 2016 gekündigt worden.

Die Rufnummernmitnahme können Sie sofort bei Ihrem neuen Mobilfunk Provider beantragen. Nach erfolgter Portierung erhalten Sie von uns für die Restlaufzeit des Vertragsverhältnis bis zum 15. April 2016, ersatzweise eine neue Telekom Mobilfunkrufnummer.
Alternativ dazu können Sie die Rufnummernmitnahme zum Ablauf des Vertragsverhältnis beantragen. Wir senden Ihnen dazu noch ein Informationsschreiben zu.

Was die von Ihnen beanstandeten Kosten betrifft, haben wir Ihnen bereits mehrfach unsere Unterstützung angeboten. Unsere Hand halten wir auch weiterhin ausgestreckt. Wir benötigen die Ihnen zugesendete Einverständniserklärung vollständig ausgefüllt von Ihnen zurück. Dann können wir mit dem Kooperationspartner in Verbindung treten, damit Sie lückenlose Aufklärung in dieser Angelegenheit erhalten.

Freundliche Grüße

Telekom Kundenservice

 

 

Nun habe ich noch ein letztes mal dieses geschrieben

 

- Warum schreiben sie mir nicht, auf welcher Grundlage sie mir die Drittanbieterleistung in Rechnung Stellen ? von mir haben sie dafür keine Erlaubnis. Ein Hinweis in den AGB´s ist nicht ausreicht, um das Kundenkonto mit den Kosten für einen Drittanbieter zu belasten, denn Bestandteil des Vertrages werden AGB oder einzelne Klauseln der AGB nicht, wenn sie entsprechend §305c Abs. 1 BGB für den Empfänger überraschend sind.
 
- Sie müssen mir Beweise vorlegen, kein anderer.
 
- Urteil des BVerf-Gerichtes vom 24.Feb. 2012 , ich fasse es jetzt kurz, eine Weitergabe der aus der dynamischen IP-Adresse generierten Teilnehmerdaten verstößt gegen das Grundgesetz Art. 10 Abs.1
 
- ich habe schon das Go von meiner Rechtschutzversicherung, und werde bei Nichteinhaltung meiner ihnen gesetzten Frist den Klageweg bestreiten. und ich werde es vor Gericht bringen, das es ein Urteil geben wird, an den sich andere von Ihnen betrogene orientieren können.
 
- weiter täuschen sie mir vor, das sie nicht für die berechnete Leistung verantwortlich sind.
 
- als das abgebliche Abo entstanden sein soll, lag ich sehr lange mit einer Krebserkrankung im Krankenhaus, daher kann ich dieses noch weniger verstehen. Ich bin wegen meiner erkrankung sehr gut vernetzt und trage ihr sehr menschenverachtendes Vorgehen in vielen Verbänden weiter. Auch werde ich es bei verschiedenen Medien propagieren. Leider habe ich wegen meiner Krankheit nicht die Kraft, mich nun noch weiter mit ihnen auseinander zu setzen, dieses wird denn jetzt mein Anwalt auf dem Klageweg übernehmen, und ich werde mich auch an den NDR wenden.
 
- meine ausserordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, und wird dann eingeklagt.
 
- meine Widersprüche halte ich weiterhin aufrecht.
 
 
 
da sie mich als Mensch nicht achten, sonst würden sie ja meine Fragen beantworten,
 
keine Grüsse von mir
 
Nun geht es eben zum Anwalt, Strafanzeige werde ich auch noch prüfen

Hallo Arneoonline,

Du zeigst die richtige Reaktion, leider  knicken die Meisten vorher ein, weil saie sich einschüchten lassen.

Übrigends ist  die Strafbarkeit bei Bruch des Post- und Fernmeldeheimnis im StGB §201-204 geregelt. Ist aber sehr komplex ausgedrückt, halt was für Juristen Ich bin keiner.

Verfolge doch mal auf Deinem Handy die Protokolle, ob  Du in der Zeit, als das sogenannte Abo begann,, eine SMS ohne Inhalt von der Nummer  88044 erhalten hast. Mit einer solchen SMS kann man wenn man das entsprechende Equipment hat, alle Daten erhalten, die  notwendig sind, um WAP-Billing zu vollziehen. Diese Rufnummer gehört einer Firma Ericson, die das Payment für Mydoo macht,  Die Firma hat ihren Sitz natürlich im Ausland. Die Telekom wollte mir aber keine Auskunft geben, wer denn nun mein Kundenkonto belastet- Ericson oder MyDoo.

Ich wünsch Dir viel Erfolg - schade dass Du nicht das Geld einbehalten hast, um dass Dich die Telekom geprellt hast. Dann müssen die nämlich reagieren.

Mehr Infos
Hallo
Ich habe zu den entsprechenden Zeitpunkt von der genannten Nummer eine SMS bekommen sah so aus wie eine Werbe-Sms.
Ich konnte ja für zwei Monate zurückbuchen und für einen halben Monat habe ich es auch nicht bezahlt. Irgendwann hatte die T-Mob ja auch kapiert dass ich den die Einzugsermächtigung widersprochen habe und mir dann eine Rechnung geschickt die ich natürlich ohne die strittige Leistung bezahlt habe

Ich habe heute folgende Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt:

 

Im Zusammenhang mit der „Abo-Fallen“-Problematik, wobei ich für meinen Fall den Begriff Falle für falsch halte, da das in eine Falle-Geraten eine aktive Handlung voraussetzt, die ich aber nie begangen habe.

Gott sei Dank bin ich etwas schlampig und habe die Verbindungsprotokolle auf meinem Smartphone nicht gelöscht und so bei einer Rückwärtskontrolle entdeckt, dass mir von der Nummer 88044 zu dem Zeitpunkt, als mein sog. Abo begann, eine SMS ohne Inhalt übersandt worden ist. Solche SMSn nennt man Blind-SMS. Sie werden versandt, um von dem angesimsten Teilnehmer relevante Daten, wie Netzbetreiber und SIM-Kartennummer, zu erhalten. Die Nachforschung, wer denn hinter der Nummer 88044 steht ergab Ericsson-Payment, eine Tochter des Telekommunikationsunternehmens Ericsson. Ericsson-Payment hat natürlich seinen Sitz im Ausland. Weitere Nachforschungen ergaben, dass Ericsson-Payment für MyDoo/Legion Telekommunikation GmbH tätig ist. Inzwischen habe ich in diversen Abo-Fallen-Communities User gefunden, die auch so eine Blind-SMS erhalten haben. Eigenartig!

Nach der langen Vorgeschichte habe ich folgende Fragen:

  1. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um Drittanbieter im Sinne des TKG zu werden?
  2. Muss ein Netzbetreiber Jeden zulassen, der Drittanbieter werden will bzw. mit Jedem einmal zugelassenen Drittanbieter auch dann noch weiter kooperieren, wenn dieser, vorsichtig ausgedrückt, in starkem Maße auffällig geworden ist (tausendfache Beschwerden)?
  3. Wenn das Payment für einen Drittanbieter von einem Paymentunternehmen übernommen wird, hat dieses Unternehmen wahrscheinlich eine Schnittstelle zum Netzanbieter, um z.B. einen Abo-Vertrag einzubuchen. Welche Angaben benötigt dann der Netzanbieter?
  4. Müssen die Schnittstellen und die bei den Paymentunternehmen/bzw. Drittanbietern generierten Protokolle geprüft werden, wenn ja von wem?
  5. Kontrollieren die Netzanbieter, ob die Drittanbieter sich an die beim WAP-Billing vorgeschriebene Vorgehensweise halten?
  6. Nach einem Urteil des BVerf-Gerichtes vom 24.Feb. 2012 verstößt eine Weitergabe der aus der dynamischen IP-Adresse generierten Teilnehmerdaten gegen das Grundgesetz Art. 10 Abs.1. Gilt das Urteil noch? Über eine, nicht zu allgemein gehaltene Antwort, würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Blümel 

Sehr geehrte Damen und Herren !

Das selbe ist mir passiert und ich kann ihnen nur sagen ,

Rufen Sie Ihren Anbieter an wo Sie sind wie,

Vodafone oder Telekom sowie O2 und legen Sie ein Schreiben vor was Sie sich auch bestätigen lassen. Auch faxbestätigung reicht aus.

Schreiben Sie das Sie eine Drittanbietersperre einrichten wollen !!

Kostet nix und wenn man Ausversehen Abo abschließt bekommte die eine Mitteilung das Drittanbietersperre exestiert und schon ist alles erledigt.

 

Familie Otto


axel-otto schrieb:Rufen Sie Ihren Anbieter an wo Sie sind wie,

Vodafone oder Telekom sowie O2 und legen Sie ein Schreiben vor was Sie sich auch bestätigen lassen. Auch faxbestätigung reicht aus.

Schreiben Sie das Sie eine Drittanbietersperre einrichten wollen !!


Ein besonders schlauer Tip, wenn die Telekom schon abgezockt hat. Vorher liest sich das hier nunmal niemand durch.

 

Das ist übrigens bei O2 schon lange, bei Vodafone noch nicht ganz so lange nicht mehr notwendig. Da ist die Drittanbietersperre schon standardmäßig aktiviert. Sogar beim Billigheimer Mobilcom-Debitel ist die Sperre direkt aktiviert. EINZIG ALLEIN DIE TELEKOM ZOCKT NOCH AB!

 

Wenn ihr ein MyDoo Abo auf der Rechnung habt, lest auf Seite 9 meinen Beitrag dieses Themas, wie zu verfahren ist. Ansonsten sind zur weiteren Information noch die Beiträge von Sancho45 empfehlenswert. Alle restlichen Beiträge, insbesondere die der Telekom-Mitarbeiter sind teilweise oder komplett falsch bzw. einige Trolle/Spammer waren hier auch unterwegs.

Diese haltlose Behauptung wurde auch hier schon widerlegt. 

Falls Dir die Realität nicht gefällt,  ist das dein Problem. 

Auch da gibt es was von Ratiopharm gegen  Zwinkernd


@Bestie:Mensch schrieb:
blabla

Genau diesen Typen meinte ich mit Spammer. Erstaunlich, dass er diesmal mehr als einen Satz aus der Zwischenablage gezaubert hat. Seine anderen Antworten bestehen immer nur aus einem mehr oder meistens weniger sinnfreien bzw. unpassendem Satz.

Auf folgende Frage an die Bundesnetzagentur :“ Muss ein Netzbetreiber Jeden zulassen, der Drittanbieter werden will bzw. mit Jedem einmal zugelassenen Drittanbieter auch dann noch weiter kooperieren, wenn dieser, vorsichtig ausgedrückt, in starkem Maße auffällig geworden ist (tausendfache Beschwerden)?“ habe ich diese Antwort erhalten.

Hierzu gibt es telekommunikationsrechtliche keine Vorgaben. Die Anbieter entscheiden eigenverantwortlich, wessen Leistungen sie über ihre Telefonrechnung mit abrechnen

Über die Telekom – ich korrespondiere mit diesen Gaunern nicht – habe ich die Standardantwort erhalten, die man bei https://verbraucherschutz.de/wer-hat-erfahrung-mit-dem-abo-von-my-doo/ nachlesen kann, erhalten. Ein schmieriger Text. Ich soll Videos abonniert haben.

Interessant aber war das Protokoll: Was ich vermutet habe, hat sich bestätigt: genau zu dem Zeitpunkt, zu dem ich angeblich das Abo abgeschlossen habe, erhielt ich einen Ping-Anruf der Servicenummer 88044, hinter der My Doo steckt. Außerdem: Ich habe auf meinem Smartphone lediglich eine Datenrate von 500 MBit. Erzähl mir mal einer, wie ich damit für ca. 25€ Videos heruntergeladen haben soll. Ich sehe einem Gerichtsverfahren gelassen entgegen.

Am Wochenende hat im Übrigen der DVTM, die Interessenvereinigung der „Drittanbieter“, ein Workshop für seine Mitglieder zu dem Thema Abo-Betrug veranstaltet( http://www.dvtm.net/ . Click Fraud – Betrugsvorwürfe bedrohen die Branche ). Denen geht nämlich die Muffe, dass die gesetzlichen Auflagen verschärft werden.

Ich habe im Übrigen auch schon vor einiger Zeit eine Petition an den Bundestag gerichtet und habe dabei erfahren, dass es viele dieser Anfragen gibt. Betroffene, schreibt deshalb auch an den Bundestag.

Im Übrigen, lasst Euch nicht eischüchtern

Hall zusammen,

 

bin zwar selbst nicht betroffen, jedoch habe ich meinen Mobilfunk-Vertrag bei der Telekom wegen dieser Masche vor 3 Tagen gekündigt.

 

Dieses Verhalten ist absolut indiskutabel. 

 

Nunja jetzt verdienen sie im Monat 50€ weniger, anstatt dreckige 4€ mehr. Gut gemacht! 

Hallo zusammen. Mitlerweile war ich beim Anwalt, der hat auch die TMob angeschrieben. auch auf die Schreiben vom Anwalt wird nicht regiert. Nun wird in diesen Tagen die Klageschrift vorbereitet. War mir auch recht so, das das nicht zu einer aussergerichtlichen Einigung kommt, sondern vors Gericht. Ich werde weiter berichten. Und andere Netze für über 30 Euro monatlich weniger sind auch gut.

Hab das gerade das selbe problem..

Wie hast du es gelöst ? Hast du email in my doo geschickt und dann haben die geholfen? Oder hat telekom dich geholfen ? Hast du dein geld wieder bekommen  ??

Lg

Wenn ihr ein MyDoo Abo auf der Rechnung habt, lest auf Seite 9 meinen Beitrag dieses Themas, wie zu verfahren ist. Ansonsten sind zur weiteren Information noch die Beiträge von Sancho45 empfehlenswert. Alle restlichen Beiträge, insbesondere die der Telekom-Mitarbeiter sind teilweise oder komplett falsch bzw. einige Trolle/Spammer waren hier auch unterwegs.

Hallo, da bin ich auch mal wieder,

 ich glaube zur Vorgehensweise ist hier in der Community alles gesagt.

Von der Telekom erhältst Du keine Hilfe und MyDoo kannst Du natürlich auch vergessen. Die Telekom ist von sich aus noch nichteinmal bereit, Neukunden  vor solchen Gaunern wie MyDoo zu schützen und die Drittanbietersperre anzubieten. Erst wenn man betrogen worden ist, erfährt man  von ihr.

Vielleicht zu meinem Sachstand:

Es geht jetzt in die entscheidende Phase :Ich habe Post von der Sirius Inkasso GmbH bekommen. Frist heute. Ich werde natürlich nicht darauf reagieren. Dann kommt der gerichtliche Mahnbescheid. Darauf muß ich antworten und werde die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreiten.  Ob es dann zu einem Gerichtsverfahren kommt?

Heute habe ich festgestellt, dass weder MyDoo, noch Cellfisch noch Legion Telekommunikation GmbH in  der Mitgliederliste des deutschen Verbandes für  Telekommunikation und Medien (kurz DVTM) aufgeführt werden. Sind die wohl in einem Selbstreinigungsprozess des DVTM rausgeschmissen worden? Nur die Telekom hält diesem Geschäftspartner noch die Treue

Die Telekom verdient einfach zuviel Geld mit diesen Drittanbietern.

Das Lügen und das biegen von Gesetzen durch T mob ist nicht neu. Durfte die Erfahrung schon mal beim Akku des IPhones machen und jetzt halt mit mydoo.