Solved
Angebliche Fehlerbehebung Heimnetz
8 years ago
Folgendes:
Nach Blitzeinschlag irgendwo im örtlichen Telekomnetz war mein Anschluß gestört.
Nach Tagen wurde innerhalb des örtlichen Netzes der Fehler behoben.
Mein Anschluß funktionierte danach dennoch nicht, ob es am Mietrouter lag, war nicht klar.
Die Telekom schickte darauf, wiederum Tage später, einen Techniker vorbei, der an der 1. TAE eine Messung durchführte.
Ergebnis: Anschluß OK, Router defekt.
Erst danach konnte ich den Mietrouter austauschen.
Frage: Warum muß ich für diesen Technikerbesuch brutto um die 70€ hinblättern?
Auf Kosten wurde ich nicht hingewiesen.
Wird in der Rechnung als "Fehlerbehebung Heimnetz" ausgewiesen.
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3 years ago
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Stefan D.
Telekom hilft Team
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Stefan D.
8 years ago
Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert.
Hier hat sich ja ein reger Austausch entwickelt, so etwas gefällt mir.
Greetz
Stefan D.
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ellbogen
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Stefan D.
8 years ago
Hallo @ray16! Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert. Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert. Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert. Hier hat sich ja ein reger Austausch entwickelt, so etwas gefällt mir. Ebenfalls gefällt es mir sehr gut, dass es jetzt doch noch ganz entspannt gelöst werden konnte.
Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert.
Hier hat sich ja ein reger Austausch entwickelt, so etwas gefällt mir.
?????
Einmal mehr:
Eine mündliche Zusage darf nich als verbindlich gewertet werden, zumal dazu noch telefonisch.
Gelöst ist das Thema, wenn der fragliche Betrag tatsächlich gutgeschrieben wurde, bzw. eine belastbare schriftliche Zusage existiert.
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Stefan D.
Telekom hilft Team
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Stefan D.
8 years ago
Gelöst ist das Thema, wenn der fragliche Betrag tatsächlich gutgeschrieben wurde, bzw. eine belastbare schriftliche Zusage existiert.
Zweifeln darf man, allerdings sollte man auch in meinen Augen ein wenig Vertrauen schenken.
Greetz
Stefan D.
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Stefan D.