Gelöst
Auf der Rechnung Fehlerbehebung Heimwerknetz Fehlen die Lohnkosten
vor 3 Monaten
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
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Akzeptierte Lösung
Gelöschter Nutzer
akzeptiert von
vor 3 Monaten
Wieso ist das nicht möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
Weil es ein Pauschalbetrag ist, den Du doch komplett in einer Summe ansetzen kannst.
Die tatsächlichen Kosten wären wahrscheinlich bedeutend höher.
“Hierbei sind allerdings nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenzeiten) abzugsfähig. Materialkosten können grundsätzlich nicht abgesetzt werden.“
https://www.steuerkanzlei-friedrich.de/Steuererklaerung-Handwerkerrechnung.htm
2
von
Gelöschter Nutzer
vor 3 Monaten
Als Ergänzung zur Antwort von @Gelöschter Nutzer
Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.
Die Anfahrt wird je nach Fall separat berechnet. Das bedeutet, ist der Techniker sowiso beim Kunden, wird für die Fehlerbehebung Heimnetz keine extra Anfahrt berechnet, fährt er dagegen nur wg. der Fehlerbehebung Heimnetz zum Kunden, ist zusätzlich die Anfahrt zu bezahlen.
Material dürfte klar sein, dass das nur berechnet wird, wenn es auch benötigt wurde.
0
von
Gelöschter Nutzer
vor 3 Monaten
Ok, dann schaue ich mal, ob das Finanzamt das auch so sieht.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Gelöschter Nutzer
vor 3 Monaten
PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
Steht in Namen schon. ( Pauschal) Gibt keine Aufschlüsselung-
Kannst in voller Höhe ohne irgendwelche Aufschlüsselung einreichen und abrechnen beim FA wird akzeptiert.
0
vor 3 Monaten
Hallo @Evaruppert,
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊
Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.
Liebe Grüße
Belana
0
vor 3 Monaten
@Belana M.
@Evaruppert
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten.
Hallo @Evaruppert,
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊
Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.
Liebe Grüße
Belana
Die Antwort ist nur nicht richtig.
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
Weil keine Anfahrt berechnet wurde.
Die Anfahrtskosten wären 49,95 € (brutto) zuzüglich zu den 89,95 € (brutto) Fehlerbehebung.
Wird die Fehlerbehebung durch den Außendienst gebucht entfällt die Fahrtpauschale, weil bereits vor Ort.
Wird die Fehlerbehebung Heimnetz durch den Innendienst gebucht, fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an.
AGB Fehlerbehebung Heimnetz
12
von
vor 3 Monaten
Wenn ich dich jetzt weiter Mafiosi nennen darf, dann werde ich deinen Beitrag im übrigen nicht melden. Ich bin da recht schmerzfrei und ich weiß ja, dass es liebevoll gemeint war 😉
Kann das Team machen als Plattformbesitzer.
Naja, ist jetzt nicht unbedingt logisch, es war beim Setzen der Lösung ja auch kein Hinderungsgrund.
Wenn ich dich jetzt weiter Mafiosi nennen darf, dann werde ich deinen Beitrag im übrigen nicht melden. Ich bin da recht schmerzfrei und ich weiß ja, dass es liebevoll gemeint war 😉
Ich auch, daher lasse ich das nun auch so stehen. :)
von
vor 3 Monaten
Hallo zusammen,
die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.
Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.
Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.
Jürgen
von
vor 3 Monaten
die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.
Hallo zusammen,
die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.
Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.
Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.
Jürgen
@Jürgen U.
Die Antwort will ich gar nicht kritisieren. Es ist aber nicht die entscheidende Begründung, weshalb es keine Aufschlüsselung der Kosten gibt.
Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.
Hallo zusammen,
die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.
Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.
Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.
Jürgen
Und diese Anfahrt wäre über einen Pauschalbetrag ausgewiesen worden. Also kann der Pauschalbetrag nicht die Begründung dafür sein, dass es keine Aufschlüsselung gibt.
Weil keine Anfahrt berechnet wurde.
@Belana M.
@Evaruppert
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten.
Hallo @Evaruppert,
du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊
Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.
Liebe Grüße
Belana
Die Antwort ist nur nicht richtig.
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Guten Tag,
ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€
Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc.
Wieso ist das nicht möglich?
Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.
Mfg
Weil keine Anfahrt berechnet wurde.
Die Anfahrtskosten wären 49,95 € (brutto) zuzüglich zu den 89,95 € (brutto) Fehlerbehebung.
Wird die Fehlerbehebung durch den Außendienst gebucht entfällt die Fahrtpauschale, weil bereits vor Ort.
Wird die Fehlerbehebung Heimnetz durch den Innendienst gebucht, fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an.
AGB Fehlerbehebung Heimnetz
Das ist der entscheidende Satz und wäre die korrekte Lösung gewesen.
Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.
Als Ergänzung zur Antwort von @Gelöschter Nutzer
Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.
Die Anfahrt wird je nach Fall separat berechnet. Das bedeutet, ist der Techniker sowiso beim Kunden, wird für die Fehlerbehebung Heimnetz keine extra Anfahrt berechnet, fährt er dagegen nur wg. der Fehlerbehebung Heimnetz zum Kunden, ist zusätzlich die Anfahrt zu bezahlen.
Material dürfte klar sein, dass das nur berechnet wird, wenn es auch benötigt wurde.
Der Vollständigkeit halber wäre das hier auch nicht schlechter, geht aber natürlich nicht als Lösung zu markieren, weil Kommentar und keine Antwort.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von