Solved
Beschwerde
10 years ago
Sehr geehrte Damen und Herren, o.g. Anschluß habe ich am 28.05.2015 zum 10.06.2015 auf Grund der Abmeldung meines Gewerbes (drohende Insolvenz) gekündigt. Da ich weder eine Eingangs- noch eine Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten habe , nahm ich am 11.06.2015 zu Ihnen Kontakt (CC) auf, um zu erfahren ob meine Kündigung bei Ihnen eingegangen ist. Dies wurde mir bestätigt und gleichzeitig mitgeteilt, dass die Bearbeitung noch einige Zeit dauern würde. Am 22.06.2015 rief ich erneut bei Ihnen an, da ich noch immer keine Bestätigung von Ihnen erhalten hatte!!! Während diesem Telefonat wurde mir von Ihrer Mitarbeiterin Frau B. abermals gesagt, dass der Vorgang noch in Bearbeitung sei und ich wurde gleichzeitig darauf hingewiesen, dass noch eine Gewerbeabmeldung eingereicht werden muss, um den Kündigungstermin 10.06.2015 zu realisieren. Am 23.06.2015 habe ich Ihnen die entsprechende Abmeldung per Fax zugesandt. Mit Schreiben vom 20.06.2015 erhielt ich dann Ihre Kündigungsbestätigung zum 19.02.2016. Auf Nachfrage, weshalb als Kündigungstermin nun doch nicht der 10.06.2015 bestätigt wurde, wurde mir mitgeteilt, dass sich das Bestätigungsschreiben und der Eingang der Gewerbeabmeldung überschnitten haben und eine erneute Bearbeitung und eine Bestätigung zum 10.06.2015 folgt. Am 20.07.2015 rief ich wiederholt bei Ihnen an und erhielt die Auskunft, dass die Kündigung in Bearbeitung sei und ich in zwei bis drei Tagen mit dem neuen Bescheid rechnen kann. Nunmehr sind abermals über 3 Wochen vergangen, doch ein Bescheid liegt mir nicht vor. Auf Rückfrage wurde mir wieder mitgeteilt, dass der Vorgang noch in Bearbeitung sei. Bis dato werden Gebühren von meinem Konto abgebucht, obwohl der Vertrag zum 10.06.2015 gekündigt ist und ich Ihnen meine Lastschrifteinzugsermächtigung ebenfalls zum o.g. Termin entzogen habe. Ich war seit Anbeginn, sowohl im geschäftlichen, als auch im privaten Bereich, zufriedener Kunde der Deutschen Telekom und habe dies auch immer so nach Außen kommuniziert. Ich bitte Sie, diesen Vorgang kurzfristig zu bearbeiten, damit der Sachverhalt abgeschlossen werden kann. Sollte ich von Ihnen kurzfristig keinen Bescheid mit Kündigungsbestätigung zum 10.06.2015 erhalten, werde ich darüber nachdenken müssen, meinen privaten Anschluss ebenfalls zu kündigen, da ich davon ausgehen muss, dass derzeit überhaupt keine Bearbeitung erfolgt, es sich hier um Hinhaltetaktik handelt und ich mich von derartigen Geschäftsgebaren distanziere. Mit freundlichen Grüßen Harry Pech
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Datenschutz: Name des Mitarbeiters editiert.
Jacqueline G. (Telekom hilft)
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Regina K.
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