Gelöst

DSL Ausfall seit 15.07.

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

bei mir liegt seit dem 15.07. eine Störung vor. Seitdem ist das DSL ausgefallen. Es gab mittlerweile 9 Techniker der Telekom die zum Messen, bei mir vorbeigekommen sind. JEDER der Kollegen hat mir folgendes mitgeteilt: "Das Problem liegt 180m vom Haus in der Straße, wir geben den Vorgang an den Tiefbau."

 

Seit gut einem Monat ist nun die Straße auf. Gestern wurde der Vorgang als "abgeschlossen" gemeldet. Der Vorgang wurde bereits mehrfach als fertig gemeldet. Der Ablauf folgte dann immer dem identischen Schema: Fertigmeldung -> Technikertermin zur Messung --> Ticket wieder aufmachen bzw. neues Ticket -> Zwei Wochen auf Rückmeldung warten.

 

Zeitweise wurde auf Nachfrage auf ausstehende bauliche Genehmigungen verwiesen. Das betroffene Bauamt teilte mir mit, dass keinerlei Anfragen offen sind bzw. vorliegen. Vor etwa drei Wochen wurde ich informiert, dass ein APL Tausch stattfindet. Am Haus ist seitdem nichts passiert.

 

Große Angst bereitet mir, dass die Grabungen in der Straße in diesem Moment zugeschüttet werden. Die Störung besteht unverändert.

 

Den DSL Vertrag habe ich leider bei der Fa. 1&1. Leitungsbetreiber und "verantwortlich" für den Vorgang ist die Telekom. Ich weiß, dass mein primärer Ansprechpartner die Kollegen von 1&1 sind.

 

In meiner riesigen Verzweiflung hoffe ich bei euch in der Problemhilfe besser aufgehoben zu sein. Das Vertrauen in die Fa. 1&1 ist nicht mehr gegeben. Bitte Bitte helft mir weiter.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    @Alias1 leider nicht da die Telekom, bzw. Teamie , mit deiner Kundennummer oder Telefonnummer nichts anfangen können.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @Alias1,

     

    Dein Ansprechpartner bei Störung ist und bleibt 1&1. In der Community kann und darf Dir niemand helfen. 

    Außerdem sind für weitere Auskünfte die Carriervertragsnummer Deines Anschluss erforderlich. Die hat aber nur, wie der Name schon sagt, nur der Carrier und nicht der Endkunde. 

     

    Viele Grüße

    0

  • vor 2 Jahren

    @Alias1 

     

    Da hilft nur eines : 1 & 1 noch ertragen, solange es notwendig ist - und dann zur Telekom zurückkehren.

     

    Ich war auch zwei Jahre lang bei einem Reseller - 5 Technikerbesuche der Telekom waren erfolglos,

    weil der Reseller auch keinerlei Infos von der Telekom bekam über eine effektive Beseitigung.

     

    Auch hier erwähnte  ein Techniker, dass ein Service-Ingenieur "ran" müsse - passiert ist  n i c h t s...

     

    Bin dann zur Telekom zurück -  nach 5 weiteren  Technikereinsätzen u. dem Einschalten eines Service-Ingenieurs

    wurde dann die Endleitung zw. APL u. TAE erneuert, seitdem ist "Ruhe"...

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Alias1  Auch 1&1 hat direkte Kontakt-Wege zur Telekom. Die muss man aber auch betreuen und aktivieren wollen.

    Alles was bei 1&1 nicht automatisch funktioniert, also  personelle Betreuung braucht, habe ich bereits vor Jahren als 'leidvoll' erfahren. Kostet eben Geld, das hat 1&1 aber bereits mit den Rabatten ausgegeben.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hi,
    die Community hilft gerne!

    Erstmal hast Du leider recht: Dein Provider ist dafür zuständig dich mit Telefon/Internet zu versorgen. Solage 1&1 Geld von dir nimmt, müssen sie auch liefern / dich versorgen.

    • Eine Möglichkeit wäre, dass sie dir einen LTE -Router (im Rahmen deines Tarifes) bereitstellen. Mit diesem kannst Du dann die Festnetz-Nummern und Internet weiter nutzen.
    • Eine andere Möglichkeit wäre, Telefon auf ein Handy umzuleiten. Dann kannst Du Gespräche deiner Festnetznummer über das Handy führen. Das Internet könnte ebenfalls über das Handy bezogen werden. (Hotspot). - Das nötige Datenvolumen sollte dir 1&1 bereitstellen.
    • Sollte 1&1 dir keine Übergangslösungen bereitstellen, kannst Du auch auf eigene Faust welche kaufen / bestellen. (Ich habe gute Erfahrungen mit Telekom LTE -Schnellstart gemacht). - Ich fürchte aber, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.
      In dem Fall hätte aber 1&1 keine Leistung erbracht hat, dann könntest Du das Geld für den Vertrag zurückhalten (g.g.f.  mit  den Kosten deiner eigenen Übergangslösung verrechnen). Das solltest Du aber besser vorher mit 1&1 klären.  

     

    0

  • vor 2 Jahren

    Keine Stunde vergangen, schon eine klare Orientierung erhalten. Danke euch, Ihr macht nen klasse Job! Eventuell melde ich in den nächsten Wochen - dann als Telekom Kunde unter diesem Thread.

    4

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Leprechaun2 

     

    Ich würde auch Schadensersatz von 1 & 1 einfordern - die Kundenrechte sind seit 01.12.2021 enorm gestärkt worden:

    Ich würde auch Schadensersatz von 1 & 1 einfordern - die Kundenrechte sind seit 01.12.2021 enorm gestärkt worden:

    Ich würde auch Schadensersatz von 1 & 1 einfordern - die Kundenrechte sind seit 01.12.2021 enorm gestärkt worden:


    Gilt das auch für Reseller, die kein eigenes Netz haben? 

    1&1 könnte ja sagen, es ist ein Schaden durch Dritte (durch die TDG ). 

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Hubert Eder 

    Hubert Eder

    Gilt das auch für Reseller, die kein eigenes Netz haben?

    Gilt das auch für Reseller, die kein eigenes Netz haben? 
    Hubert Eder
    Gilt das auch für Reseller, die kein eigenes Netz haben? 

    Sicher. Es steht nichts Gegenteiliges im TKG . Und wie die Verantwortlichkeiten und Ansprüche zwischen den Providern geregelt ist, sollten die Individualverträge sowie das HGB abdecken.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hubert Eder

    1&1 könnte ja sagen, es ist ein Schaden durch Dritte (durch die TDG ).

    1&1 könnte ja sagen, es ist ein Schaden durch Dritte (durch die TDG ). 
    Hubert Eder
    1&1 könnte ja sagen, es ist ein Schaden durch Dritte (durch die TDG ). 

    das ist nicht das Problem des Endkunden sondern von 1&1, die können sich das Geld ja eventuell beim Netzbetreiber zurückholen, da weiß ich nicht ob die Neuregelungen im TKG in die Verträge zur TAL Miete eingeflossen sind, das muss den Endkunden aber nicht interessieren.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @Alias1 

    Es ist natürlich auch nie verkehrt, seine gesetzlich geregelten Ansprüche zu kennen. Diese sind auch im TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG nachzulesen. Nach meiner Rechnung (143 Tage a 10EUR +2 Tage a 5 EUR) stehen Dir bis zum Ablauf des heutigen Tages dann 1440 EUR nach § 58 Abs. 3 , Satz 2 zu. Beachte dazu auch Satz 5, wenn Du höhere Ansprüche stellst oder stellen kannst!

     

    0

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