Gelöst
Auf der Rechnung Fehlerbehebung Heimwerknetz Fehlen die Lohnkosten
vor 9 Stunden
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Stunden
Wieso ist das nicht möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
Weil es ein Pauschalbetrag ist, den Du doch komplett in einer Summe ansetzen kannst.
Die tatsächlichen Kosten wären wahrscheinlich bedeutend höher.
“Hierbei sind allerdings nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenzeiten) abzugsfähig. Materialkosten können grundsätzlich nicht abgesetzt werden.“
https://www.steuerkanzlei-friedrich.de/Steuererklaerung-Handwerkerrechnung.htm
1
von
vor 34 Minuten
Als Ergänzung zur Antwort von @MichWundertNix
Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.
Die Anfahrt wird je nach Fall separat berechnet. Das bedeutet, ist der Techniker sowiso beim Kunden, wird für die Fehlerbehebung Heimnetz keine extra Anfahrt berechnet, fährt er dagegen nur wg. der Fehlerbehebung Heimnetz zum Kunden, ist zusätzlich die Anfahrt zu bezahlen.
Material dürfte klar sein, dass das nur berechnet wird, wenn es auch benötigt wurde.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
Steht in Namen schon. ( Pauschal) Gibt keine Aufschlüsselung-
Kannst in voller Höhe ohne irgendwelche Aufschlüsselung einreichen und abrechnen beim FA wird akzeptiert.
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vor 8 Stunden
Hallo @Evaruppert,
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊
Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.
Liebe Grüße
Belana
0
vor 5 Stunden
@Belana M.
@Evaruppert
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten.
Hallo @Evaruppert,
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊
Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.
Liebe Grüße
Belana
Die Antwort ist nur nicht richtig.
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
Weil keine Anfahrt berechnet wurde.
Die Anfahrtskosten wären 49,95 € (brutto) zuzüglich zu den 89,95 € (brutto) Fehlerbehebung.
Wird die Fehlerbehebung durch den Außendienst gebucht entfällt die Fahrtpauschale, weil bereits vor Ort.
Wird die Fehlerbehebung Heimnetz durch den Innendienst gebucht, fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an.
AGB Fehlerbehebung Heimnetz
1
von
vor 4 Stunden
Hallo @Hubert Eder,
das hast du recht. 😊 Vielen Dank für die Korrektur.
Es ist natürlich richtig, das hier ggf. eine Fahrkostenpauschale mit anfallen kann.
Diese würde dann extra aufgelistet werden.
Liebe Grüße
Belana
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von