Anschluss gelöscht - Inklusivnutzer gelöscht - E-Mail-Freigabe der Inklusivnutzer

vor 6 Jahren

Da Telekom meine Mails gelöscht hat, obwohl die Speicherung auf unbefristet steht: Wewr haftet bei der Telekom?

305

7

  • vor 6 Jahren

    Niemand.

     

    Da du ein regelmäßiges Backup machst, ist der Datenverlust nicht so schlimm oder?

     

    Warum hat man das Postfach nicht vor Löschung übertragen?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo @kovilo,

     

    kovilo

    Anschluss gelöscht - Inklusivnutzer gelöscht - E-Mail-Freigabe der Inklusivnutzer Da Telekom meine Mails gelöscht hat, obwohl die Speicherung auf unbefristet steht: Wewr haftet bei der Telekom?

    Anschluss gelöscht - Inklusivnutzer gelöscht - E-Mail-Freigabe der Inklusivnutzer

    Da Telekom meine Mails gelöscht hat, obwohl die Speicherung auf unbefristet steht: Wewr haftet bei der Telekom?

    kovilo
    Anschluss gelöscht - Inklusivnutzer gelöscht - E-Mail-Freigabe der Inklusivnutzer

    Da Telekom meine Mails gelöscht hat, obwohl die Speicherung auf unbefristet steht: Wewr haftet bei der Telekom?


    Anschluss gelöscht heißt, der Anschluss wurde gekündigt? Das ist dann ärgerlich... => Postfächer von Inklusivnutzern fallen mit dem Ende des Vertragsverhältnisses weg. Siehe auch anliegende FAQ: Wie gehe ich mit Inklusivnutzern um? In der Kündigungsbestätigung dürfte auch ein Hinweis zu finden sein.


    Die Emailadresse ist jetzt gesperrt, die Wiederherstellung von Inklusivnutzern war früher mal möglich, aber seit einigen Monaten geht das nicht mehr.

    Aktuell gibt es leider keine Möglichkeit, die E-Mail-Adresse wiederherzustellen. Es muss gewartet werden, bis sie automatisch für die Neuvergabe freigegeben wird.

    Siehe auch hier: https://telekomhilft.telekom.de/t5/E-Mail-Center/Inklusivnutzer/m-p/3010230#M126072

    Viele Grüße
    Peuki

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    @kovilo 

    @Peuki 

     

    Nach Kündigung des zugehörigen Festnetzanschlusses ist die Inklusivnutzer-E-Mail-Adresse für mindestens 90 Tage gesperrt, bevor sie wieder bei der nächsten Datenbereinigung zur Neueinrichtung freigegeben wird. Das Postfach kann nicht wiederhergestellt werden.

    Oftmals klappt es entgegen des dort stehenden Hinweises, die Inklusivnutzer-E-Mail-Adresse zumindest über dieses Formular vorzeitig aus der Sperre freizugeben.

    4

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @Peuki 

    Ich wollte lediglich die Frage der Haftung noch explizit ansprechen, da ja vom TO angefragt.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Antwort

von

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