Gelöst
Angebliche Fehlerbehebung Heimnetz
vor 8 Jahren
Folgendes:
Nach Blitzeinschlag irgendwo im örtlichen Telekomnetz war mein Anschluß gestört.
Nach Tagen wurde innerhalb des örtlichen Netzes der Fehler behoben.
Mein Anschluß funktionierte danach dennoch nicht, ob es am Mietrouter lag, war nicht klar.
Die Telekom schickte darauf, wiederum Tage später, einen Techniker vorbei, der an der 1. TAE eine Messung durchführte.
Ergebnis: Anschluß OK, Router defekt.
Erst danach konnte ich den Mietrouter austauschen.
Frage: Warum muß ich für diesen Technikerbesuch brutto um die 70€ hinblättern?
Auf Kosten wurde ich nicht hingewiesen.
Wird in der Rechnung als "Fehlerbehebung Heimnetz" ausgewiesen.
777
17
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
627
0
4
vor 3 Jahren
348
0
1
vor 8 Jahren
die Leistung Fehlerbehebung Heimnetz ist kostenpflichtig und anhand der Schilderung wurde sie auch erbracht. Der Router befindet sich bereits im Heimnetz und nicht mehr im Telekom-Netz, da die 1. TAE die Trennstelle darstellt.
Insofern ist die Berechnung meines Erachtens korrekt.
Der Mietrouter hätte auch vor dieser Leistung schon getauscht werden können. Wieso sollte das erst nach dieser Leistung möglich gewesen sein?
Beste Grüße
Piwi
2
Antwort
von
vor 8 Jahren
Insofern ist die Berechnung meines Erachtens korrekt. Der Mietrouter hätte auch vor dieser Leistung schon getauscht werden können. Wieso sollte das erst nach dieser Leistung möglich gewesen sein?
Insofern ist die Berechnung meines Erachtens korrekt.
Der Mietrouter hätte auch vor dieser Leistung schon getauscht werden können. Wieso sollte das erst nach dieser Leistung möglich gewesen sein?
Weil sich die Hotline beim Thema "Tausch auf Verdacht" ziemlich geziert hat?
Hotline wollte erst Techniker schicken um zu prüfen ob es wirklich am Router liegt, ich habe den Techniker nicht bestellt.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Da bei dem Gespräch jetzt niemand dabei war, ist das schwer zu beurteilen, ob es da ggf. zu einem Missverständnis kam.
Allerdings wenn der Techniker-Termin vereinbart wird mit Zeitangabe usw, dann stimmst du ihm schon zu. Man hat dir den Techniker ja nicht ohne Ankündigung vorbeigeschickt.
Da das aber alles etwas unglücklich ist, kannst du hier noch auf einen Teamie warten.
Eventuell kann hier im System noch etwas tiefer geschaut werden, was da vermerkt ist.
Am besten hinterlegst du dazu im Profil deine Kontaktdaten, dann kann man sich mit dir in Verbindung setzen.
Für eventuelle Kontaktaufnahmen durch das Telekom-hilft-Team können die persönlichen Daten hier hinterlegt werden: Meine Einstellungen : Profil : Benutzerdaten
(Hinweis: Diese Daten sind nur für den Nutzer selbst und Mitarbeiter des Telekom hilft Teams sichtbar.)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Folgendes: Nach Blitzeinschlag irgendwo im örtlichen Telekomnetz war mein Anschluß gestört. Nach Tagen wurde innerhalb des örtlichen Netzes der Fehler behoben. [...] Wird in der Rechnung als "Fehlerbehebung Heimnetz" ausgewiesen.
Folgendes:
Nach Blitzeinschlag irgendwo im örtlichen Telekomnetz war mein Anschluß gestört.
Nach Tagen wurde innerhalb des örtlichen Netzes der Fehler behoben.
[...]
Wird in der Rechnung als "Fehlerbehebung Heimnetz" ausgewiesen.
Wäre der Technikereinsazt nicht als "Schadenbeseitigung durch Überspannung im Telekomnetz" zu bewerten, wenn die o.g. Angaben stimmen ?
Im Moment scheint es so, als hätte die Überspannung im Telekomnetz zu dem Schaden im Kunden-Router geführt.
Gruß
10
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Dilbert-MD Ich sehe auch die Telekom in der Pflicht, dafür sorgen, dass von Ihren Anlagen keine Gefahren oder Schädigungen an Anlagen/Gebäuden Dritter entstehen. Zum Beispiel durch fachgerechte Erdung / Blitzschutz nach DIN 18014, DIN EN 62305-3, usw. um zu Vermeiden, dass Überspannungen Schäden auf Kundenseite verursachen. (100% Sicherheit gibt es nicht; auch klar.) Ich sehe auch die Telekom in der Pflicht, dafür sorgen, dass von Ihren Anlagen keine Gefahren oder Schädigungen an Anlagen/Gebäuden Dritter entstehen. Zum Beispiel durch fachgerechte Erdung / Blitzschutz nach DIN 18014, DIN EN 62305-3, usw. um zu Vermeiden, dass Überspannungen Schäden auf Kundenseite verursachen. (100% Sicherheit gibt es nicht; auch klar.) Ich sehe auch die Telekom in der Pflicht, dafür sorgen, dass von Ihren Anlagen keine Gefahren oder Schädigungen an Anlagen/Gebäuden Dritter entstehen. Zum Beispiel durch fachgerechte Erdung / Blitzschutz nach DIN 18014, DIN EN 62305-3, usw. um zu Vermeiden, dass Überspannungen Schäden auf Kundenseite verursachen. (100% Sicherheit gibt es nicht; auch klar.) Den APL an den Potientialausgleich anzuschließen, ist Aufgabe des Hausbesitzer. Das kann ich Dir auch schriftlich geben. Bis zu einer Länge von 10 Metern kann dies auch vom technischen Service der Telekom erledigt werden. Es gilt hierfür die Preisliste „Installation nach Aufwand“.
Ich sehe auch die Telekom in der Pflicht, dafür sorgen, dass von Ihren Anlagen keine Gefahren oder Schädigungen an Anlagen/Gebäuden Dritter entstehen. Zum Beispiel durch fachgerechte Erdung / Blitzschutz nach DIN 18014, DIN EN 62305-3, usw. um zu Vermeiden, dass Überspannungen Schäden auf Kundenseite verursachen. (100% Sicherheit gibt es nicht; auch klar.)
Den APL an den Potientialausgleich anzuschließen, ist Aufgabe des Hausbesitzer. Das kann ich Dir auch schriftlich geben.
Bis zu einer Länge von 10 Metern kann dies auch vom technischen Service der Telekom erledigt werden. Es gilt hierfür die Preisliste „Installation nach Aufwand“.
Ich meinte eigentlich den KVz , der an eine Blitzschutzanlage angeschlossen werden sollte bzw. Vorrichtungen/Trennstellen gegen Überspannung haben sollte um eine Weiterleitung einer Überspannung zum Kunden zu verhindern.
Dass der Kunde Strom und einen Anschluss an einen Potentialausgleich vorhalten muss steht ja in den AGB. Der Anschluss daran erfolgt aber durch die Telekom - wenn ich die AGB richtig interpretiere. Normalerweise darf ja der Kunde gar nicht an den APL 'ran.
Und wenn der Kunde einen Überspannungsschutz zwischen 1. TAE und den Router einbaut, dann kann es möglicherweise zu Störungen oder zu Messfehlern bei einer Leitungsprüfung kommen.
Wenn beim TE der APL nicht richtig geerdet sein sollte, hätte das ja der Techniker, der vor Ort war, bemängeln können.
Scheint sich aber erledigt zu haben da sich @ray16 schon lange nicht mehr gemeldet hat.
Gruß
Antwort
von
vor 8 Jahren
|Weil sich die Hotline beim Thema "Tausch auf Verdacht" ziemlich geziert hat?
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ganz ehrlich: Den Techniker hätte man sich sparen - und stattdessen einen neuen Router bei eBay kaufen können. Da hätte man sogar noch Geld gespart, weil man dort die Speedports schon für'n Fuffi hinterher geschmissen kriegt...
Ganz ehrlich: Den Techniker hätte man sich sparen - und stattdessen einen neuen Router
bei eBay kaufen können.
Da hätte man sogar noch Geld gespart, weil man dort die Speedports schon für'n Fuffi
hinterher geschmissen kriegt...
Kann man - muß man aber nicht. Ist schließlich nicht im Sinne des Mietgedankens.
Autos, zumindest neue oder fastneue, kauft man ja auch nicht mehr, sondern nutzt sie in kleinen Raten...ich weiß, unpassendes Beispiel.
Vielen ist es übrigens heutzutage aus finanziellen Gründen gar nicht mehr möglich, spontan schnell mal einen bis zwei Fuffis locker zu machen um damit mal eben einen Router zu kaufen. Deswegen ist ein Mietgerät mit überschaubaren Monatskosten interessant.
Zumal ein älteres Ersatzgerät dann auch noch zum Anschluss passen muß - sämtliche im Haushalt verfügbaren älteren Geräte können zum Beispiel hier nicht am Annex-J Anschluss betrieben werden, nützen also nichts.
Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert.
Hier hat sich ja ein reger Austausch entwickelt, so etwas gefällt mir.
Greetz
Stefan D.
2
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @ray16! Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert. Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert. Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert. Hier hat sich ja ein reger Austausch entwickelt, so etwas gefällt mir. Ebenfalls gefällt es mir sehr gut, dass es jetzt doch noch ganz entspannt gelöst werden konnte.
Hat sich übrigens in Wohlgefallen aufgelöst, Gutschrift wurde von der sehr freundlichen, kompetenten Hotline zugesichert.
Hier hat sich ja ein reger Austausch entwickelt, so etwas gefällt mir.
?????
Einmal mehr:
Eine mündliche Zusage darf nich als verbindlich gewertet werden, zumal dazu noch telefonisch.
Gelöst ist das Thema, wenn der fragliche Betrag tatsächlich gutgeschrieben wurde, bzw. eine belastbare schriftliche Zusage existiert.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Gelöst ist das Thema, wenn der fragliche Betrag tatsächlich gutgeschrieben wurde, bzw. eine belastbare schriftliche Zusage existiert.
Zweifeln darf man, allerdings sollte man auch in meinen Augen ein wenig Vertrauen schenken.
Greetz
Stefan D.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von