Freischaltung kam am 08.08.2023 nicht zustande.

vor 2 Jahren

Hallo,


Eine Freischaltung am 08.08.2023 kam wegen eines Kabelfehlers nicht zustande.(Telefongespräch am selben Tag mit dem Techniker am DSLAM)


"Die Muffe ist Kaputt, Feuchtigkeit/Wasser ist im Kabel das zu ihren Haus führt."

Derzeit gibt mit weiterhin 1&1 (100/40) Asyl, da Verzögerung (durch Telekom). Meine Leitung ist aber soweit Stabil.


Nach 14-Tagen, wäre jetzt ein Feedback nett. Ausweichtermin etc?


Gruß.

 

 


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vor 2 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Jahren

      Ups, Zahlendreher 😕

       

      2024 -> 2023

       

      Trotzdem danke für die Antwort.

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    • vor 2 Jahren

      Normalweiße: am Tag der Schaltung/Aktivierung, -> Leistungsbezug

       

      1. Ich kann bei 1&1 keine Rechnung einsehen. (da Kundenkonto bereits deaktiviert.) dh. ich bekomme eine Abschlussrechnung (Einmalzahlung) = Nicht Transparent

      2. Der Zeitraum für das Cashback bei Telekom/Check24 läuft bald ab.

       

      Und da es bei der Telekom wohl eine Never Ending Story ist.

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      1

      von

      vor 2 Jahren

      RaptorX86

      1. Ich kann bei 1&1 keine Rechnung einsehen. (da Kundenkonto bereits deaktiviert.) dh. ich bekomme eine Abschlussrechnung (Einmalzahlung) = Nicht Transparent

       

      1. Ich kann bei 1&1 keine Rechnung einsehen. (da Kundenkonto bereits deaktiviert.) dh. ich bekomme eine Abschlussrechnung (Einmalzahlung) = Nicht Transparent

      RaptorX86

       

      1. Ich kann bei 1&1 keine Rechnung einsehen. (da Kundenkonto bereits deaktiviert.) dh. ich bekomme eine Abschlussrechnung (Einmalzahlung) = Nicht Transparent


      Das ist aber ungünstig, ob rechtens kann ich mir nicht vorstellen 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      Falls es dich interessiert ->

       

      Zitat aus der letzten E-Mail 1&1 vom 27.10 "Anschlusswechsel verzögert sich:

      Damit Sie auch nach Ihrem Vertragsende weiterhin telefonieren und surfen können, stellen wir Ihnen Ihren 1&1 Internetanschluss bis zum erfolgreichen Wechsel in vollem Umfang zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Ab dem Datum Ihres ursprünglichen Vertragsendes berechnen wir die Leistungen zu Ihrem Internetanschluss nicht mehr wie gewohnt monatlich. Sie erhalten stattdessen eine Abschlussrechnung von uns, sobald der Wechsel zu Ihrem neuen Anbieter erfolgreich durchgeführt wurde. In dieser werden Ihnen ausschließlich die Kosten berechnet, die in diesem Zeitraum angefallen sind.

       

      Rechtlich bin ich seit dem 20.07.2023 kein Kunde mehr bei 1&1. Die derzeitige "Not/Asyl Lösung wurde einfach so beschlossen (ohne Einverständnis meinerseits)

       

      Habe aber kein Problem damit, nur die Transparente Rechnungseinsicht ist nicht gegeben!

       

      Am 27.10 habe ich Schriftlich (via E-Mail, aber um eine Auskunft bzgl. der derzeitigen höhe der Forderung gebeten) - Derzeit noch keine Antwort."

       

      PS: So wie ich mein Glück mit Dienstleister kenne, wird bestimmt die -50% nicht in der Finalen Rechnung auftauchen, aber da ich ja alle E-Mails Archiviert habe mit der Auskunft. Mache ich mir da Rechtlich keine Sorgen.

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      1

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @RaptorX86,

       

      der Prozess für den Anbieterwechsel unterliegt dem Telekommunikationsgesetz.

       

      Wenn Sie einen Auftrag zum Anbieterwechsel erteilen, dann ist der aufnehmende Anbieter verpflichtet, den abgebenden Anbieter zur Weiterversorgung aufzufordern, sofern er - der aufnehmende Anbieter - am Wechseltermin den Anschluss nicht schalten kann. 

      Es bedarf dafür keines gesonderten Auftrags oder Ihrer Zustimmung. 

       

      Sie sind Kunde bei Ihrem alten Anbieter so lange, bis der aufnehmende Anbieter den alten Anbieter zur Beendigung der Weiterversorgung auffordert.

      Sie behalten daher den Anspruch zum Beispiel für die Entstörung des Anschlusses.

      Im Gegenzug behält der alte Anbieter den Anspruch auf Bezahlung für seine Leistung.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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