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iPhone Paket angeblich abgelegt

6 years ago

Wir haben ein Iphone 11 Pro max über eine Vertragsverlängerung bestellt. Das Gerät wurde an unsere Meldeadresse geliefert, es war niemand zu Hause, angeblich hat der Paketbote das Paket in einem Schuppen hinterlegt. Es wurde nur kein Paket gefunden. Zumindest bei früheren Vertragsverlängerungen /-wiederabschluss bei der Telekom stand auf dem Karton noch, das es persönlich übergeben werden muss.

Ist das immer noch so?

Da durch Form, Größe und Gewicht des Paketes klar ist, dass ein Telefon drin ist, würde die Anweisung der persönlichen Übergabe ja Sinn machen. 

 

835

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    • 6 years ago

      @OstseeSL 

       

      Bei dem Wert des Handys dürfte unbedingt eine Unterschrift erforderlich  sein - ich hatte vor vier Wochen

      einen ähnlichen Fall, mit viel Ärger wg. einer Sendung im Wert von weniger als 80 Euro:

       

      Der Paketbote war nicht imstande, meine Hausnr. richtig zu lesen - und stellte das Paket einfach beim Nachbarn

      vor die Tür. - Er war auch so dreist, meine Unterschrift zu fälschen - die benachbarte Familie war wochenlang

      im Urlaub.

       

      Wenn nicht ein gewissenhafter "Hausmeisterservice" mir das Paket am nächsten Tag gebracht hätte,

      wäre das ganze Programm fällig gewesen: eine Reklamation wäre nur über den Absender des Pakets möglich

      gewesen.

       

      Und wenn keine Abstellunggenehmigung erteilt wurde, hat der Bote eigenmächtig gehandelt.

       

      Welcher Kunde möchte schon, dass ein nagelneues iPhone irgendwo "nach Laune des Boten" deponiert wird?

       

      Wütend

       

      Wenn das Handy nicht auftaucht, hilft nur eine Reklamation über das Team hier...

      15

      Answer

      from

      6 years ago

      Moin Ludwig II,

      die Abstellgenehmigung wurde jetzt widerrufen,

      Laut Webseite Telekom:

      "Mobilfunk-Produkte

      Bitte beachten Sie bei der Bestellung von Mobilfunk-Produkten, dass die eingegebenen Daten mit denen aus Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung übereinstimmen müssen. Das ist wichtig, da Sie die Lieferung nur persönlich gegen Vorlage Ihres gültigen Ausweises entgegennehmen können."

      Wenn das so passiert wäre, hätte wir jetzt keinen Ärger.

      Diese Aussage sollte doch wohl auch für den Lieferdienst Gültigkeit haben. Wenn der Paketbote solche Anweisungen nicht einhalten muss, kann Telekom sich den Kundentext sparen

      Gruß von der Ottseeküste

       

      Answer

      from

      6 years ago

      @OstseeSL 

      m.W. gilt das nur für Erstbestellungen, nicht aber für Folgeaufträge.

      Da ist deine Identität ja bereits nachgewiesen und dokumentiert.

      Answer

      from

      6 years ago

      Das war meine Hoffnung über Fehlverhalten den Schaden geltend machen zu können.

      Fieser Schaden, Pakete die offensichtlich Kleidung enthalten interessierten die Diebe bisher nicht. Da keiner wusste das  ein Handy bestellt war, bleibt wohl nur jemand der das Paket in der Hand halten konnte als Täter. Gelegenheit macht Diebe und eine Unterstützung bei der Identifikation des Täters gibt es leider nicht. Die Seriennummer ist bekannt, sperren oder orten kann man das Gerät trotzdem nicht.

      Der Käufer des gestohlenen Gerätes würde sich sonst schon beschweren, wenn das Gerät nicht nutzbar wäre. Wenn dann die Namen und Arbeitgeber der Täter bekannt würden, könnte das wommöglich schlecht für das Image von Paketdiensten sein.

      So hat man das Gefühl, das eine "Gehaltsaufbesserung" lieber billigend in Kauf genommen wird.

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      Answer

      from

    • 6 years ago

      Herzlich willkommen @OstseeSL 

       

      Da würde ich mich umgehend an den Versandpartner werden damit das nachverfolgt werden kann , ggfs auch Diebstahlanzeige machen 

       

      Viele Grüße 

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    • Accepted Solution

      accepted by

      6 years ago

      Ich sehe hier zwei Möglichkeiten, wie das kommen kann und was zu tun ist.

      a) Es gibt eine Abstellgenehmigung bei DHL und der Paketbote darf das Paket dann dort abstellen und muss es nicht übergeben. Wenn diese Genehmigung vorliegt, dann solltest du eine Diebstahlanzeige gegen unbekannt erstatten.
      Eine Verfügung mit persönlicher Übergabe ist dabei irrelevant. Sie sagt nur aus, dass es an dich persönlich zugestellt werden muss, nicht an einen Familienangehörigen oder Nachbarn. Die Abstellgenehmigung hebelt das in meinen Augen aber aus.

      b) Wenn es keine Abstellgenehmigung bei DHL gibt, dann reklamiere die Nichtzustellung beim Versender (Telekom). Von dort wird dann ein Nachforschungsantrag bei DHL gestellt und DHL ersetzt der Telekom den Schaden, da eine fehlerhafte Zustellung vorliegt (Abstellung ohne Genehmigung).

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