Gelöst

Vertrag gekündigt, Bestätigung per E-Mail erhalten

vor 4 Jahren

Hallo,

Ich habe ein Umzugsauftrag für mein Telekomanschluss beantragt, der auch genemigt wurde.

In der neuen Wohnung wo angeblich ein Telekomanschluss sein sollte, stellte sich heraus dass nur 2 Leitungen von APL zur verfügung stehen, die aber schon in den zwei Wohnungen über uns benutzt werden.

Die Lösung vom Techniker war -ein neues Kabel von APL in die Vohnung zu verlegen.

Mit diesem Vorschlag war der Vermieter nicht einverstanden.

Somit musste ich eine andere Lösung finden, einen anderen Anbieter suchen der in der Wohnung ein aktiver Anschluss bereit stellen könnte ohne baulichen Massnahmen. Das war dann Vodafone, der auch die Kündigung des Telekomanschlusses mit der Telekom gemacht haben, in meinem Namen, mit Vollmacht.

Telekom hat  ein Sonderkündigungsrecht akzeptiert, und mir per E-Mail am 20.05.21 die Kündigung zum 31.05.2021 mitgeteilt.

Für mich war die Sache erledigt bis gestern Abend den 25.05.21 als ein neue E-mail von der Telekom kamm, in der sie mir mitteilen dass sie froh sind weil ich meine Kündigung zurück gezogen habe.

Dass stimmt so nicht. Ich habe die Kündigung die mir bestätigt wurde am 20.05.21, nicht zurückgezogen.

Was muss ich tun um die Angelegenheit klären zu können?

Danke für die Hilfe

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hallo @SAJN ,

     

    vielen Dank für das nette Gespräch. Wie besprochen, hat sich das Schreiben mit einem anderen Schreiben überschnitten.

    Der Wechsel bleibt wie besprochen bestehen und die Bestätigung erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post 🙂.

     

    Viele Grüße,

     

    Tabea Ka.

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    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @SAJN,

    werde mich einfach mal kurzfassen Zwinkernd
    Hier ist noch ein wenig schiefgelaufen. Habe aber im Rechnungssystem eine Abbuchungssperre hinterlegt, so dass der Betrag für mind. 30 Tage nicht eingezogen wird.
    Parallel dazu habe ich eine Gutschrift über die Beträge erstellt, so dass die Rechnungspositionen ausgeglichen werden.

    Viele Grüße
    Oliver I.






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  • vor 4 Jahren

    Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nur wenn der Anschluss nicht 1 zu 1 mitgenommen werden kann und auch nurwenn Du explizit den Umzug gem. TKG telefonisch beauftragst.

    Da jetzt durch Vodafone anscheinend "normal" gekündigt wurde, das somit eine zweite " Kündigung war, muss der erste Auftrag, nämlich die erste Kündigung erst storniert werden, damit ein weiterer Auftrag bearbeitet werden kann, das war der Fehler. Hätte VF mal besser die Finger raus gehalten.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    Ich habe das Team informiert und um eine Überprüfung durch einen (Wechsel-) Teamie gebeten.

     

    P.S. Ich möchte dich noch auf etwas hinweisen, @SAJN .

    Wenn eine Rufnummer portiert würde von dem einen Festnetzanbieter zum nächsten, dann kann ein aufnehmender Festnetzanbieter nicht unbedingt zum Wunschtermin das technisch oder buchhalterisch durchziehen. Dann vereinbart er mit dem abgebenden Anbieter einen alternativen späteren Termin, und kann das dann auch immer wieder anpassen. Es könnte also auch nur sein, dass dein neuer Anbieter gerne einen späteren Termin hätte aus seinen eigenen Gründen.

     

    Andererseits könnte es sein, dass durch diese Doppelkündigung (einmal durch dich persönlich, und einmal durch deinen neuen Anbieter) ein näherer Kündigungstermin heraus geflogen ist aus dem Telekomsystem (man kann nur eine Kündigung speichern, keine zwei für ein- und denselben Vertrag), und nun ein deutlich späterer drin ist, als es der neue Anbieter möglich machen könnte.

     

    Deshalb habe ich um eine Überprüfung gebeten.

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