crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
Gelöst! Gehe zu Lösung.
22.02.2017 13:32 Zuletzt bearbeitet: 10.07.2017 12:49 durch den Autor
Hallo zusammen,
anbei von mir noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Umzug.
@Rush hat hier das Wichtigste schon erwähnt: wenn der genutzte Tarif am neuen Standort wieder bereitgestellt werden kann, wird dieser unter Einhaltung der Vertragslaufzeit umgezogen. Es beginnt also keine neue Laufzeit, sondern der Vertrag läuft wie gehabt weiter.
Ist der genutzte Tarif nicht verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Anschluss am alten Standort mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, es wird also das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, oder am neuen Standort wird ein neuer Tarif mit neuer Laufzeit abgeschlossen. In diesem Fall wird der Vertrag am alten Standort zu dem Termin, an dem der neue Anschluss geschaltet wird, deaktiviert.
Ist der bisher genutzte Tarif am neuen Standort verfügbar, allerdings kein Umzug gewünscht, sondern eine Kündigung des Anschlusses, greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da der Anschluss bereit gestellt werden kann. Hier gilt dann die reguläre Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug sind auch auf unserer Webseite zu finden.
Viele Grüße
Anja S.
04.09.2012 08:18
04.09.2012 08:41
04.09.2012 09:11
"Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."
04.09.2012 09:35
Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .
"Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."
04.09.2012 10:08
04.09.2012 10:40
04.09.2012 10:51
04.09.2012 20:59
Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?
04.09.2012 21:01
Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.
22.02.2017 13:32 Zuletzt bearbeitet: 10.07.2017 12:49 durch den Autor
Hallo zusammen,
anbei von mir noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Umzug.
@Rush hat hier das Wichtigste schon erwähnt: wenn der genutzte Tarif am neuen Standort wieder bereitgestellt werden kann, wird dieser unter Einhaltung der Vertragslaufzeit umgezogen. Es beginnt also keine neue Laufzeit, sondern der Vertrag läuft wie gehabt weiter.
Ist der genutzte Tarif nicht verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Anschluss am alten Standort mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, es wird also das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, oder am neuen Standort wird ein neuer Tarif mit neuer Laufzeit abgeschlossen. In diesem Fall wird der Vertrag am alten Standort zu dem Termin, an dem der neue Anschluss geschaltet wird, deaktiviert.
Ist der bisher genutzte Tarif am neuen Standort verfügbar, allerdings kein Umzug gewünscht, sondern eine Kündigung des Anschlusses, greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da der Anschluss bereit gestellt werden kann. Hier gilt dann die reguläre Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug sind auch auf unserer Webseite zu finden.
Viele Grüße
Anja S.
21.07.2017 17:15
Die Telekom hat ohne Zustimmung nach meinem Umzug meine Vertragsoptionen verändert und dreißterweise verlängert.
Zudem kommt das der Kundenservice einem angeblich nicht helfen kann, dann frag ich mich wer dann bitte??????
23.07.2017 13:40
16.08.2017 14:49
Hallo Community,
zum 03.09.2017 wurde mir von Seiten der Telekom mein "Entertain Comfort (4)" Anschluss gekündigt. Ich stehe jetzt vor der Entscheidung ein neues Telekom-Produkt zu wählen oder mich für einen Anbieterwechsel zu entscheiden.
Hintergrund mein jetziger analoger Festnetzanschluss wird am aktuellen Standort (Wohnung A) abgeschaltet.
Da ich nur noch höchstens 1 Jahr am jetzigen Standort wohnen werde und danach zurück ins Elternhaus ziehen werde, wäre es interessant zu wissen, ob im konkreten Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Wohnung A: Niedersachsen. Sowohl "MagentaZuhause mit EntertainTV" als auch "MagentaZuhause Entertain Comfort Sat" jeweils in den Ausführungen "S" und "M" sind hier verfügbar.
Wohnung B: Nordhessen. Zurzeit wird von der Telekom nur "Call&Surf via Funk" angeboten. Es existiert schon ein Telefonanschluss (hiesiger regionaler DSL-Anbieter).
Ich würde ungern auf mein geliebtes Entertain in der Zeit, in der ich noch in Wohnung A lebe, verzichten. Auch sonst bin ich mit der Telekom als Vertragspartner zufrieden. Alleine die Unsicherheit auf einen nicht benötigten Telefon-Vertrag sitzen zu bleiben und dadurch einen finanziellen Schaden zu erleiden, bereitet mir Bauchschmerzen und haben mich zu dieser Anfrage animiert.
Ein Dankeschön im Voraus für die Hilfe.
LG
17.08.2017 16:56
18.08.2017 09:00
Hallo Anne W.,
1. Alternative nach der Auflösung meiner Studentenwohnung am Standort A (Wohnung A) ist mein Elternhaus (Wohnung B), wo ich auch gemeldet bin!
Die Wohnung B besitzt schon einen Telefonanschluss, aber von einem regionalen Anbieter. An diesem Standort bietet die Telekom nur DSL über Funk an.
Ich habe gestern mit einem Telekommitarbeiter der Hotline erfahren, dass in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht geltet gemacht werden kann. Hauptgrund ist wohl nach meiner Einschätzung die fehlende Ummeldebescheinigung bei Auflösung der Wohnung A.
Beste Grüße!
Listinger
01.05.2018 19:24 Zuletzt bearbeitet: 01.05.2018 20:30 von Peter Hö.
Hallo DT Team,
ich werde ende Mai 2018 innerhalb von Karlsrihe umziehen aber leider gibt es in der neuen Adresse keine Telekom Service mit gleichen Tariff die Telekom in meiner jetzigen Adresse anbietet!! Die neue Adresse lautet xxxxxxx xx D-76187 (meine bestehende Adresse ist xxxxxxxxx xx D-76149)
Ich habe gemäß der Sonderkündigung rechte den Anspruch mich aus dem Vertrag zu Kündigen aber fehlt mir noch die entsprechende Link wo ich mich elektronisch kündigen kann.
Kann jemand hier helfen!
Danke im Voraus für eure schnelle Antwort
Walaa Khairy
--
Hinweis von Telekom hilft Team: Adressdaten editiert
01.05.2018 20:07
@walaa.khairy, bitte die Kundennummer und eine Rückrufnummer in die Profilfelder eintragen, damit @Sarah S. und ihre Teamie-Kollegen tätig werden können.
01.05.2018 20:43
02.05.2018 15:48
16.01.2019 10:02 Zuletzt bearbeitet: 16.01.2019 10:04 durch den Autor
Hallo,
was ist, wenn ich mit jemanden zusammen in Seine/Ihre Wohnung ziehe, welcher Szenario
A: bereits einen Telekom-Anschluss
B: bereits einen Anschluss eines anderen Anbieter
hat und ich meinen bestehhenden Anschluss gekündigt habe. Schliesslich zieht in meine Wohnung ja ein neuer Mieter ein, welcher zu 80% ja wieder bei der Telekom landet.
Grüße Rainer
16.01.2019 12:05
15.03.2020 21:10
Ja aber warum muss man die 3 Monate zahlen wenn telekom keinen Internet anbieten kann dann muss ich ja nicht die 3 Monate um sonst zahlen wenn der Anschluss ausgeschaltet wird und der kunde die 3 Monate keinen Internet von Telekom mehr bekommt das heiss man verschenkt das geld and telekom und man bekommt nix dafür normal wenn man nicht das anbieten kann was man davor hatte dann ist der vetrag sofort gekündigt automatisch das ist dan sonderkündigung und nicht so wie ihr sagt 3 Monate zahlen und nix dafür bekommen.
15.03.2020 21:18
Die 3 Monate sind im TKG festgelegt.
Verursacher bist ja auch du, die Telekom würde ja am vereinbarten Vertragserbringungsort liefern.
Der rote Mitbewerber hat übrigens gerichtlich klären lassen dass die 3 Monate erst mit vollzogenen Umzug beginnen, die Telekom ist da kulanter und zählt ab Beauftragung.
Die 3 Monate decken sich üblicherweise auch mit der Kündigungsfrist der Wohnung.
15.03.2020 22:50
TKG §46
(8) ... Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Aktuelle Telekom Angebote für Mobilfunk (5G/LTE), Festnetz und Internet, TV & mehr.