Gelöst
Fehlerbehebung Heimnetz Berechnung
vor 5 Jahren
Am 6. August funktonierte unser Internet, Telefon und Fernsehen nicht mehr. Daraufhin setzte ich mich am 7. August mit der Telekom in Verbindung (gar nicht so einfach, wenn man komplett offline ist). Ein Herr am Telefon machte eine "Ferndiagnose" und meintees läge eine Leitungsstörung vor und daher müsste ein Techniker kommen. Einen Termin bekamen wir für die folgende Woche am 10.08. Der Techniker kam wie vereinbart und hat dann festgestellt, dass die Leitung in Ordnung ist und der Speedport kaputt ist und ausgewechselt werden muss. Er hat für uns einen vor Ort installiert. Er hat uns erklärt, wir sollen den defekten aufheben, da sich die Telekom sicher meldet und ihn eventuell zurück haben möchte, da es ja ein Leihgerät ist. Von einer Berechnung für das Ganze war keine Rede. Nun finde ich auf unserer Telefonrechnung eine Servicegebühr von 67,18€ für "Fehlerbehebung Heimnetz". Mit welcher Begründung wird mir das nun in Rechnung gestellt?
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vor 5 Jahren
Da es keinen Fehler im Leitungsnetz der Telekom gegeben hat, kann der Techniker das in Rechnung stellen. Da es hier auch noch eine Installation im Heimnetz gab (der Router) wird das ganze erst recht kostenpflichtig.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Egal ob Miet- oder Kaufgerät, die Arbeit im Heimnetzwerk steht auf der Rechnung.
Über diese Kosten wurde kein Wort verloren und das passiert nicht nur bei mir. @a.groekel
Gut, bei mir trifft es keinen Armen, aber ich will schon mitreden, wenn es um mein Geld geht.
Letztendlich habe ich eine Gutschrift bekommen, aber meinen Ärger und den Mehraufwand hätte sich die Telekom sparen können @Gelöschter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Es reicht ein Prüfverlangen des Kunden, damit Kosten entstehen.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Das erklärt aber noch nicht wie der Kunde sich bei einer Störung verhalten soll, um solche Kosten zu vermeiden.
Wie wissen nur soviel, daß der Zuständigkeitsbereich der Telekom am Netzabschluß (1. TAE ) endet.
Der Beitrag von JoAIRu hat es doch gezeigt.
Hier ist ihm ohne ein Prüfverlangen der Techniker zuvorgekommen, wie es scheint.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Der berechtigte Grund wurde bereits genannt, alles hinter der 1. TAE ist kostenpflichtig, erst Recht Routertausch.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Das hätte in dem Fall bereits die Hotline deutlich mitteilen müssen, denn sie hat diesen kostenpflichtigen Einsatz beauftragt. Der berechtigte Grund wurde bereits genannt, alles hinter der 1. TAE ist kostenpflichtig, erst Recht Routertausch.
Der berechtigte Grund wurde bereits genannt, alles hinter der 1. TAE ist kostenpflichtig, erst Recht Routertausch.
Ich lese das so, dass die Hotline eine Leitungsstörung diagnostiziert hat und somit wäre der Technikereinsatz kostenfrei gewesen. Stellt der Techniker einen Fehler im Heimnetz fest, hätte er auf die Kosten hinweisen müssen. Ob er das gemacht hat wissen wir nicht, wir waren nicht dabei
Antwort
von
vor 5 Jahren
Das zeigt mir nur mal wieder auf, daß es bis auf den unbürokratischen Austausch des Routers keinerlei Vorteile bringt einen Router zu mieten.
Warum man sich als Kunde in solchen Fällen keinen funktionierenden Ersatzrouter parat hält, erschließt sich mir nicht.
Somit hätte eine Leitungsstörung ausgeschlossen werden können.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
wie ich lese, haben Sie eine Gutschrift erhalten. Ich bitte Sie um Entschuldigung, falls das die entstandenen Kosten bei der Störungsbearbeitung nicht eindeutig kommuniziert wurden. Ist von Ihrer Seite noch etwas zu klären oder kann ich Ihnen mit einem weiteren Anliegen behilflich sein? Dann schreiben Sie hier bitte kurz und ich kümmere mich um Lösungen.
Viele Grüße,
Kai Daniel D.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@Kai Daniel D., nein leider habe ich keine Gutschrift erhalten.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 5 Jahren
verzeih, dann schauen wir uns das gerne nochmal an.
Kannst du bitte dein Profil ergänzen und uns einen Wink geben.
Liebe Grüße
Stella A.
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vor 5 Jahren
vielen Dank für das nette Gespräch.
Ich entschuldige nochmal die Umstände und habe dementsprechend den einmaligen Betrag wieder gut geschrieben.
Den Gutschriftenverlauf behalte ich im Auge.
Diese sollte in der nächsten - spätestens in der übernächsten Rechnung zu finden sein.
Liebe Grüße
Christina P.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo Christina,
ich bedanke mich bei dir und wünsche noch eine angenehme Restwoche.
Liebe Grüße
Anke
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Hallo Christina,
ich bedanke mich bei dir und wünsche noch eine angenehme Restwoche.
Liebe Grüße
Anke
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von