Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

vor 13 Jahren

Hallo,

lt. Webseite der Telekom wird bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht für den Festnetz- und Internetanschluss gewährt, wenn am neuen Wohnort der vorhandene Tarif nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Lt. Auskunft von Mitarbeitern an Hotline und im T-Punkt wird zumindest aktuell auch dann ein Sonderkündigungsrecht gewährt, wenn der aktuelle Tarif auch am neuen Wohnort zur Verfügung gestellt werden könnte. Hintergrund sei, dass (i) nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes keine neue Mindestvertragslaufzeit zulässig ist, wenn man den Tarif zum neuen Wohnort mitnimmt und (ii) die Software von Telekom und Mitbewerbern auf diese Gesetzesänderung noch nicht angepasst sei.

Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann? Auf eine eMail-Anfrage bei der Telekom habe ich keine Antwort erhalten und wüsste schon gerne genau bescheid, bevor ich am neuen Wohnort einen Anschluss bei einem anderen Anbieter bestelle.

Vielen Dank
Pida

Letzte Aktivität

vor 8 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

427318

35

    • vor 13 Jahren

      Schon im Telekommunikationsgesetz gesucht?

      0

    • vor 13 Jahren

      Ja klar: Die Gesetzesänderung verbietet der Telekom lediglich, meine Mindestvertragslaufzeit beim Umzug zu 'resetten'. Daraus folgt ja noch kein Sonderkündigungsrecht (angeblich mit Kündigungsfrist von drei Monaten, mein Vertrag läuft eigentlich noch sieben Monate).

      0

      0

    • vor 13 Jahren

      Dann gibts noch etliche Seiten dazu im Netz...

      Muss aber gerade gestehen... Hab eine Kleinigkeit überlesen in deinem Text. Sry. Die Aussagen, die du bekommen hast, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

      Hab u. a. folgende Seite gefunden:
      http://www.telekom.com/medien/medienmappen/regulierung/126648

      Auszug:

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."


      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."



      Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .

      0

    • vor 13 Jahren

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen." "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen." "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen." Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .


      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."
      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."
      "Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."

      Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .


      Danke für deine Mühe. Leider hilft mir das nicht weiter :-)

      Ich habe tatsächlich schon selbst ausführlich gesucht. Ich lese die zitierte Passage auch genauso wie du. Aber der Mitarbeiter im T-Punkt erklärte sinngemäß: "Aus Softwaregründen können wir Verträge nur dann an den neuen Wohnort übertragen, wenn wir die MVLZ 'resetten'. Wenn Sie dies nicht wünschen, bieten wir Ihnen bei Umzug ein Sonderkündigungrecht."

      Nun wundere ich mich, dass dieses Sonderkündigungsrecht nirgends schriftlich erwähnt wird...

      1

      von

      vor 6 Jahren

      Sorry, aber aus "Softwaregründen" ist schon eine echt freche Aussage! Weil die Software schlecht programmiert ist geht das nicht anders, oder wie? Da hast du ja wieder einen kompetenten "HelfersHelfer" dort im Shop erwischt...

      Dein Vertrag kann an neuen Wohnort, sofern gewünscht und technisch möglich, mit bestehendem Vertrag komplett weitergeführt werden ohne einen Reset der MVLZ . tzzz...

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 13 Jahren

      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.

      Das Sonderkündigungsrecht wird dann vermutlich nur eine Übergangslösung sein, um dem neuen TKG zumindest ein wenig genüge zu tun Zwinkernd

      0

      0

    • vor 13 Jahren

      Ich habe mich jetzt einfach entschieden, einen neuen Telefonanbieter zu beauftragen und heute per Einschreiben bei der Telekom zu kündigen. Innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist, die ich dort haben, höre ich dann hoffentlich von der Telekom und melde mich wieder hier.

      0

      0

    • vor 13 Jahren

      Ich drück dir die Daumen Zwinkernd

      0

      0

    • vor 13 Jahren

      Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?


      Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?

      Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?



      Das Telekom Team hat dazu etwas in

      http://forum.telekom.de/foren/read/service/service/tarife/dsl-festnetz/umzug-mit-der-telekom-warum-vertragsverlaengerung,842,9959170,9975835.html?#msg-9975835

      geschrieben.

      Ob das ganze in Bezug auf die Dreimonatsdrist rechtlich haltbar ist, müßtest Du einen Anwalt Deinen geringsten Mißtrauens fragen Zwinkernd

      0

      0

    • vor 13 Jahren

      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.


      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.

      Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.



      http://forum.telekom.de/foren/read/service/service/tarife/dsl-festnetz/umzug-mit-der-telekom-warum-vertragsverlaengerung,842,9959170,9974973.html?#msg-9974973

      0

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Hallo zusammen,

       

      anbei von mir noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Umzug.

       

      @Rush hat hier das Wichtigste schon erwähnt: wenn der genutzte Tarif am neuen Standort wieder bereitgestellt werden kann, wird dieser unter Einhaltung der Vertragslaufzeit umgezogen. Es beginnt also keine neue Laufzeit, sondern der Vertrag läuft wie gehabt weiter.

      Ist der genutzte Tarif nicht verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Anschluss am alten Standort mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, es wird also das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, oder am neuen Standort wird ein neuer Tarif mit neuer Laufzeit abgeschlossen. In diesem Fall wird der Vertrag am alten Standort zu dem Termin, an dem der neue Anschluss geschaltet wird, deaktiviert.

      Ist der bisher genutzte Tarif am neuen Standort verfügbar, allerdings kein Umzug gewünscht, sondern eine Kündigung des Anschlusses, greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da der Anschluss bereit gestellt werden kann. Hier gilt dann die reguläre Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs.

       

      Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug sind auch auf unserer Webseite zu finden.

       

      Viele Grüße

       

      Anja S.

      15

      von

      vor 9 Jahren

      Hallo Community,

       

      zum 03.09.2017 wurde mir von Seiten der Telekom mein "Entertain Comfort (4)" Anschluss gekündigt. Ich stehe jetzt vor der Entscheidung ein neues Telekom-Produkt zu wählen oder mich für einen Anbieterwechsel zu entscheiden.

      Hintergrund mein jetziger analoger Festnetzanschluss wird am aktuellen Standort (Wohnung A) abgeschaltet.
      Da ich nur noch höchstens 1 Jahr am jetzigen Standort wohnen werde und danach zurück ins Elternhaus ziehen werde, wäre es interessant zu wissen, ob im konkreten Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht.

      Wohnung A: Niedersachsen. Sowohl "MagentaZuhause mit EntertainTV" als auch "MagentaZuhause Entertain Comfort Sat" jeweils in den Ausführungen "S" und "M" sind hier verfügbar.

      Wohnung B: Nordhessen. Zurzeit wird von der Telekom nur "Call&Surf via Funk" angeboten. Es existiert schon ein Telefonanschluss (hiesiger regionaler DSL-Anbieter).

       

      Ich würde ungern auf mein geliebtes Entertain in der Zeit, in der ich noch in Wohnung A lebe, verzichten. Auch sonst bin ich mit der Telekom als Vertragspartner zufrieden. Alleine die Unsicherheit auf einen nicht benötigten Telefon-Vertrag sitzen zu bleiben und dadurch einen finanziellen Schaden zu erleiden, bereitet mir Bauchschmerzen und haben mich zu dieser Anfrage animiert.

      Ein Dankeschön im Voraus für die Hilfe.

      LG

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Hallo @Listinger,

      schön, dass Du auch den Weg zu uns gefunden hast. Fröhlich

      Da du die Daten bereits im System hinterlegt hast, konnte ich mir das einmal anschauen. Wie ich sehe wird dein Anschluss aufgrund der alten Technik gekündigt und du hast die Möglichkeit auf IP zu wechseln oder der Vertrag wird zum 4. September gekündigt. Wenn du nun noch 1 Jahr in der Wohnung wohnst, dann benötigst du ja sicher auch einen Anschluss.

      So wie ich es verstanden habe, ziehst du ggf. woanders hin und an Adresse B existiert schon eine Telekomvertrag, richtig? Mit den entsprechenden Nachweisen (Meldebescheinigung z.b.) hast du die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrecht. Dieses beläuft sich auf 3 Monate, sodass du dann keine zusätzlichen Kosten hast.

      Liebe Grüße
      Anne W.

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Hallo Anne W.,

      1. Alternative nach der Auflösung meiner Studentenwohnung am Standort A (Wohnung A) ist mein Elternhaus (Wohnung B), wo ich auch gemeldet bin!

      Die Wohnung B besitzt schon einen Telefonanschluss, aber von einem regionalen Anbieter. An diesem Standort bietet die Telekom nur DSL über Funk an.

      Ich habe gestern mit einem Telekommitarbeiter der Hotline erfahren, dass in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht geltet gemacht werden kann. Hauptgrund ist wohl nach meiner Einschätzung die fehlende Ummeldebescheinigung bei Auflösung der Wohnung A.

      Beste Grüße!
      Listinger

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    890

    0

    2

    Gelöst

    in  

    30788

    2

    4

    in  

    320

    0

    2

    Gelöst

    in  

    1763

    2

    1

    Gelöst

    in  

    1429

    0

    4

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...