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Glasfaserausbau im Mehrfamilienhaus stockt
vor einem Jahr
Hallo,
wir haben Glasfaser bereits im Keller des Mehrfamilienhauses liegen. Von 6 Parteien haben 2 Parteien bereits das Produkt bestellt.
Der Dienstleister der mit der Verlegung von der Telekom beauftragt wurde sagt mir dass er auf ein "Auskundungsprotokoll" von der Vermieterin wartet. Die Vermietern sagte mir dass alles geklärt sei und sie kein Schriftstück zum Brandschutz unterschreiben wird, dass die Verantwortung für die Arbeiten auf die Vermieterin übertragen wird. Bzw. dass ihr vielleicht zusätzliche Kosten entstehen um den Brandschutz wieder herzustellen. Leider finde ich hier seit Monaten keine Lösung . Beide Parteien wiederholen ihre Standpunkte. Was könnte man hier tun (außer umziehen
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falk2010
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Ich fürchte gar nichts, ohne Zustimmung der Hauseigentümerin geht leider gar nichts.
Versteh aber auch nicht ganz, wo das Brandschutzproblem ist.
Im Treppenhaus? Vom Treppenhaus zu den Wohnungen? Da sind eigentlich keine Schottungen nötig.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
@falk2010 gibt es bei einigen Gebäudebauten.
Bei mir z.B. sind alle Wohnungstüren Brandschutztüren.
Kabel und Rohre in die Wohnung werden auch extra "abgeschottet".
In meiner führen Wohnung war es sogar der Keller, wo alles über Brandschutz lief.
Also kann auch vorkommen.
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falk2010
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor einem Jahr
Ja, kann man machen, Schutz des Treppenraums als Fluchtweg. Aber Standard ist das m.W. nicht, RS eher.
Aber: Einzelkabeldurchführungen müssen nicht geschottet werden (sagt die Feuerwehr, hier in Hessen, Kita, Sonderbau).
Und es genügt auch simpler Gips. Also aufwendig ist das eher nicht.
Aber unterschreiben wollte ich da auch nix, da müssen schon die ausführenden Firmen für geradestehen.
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Das ist der Text. Wird dem nicht unterschrieben, gibt es keinen Anschluss.
Sie unterschreibt nicht, dass sie den Brandschutz macht.
Sondern das der abgesprochene Weg den Bestimmungen entspricht die für dieses Gebäude gelten.
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Buster01
Antwort
von
Kugic
vor einem Jahr
Hier ist zu beachten es gelten die Aktuellen Brandschutzvorschriften, da die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind,
baut die Telekom hier nach den höchsten Brandschutzvorschriften,
(das bedeutet, im Fluchtwegen Metallkanal, Brandabschottung bei Deckendurchbrüchen und Wanddurchbrüchen
(in unterschiedliche Brandabschnitte z.B. Treppenhaus -> Wohnung).
Soll die GF-Leitung durch bestehende Kabelschächte/-Trassen mit Brandabschottung verlegt werden,
ist diese vom Hauseigentümer zu öffnen und später wieder zu verschließen lassen; die Telekom öffnet keine Brandabschottung.
Wenn eine Brandabschottung nicht geöffnet ist, kann die Telekom auch z.B. daneben einen Wanddurchbruch herstellen und den mit Brandabschottung verschließen.
Bei MFH wird die GF bis 3m in die Wohnung gelegt (bei vorbereitetem Leitungsweg wird auch in der Wohnung noch bis zu 20m verlegt),
dort wird die GF-TA gesetzt (Ende NE4 ), danach kann der Kunde seine NE5 bauen wie er will.
Der Leitungsweg bis GF-TA (Ende NE4 ) gehört dem GF-Ausbauer und darf auch nur von ihm verändert werden.
Bei EFH (oder EFH mit Einliegerwohnung) muß der Eigentümer den Leitungsweg vorbereiten,
an sonsten wird die GF-TA im Umkreis von 3m um den GF-AP gesetzt; bei GF-AP XS ist der GF-AP auch gleichzeitig GF-TA (Ende NE4 ).
Oft übergebe ich bei der Auskundung auch gleich GF-Kabel, was der Kunde dann selber verlegen oder verlegen lassen kann
(hier ist darauf zu achten das die Kabel auswechselbar verlegt werden),
somit ist dann der Kunde oder das verlegende Unternehmen für die evtl. erforderliche Brandabschottung zuständig.
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falk2010
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Danke @Kugic ,
klingt schon ganz anders.
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falk2010
Antwort
von
falk2010
vor einem Jahr
Eine Anfrage beim Bauamt kostet doch kein Geld?
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