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DSL-Router - Austausch Kaufgerät wg. Defekt
5 years ago
Hallo zusammen,
ich habe im Dezember meinen DSL-Anbieterwechsel für April 2020 in Auftrag gegeben und hatte wenige Tage später überraschenderweise schon den Router zugeschickt bekommen.
Nun habe ich zum Wechsel am 23.04.2020 den neuen Router angeschlossen. Nach ein paar Tagen stellte ich fest, dass der Router nicht funktioniert wie er soll. Also habe ich am 28.04.2020 den Kontakt mit dem Kundenservice aufgenommen. Hier wurde per Ferndiagnose (hier: Gerät offline) ein Defekt bestätigt. Ein Austauschgerät wurde bestellt und wurde entsprechend geliefert. Schokierenderweise stellte ich fest und das auch nach erneutem Rückruf, dass ich ein generalüberholtes Gerät erhalten habe und entsprechend reklamiert. Das zweite Gerät, welches heute ankam wies exakt die selben Merkmale auf. Im Telekom-Shop heute Mittag wollte man mir nicht helfen und berief sich darauf, dass ein Neugerät nur innerhalb der ersten 14 Tage gegen ein Neugerät ausgetauscht wird.
Werde ich jetzt als Kunde dafür bestraft, dass man mir weit im Voraus das Gerät hat zukommen lassen hat, welches aber erst zum Bereitstellungsdatum getestet werden konnte? Meine Reklamation ist fristgerecht innerhalb der 14 Tage.
Da ich ein Kaufgerät und kein Mietgerät habe bin ich nicht bereit ein generalüberholtes Gerät zu akzeptieren und dafür den vollen Preis zu entrichten. Wenn ich irgendwo ein solches Gerät kaufe, bezahle ich auch nicht den Neupreis.
Da auch nicht bekannt ist, wie alt das Gerät ist (möglicherweise schon über ein Jahr?) kann dieses natürlich auch schneller kaputt gehen, die Garantiezeit mal aussen vor gelassen, und ich bleibe als Geräteinhaber dann vorzeitig im Falle eines Defekts auf den Kosten sitzen.
Da ich wie beschrieben den Weg über die Hotline schon mehrfach gegangen bin und selbst der Shop zu keinem zurfriedenstellendem Ergebnis geführt hat bitte ich hier um Unterstzütung.
Vielen Dank
VG
M.Schweisser
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4 years ago
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5 years ago
@martin.schweisser
Da du im Rahmen der Gewährleistung das Wahlrecht hast und du ein neues Gerät möchtest steht dir dies auch zu.
Mal schauen ob das Team da was ausrichten kann, Profil ist ja befüllt, kannst du bitte noch Zeiten angeben zu denen du unter der angegebenen Rufnummer erreichbar bist.
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5 years ago
@martin.schweisser
Ich glaube nicht, dass du Anspruch auf ein neues Gerät hast.
Immerhin ist das Gerät ja schon über vier Monate in deinem Besitz!
Alternativ hätte man deinen Router auch reparieren können und wärst dann halt für die Zeit der Reparatur ohne Router gewesen.
Wenn du eine Rechtsberatung möchtest, solltest du fachkundige Hilfe beim Verbraucherschutz oder beim Rechtsanwalt deines Vertraues suchen.
In einem öffentlichen Forum kann und darf es keine Rechtsberatung geben.
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5 years ago
Um hier eine kurze Rückmeldung zu geben: Im Rahmen eines Telefonats mit einer Telekom-Mitarbeiterin wurde eine zufriedenstellende Lösung vereinbart.
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5 years ago
Wobei man aber noch zu erwähnen sollte, dass der Verkäufer bei Rücknahme eines fehlerhaften Teiles einen gewissen Betrag für den sogenannten Gebrauchsvorteil verlangen kann.
Ein Rechtsanwalt kann das sicherlich klären, aber nicht wir Laien hier im Forum.
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5 years ago
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html Um Eurem Streit mal eine Drittgrundlage zu geben. Hier wird sich unter anderem sogar auf ein BGH-Urteil zum Thema bezogen. HTH https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html Um Eurem Streit mal eine Drittgrundlage zu geben. Hier wird sich unter anderem sogar auf ein BGH-Urteil zum Thema bezogen. HTH https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html Um Eurem Streit mal eine Drittgrundlage zu geben. Hier wird sich unter anderem sogar auf ein BGH-Urteil zum Thema bezogen. HTH Wobei man aber noch zu erwähnen sollte, dass der Verkäufer bei Rücknahme eines fehlerhaften Teiles einen gewissen Betrag für den sogenannten Gebrauchsvorteil verlangen kann. Ein Rechtsanwalt kann das sicherlich klären, aber nicht wir Laien hier im Forum.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html Um Eurem Streit mal eine Drittgrundlage zu geben. Hier wird sich unter anderem sogar auf ein BGH-Urteil zum Thema bezogen. HTH
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html
Um Eurem Streit mal eine Drittgrundlage zu geben. Hier wird sich unter anderem sogar auf ein BGH-Urteil zum Thema bezogen.
HTH
Wobei man aber noch zu erwähnen sollte, dass der Verkäufer bei Rücknahme eines fehlerhaften Teiles einen gewissen Betrag für den sogenannten Gebrauchsvorteil verlangen kann.
Ein Rechtsanwalt kann das sicherlich klären, aber nicht wir Laien hier im Forum.
Ach hör doch auf.
Wie du unschwer feststellen kannst wurde es ganz ohne Anwalt und ohne Verbraucherzentrale hier gelöst.
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5 years ago
Um hier eine kurze Rückmeldung zu geben: Im Rahmen eines Telefonats mit einer Telekom-Mitarbeiterin wurde eine zufriedenstellende Lösung vereinbart.
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5 years ago
herzlich willkommen in der Community. Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Vielen lieben Dank für das nette Telefonat. Es freut mich sehr das wir eine zufriedenstellende Lösung finden konnte. Sollten noch Fragen auftauchen, dann einfach hier in der Community melden. Bis dahin noch eine schöne restliche Woche und bleib gesund.
Beste Grüße
Tabea L.
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