Gelöst

Auf der Rechnung Fehlerbehebung Heimwerknetz Fehlen die Lohnkosten

vor 3 Monaten

Guten Tag,

ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€

Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

Wieso ist das nicht möglich?

Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.

Mfg

  

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Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      Gelöschter Nutzer

      akzeptiert von

      vor 3 Monaten

      Evaruppert

      Wieso ist das nicht möglich?

      Guten Tag,

      ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.

      Mfg

        

      Evaruppert

      Wieso ist das nicht möglich?

      Weil es ein Pauschalbetrag ist, den Du doch komplett in einer Summe ansetzen kannst.

      Die tatsächlichen Kosten wären wahrscheinlich bedeutend höher.

      Hierbei sind allerdings nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenzeiten) abzugsfähig. Materialkosten können grundsätzlich nicht abgesetzt werden.“

      https://www.steuerkanzlei-friedrich.de/Steuererklaerung-Handwerkerrechnung.htm

      2

      von

      Gelöschter Nutzer

      vor 3 Monaten

      Als Ergänzung zur Antwort von @Gelöschter Nutzer 

      Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.

      Die Anfahrt wird je nach Fall separat berechnet. Das bedeutet, ist der Techniker sowiso beim Kunden, wird für die Fehlerbehebung Heimnetz keine extra Anfahrt berechnet, fährt er dagegen nur wg. der Fehlerbehebung Heimnetz zum Kunden, ist zusätzlich die Anfahrt zu bezahlen.

      Material dürfte klar sein, dass das nur berechnet wird, wenn es auch benötigt wurde.

      0

      von

      Gelöschter Nutzer

      vor 3 Monaten

      Ok, dann  schaue ich mal, ob das Finanzamt das auch so sieht. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

      Gelöschter Nutzer

    • vor 3 Monaten

      Evaruppert

      PauschalBetrag 75,85€

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Guten Tag,

      ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.

      Mfg

        

      Evaruppert

      PauschalBetrag 75,85€

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Steht in Namen schon. ( Pauschal) Gibt keine Aufschlüsselung-

      Kannst in voller Höhe ohne irgendwelche Aufschlüsselung einreichen und abrechnen beim FA wird akzeptiert. 

      0

    • vor 3 Monaten

      Hallo @Evaruppert,

       

      du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊

      Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.

       

      Liebe Grüße

      Belana

      0

    • vor 3 Monaten

      @Belana M. 

      @Evaruppert 

      Belana M.

      du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten.

      Hallo @Evaruppert,

       

      du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊

      Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.

       

      Liebe Grüße

      Belana

      Belana M.

      du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten.

      Die Antwort ist nur nicht richtig.

      Evaruppert

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Guten Tag,

      ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.

      Mfg

        

      Evaruppert

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Weil keine Anfahrt berechnet wurde. 

      Die Anfahrtskosten wären 49,95 € (brutto) zuzüglich zu den 89,95 € (brutto) Fehlerbehebung. 

      Wird die Fehlerbehebung durch den Außendienst gebucht entfällt die Fahrtpauschale, weil bereits vor Ort.

      Wird die Fehlerbehebung Heimnetz durch den Innendienst gebucht, fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an.

      AGB Fehlerbehebung Heimnetz

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      von

      vor 3 Monaten

      ke2000-oi

      Wenn ich dich jetzt weiter Mafiosi nennen darf, dann werde ich deinen Beitrag im übrigen nicht melden. Ich bin da recht schmerzfrei und ich weiß ja, dass es liebevoll gemeint war 😉

      *FDGO-Ultra*

      Kann das Team machen als Plattformbesitzer. 

      Kann das Team machen als Plattformbesitzer.  Und... eine plausible Rechnung für den TE erstellen.... 
      *FDGO-Ultra*

      Kann das Team machen als Plattformbesitzer. 

      Naja, ist jetzt nicht unbedingt logisch, es war beim Setzen der Lösung ja auch kein Hinderungsgrund.

      Wenn ich dich jetzt weiter Mafiosi nennen darf, dann werde ich deinen Beitrag im übrigen nicht melden. Ich bin da recht schmerzfrei und ich weiß ja, dass es liebevoll gemeint war 😉

      ke2000-oi

      Wenn ich dich jetzt weiter Mafiosi nennen darf, dann werde ich deinen Beitrag im übrigen nicht melden. Ich bin da recht schmerzfrei und ich weiß ja, dass es liebevoll gemeint war 😉

      Ich auch, daher lasse ich das nun auch so stehen. :) 

      von

      vor 3 Monaten

      Hallo zusammen,

       

      die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.

      Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.

       

      Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.

      Jürgen

      von

      vor 3 Monaten

      Jürgen U.

      die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.

      Hallo zusammen,

       

      die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.

      Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.

       

      Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.

      Jürgen

      Jürgen U.

      die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.

      @Jürgen U. 

      Die Antwort will ich gar nicht kritisieren. Es ist aber nicht die entscheidende Begründung, weshalb es keine Aufschlüsselung der Kosten gibt.

      Jürgen U.

      Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.

      Hallo zusammen,

       

      die Antwort mit der akzeptierten Lösung ist ja grundsätzlich richtig. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.

      Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.

       

      Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.

      Jürgen

      Jürgen U.

      Sofern eine Anfahrt berechnet worden wäre, wäre diese auch separat ausgewiesen worden.

      Und diese Anfahrt wäre über einen Pauschalbetrag ausgewiesen worden. Also kann der Pauschalbetrag nicht die Begründung dafür sein, dass es keine Aufschlüsselung gibt.

      Hubert Eder

      Weil keine Anfahrt berechnet wurde. 

      @Belana M. 

      @Evaruppert 

      Belana M.

      du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten.

      Hallo @Evaruppert,

       

      du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten. 😊

      Falls du dazu noch Fragen hast, dann lass es mich gerne wissen.

       

      Liebe Grüße

      Belana

      Belana M.

      du hast hier ja schon die richtige Antwort erhalten.

      Die Antwort ist nur nicht richtig.

      Evaruppert

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Guten Tag,

      ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.

      Mfg

        

      Evaruppert

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Weil keine Anfahrt berechnet wurde. 

      Die Anfahrtskosten wären 49,95 € (brutto) zuzüglich zu den 89,95 € (brutto) Fehlerbehebung. 

      Wird die Fehlerbehebung durch den Außendienst gebucht entfällt die Fahrtpauschale, weil bereits vor Ort.

      Wird die Fehlerbehebung Heimnetz durch den Innendienst gebucht, fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an.

      AGB Fehlerbehebung Heimnetz

      Hubert Eder

      Weil keine Anfahrt berechnet wurde. 

      Das ist der entscheidende Satz und wäre die korrekte Lösung gewesen.

      aluny

      Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.

      Als Ergänzung zur Antwort von @Gelöschter Nutzer 

      Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.

      Die Anfahrt wird je nach Fall separat berechnet. Das bedeutet, ist der Techniker sowiso beim Kunden, wird für die Fehlerbehebung Heimnetz keine extra Anfahrt berechnet, fährt er dagegen nur wg. der Fehlerbehebung Heimnetz zum Kunden, ist zusätzlich die Anfahrt zu bezahlen.

      Material dürfte klar sein, dass das nur berechnet wird, wenn es auch benötigt wurde.

      aluny

      Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.

      Der Vollständigkeit halber wäre das hier  auch nicht schlechter, geht aber natürlich nicht als Lösung zu markieren, weil Kommentar und keine Antwort.

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