Kein Sonderkündigungsrecht trotz Obdachlosigkeit

vor 3 Stunden

Guten Abend,

ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos. Ich habe mit Telekom Kontakt gehabt und mir wurde mitgeteilt, dass mir ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann. 

Gäbe es hier eine Möglichkeit, wie ich schon bereits mit Auszug kündigen kann?

Vielen Dank!

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    • vor 3 Stunden

      @Niklas.herber

      Du brauchst auf jeden Fall eine Abmelde Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt. 

      Bzw ein Schreiben, dass du keinen festen Wohnsitz mehr hast 

      Liegt das vor, kannst Du das hier hochladen und das Team kümmert sich darum 

      Kontaktformular zum Telekom hilft Team 

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-kontaktformular

      Weitere -Infos-

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    • vor 3 Stunden

      @Niklas.herber Kündigung wegen Eigenbedarf muss mindestens eine Vorlaufzeit von 3 Monaten haben.

      Und du schläfst dann auf der Straße ?

      Wo geht dann deine Post hin ? An die Adresse kannst du einen Umzug beauftragen.

      Geht der Anschluss nicht 1:1 mit, hast du eine Chance auf Sonderkündigung, wenn die passende Ummeldebescheinigung vorliegt.

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    • vor 2 Stunden

      Hallo @Niklas.herber,


      Vielen Dank, dass du uns kontaktiert hast.0
      Wie ich sehe, hast du bereits hilfreiche Antworten erhalten. Bitte trage auch die Felder „Kundennummer” und „Telefonnummer” in deinen Profil-Benutzerdaten ein.

      Viele Grüße
      ^Fadi

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    • vor 54 Minuten

      Niklas.herber

      Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann. 

      Guten Abend,

      ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos. Ich habe mit Telekom Kontakt gehabt und mir wurde mitgeteilt, dass mir ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann. 

      Gäbe es hier eine Möglichkeit, wie ich schon bereits mit Auszug kündigen kann?

      Vielen Dank!

      Niklas.herber

      Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann. 

      Das ist auch korrekt so und bleibt - bis du ein Nachweis für deine Erzählung gebracht hast. 

      Bis dahin ist es halt "nur" eine Erzählung.

      Mit der Meldebescheingung die zeigt, dass du dort ausgezogen bist und leider keine Obdacht hast, wird die Kündigung dann vorgezogen.

      Notfalls reicht auch eine Bestätigung der Stadt bzgl. der Notunterkunft oder vom Obdachlosenheim - jenachdem. 

      Nur rein auf Zuruf einer Erzählung passiert noch nichts. 

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    • vor 24 Minuten

      Niklas.herber

      ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos

      Guten Abend,

      ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos. Ich habe mit Telekom Kontakt gehabt und mir wurde mitgeteilt, dass mir ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann. 

      Gäbe es hier eine Möglichkeit, wie ich schon bereits mit Auszug kündigen kann?

      Vielen Dank!

      Niklas.herber

      ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos

      Ich hoffe Du hast ganz losgelöst von der aktuellen Telekom-Fragestellung in dieser Sache anwaltliche Hilfe gesucht und ich drücke Dir die Daumen, dass Du schnellstens eine neue Bleibe finden wirst zu einem bezahlbaren Preis.

      Hier in München hat es zwei Freunde mit einer Eigenbedarfskündigung erwischt - einer hatte das Glück zu deutlich höherem Mietniveau eine andere Bleibe zu finden, der andere ist weggezogen in seine alte Heimat wo er bei einem Freund von früher eine günstige Wohnmöglichkeit gefunden hat, allerdings um die 400km von München entfernt - womit seine Aussichten auf einen vernünftigen Job stark eingetrübt waren.

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