Kein Sonderkündigungsrecht trotz Obdachlosigkeit
vor 3 Stunden
Guten Abend,
ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos. Ich habe mit Telekom Kontakt gehabt und mir wurde mitgeteilt, dass mir ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann.
Gäbe es hier eine Möglichkeit, wie ich schon bereits mit Auszug kündigen kann?
Vielen Dank!
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vor 3 Stunden
@Niklas.herber
Du brauchst auf jeden Fall eine Abmelde Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
Bzw ein Schreiben, dass du keinen festen Wohnsitz mehr hast
Liegt das vor, kannst Du das hier hochladen und das Team kümmert sich darum
Kontaktformular zum Telekom hilft Team
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-kontaktformular
Weitere -Infos-
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vor 3 Stunden
@Niklas.herber Kündigung wegen Eigenbedarf muss mindestens eine Vorlaufzeit von 3 Monaten haben.
Und du schläfst dann auf der Straße ?
Wo geht dann deine Post hin ? An die Adresse kannst du einen Umzug beauftragen.
Geht der Anschluss nicht 1:1 mit, hast du eine Chance auf Sonderkündigung, wenn die passende Ummeldebescheinigung vorliegt.
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vor 2 Stunden
Hallo @Niklas.herber,
Vielen Dank, dass du uns kontaktiert hast.0
Wie ich sehe, hast du bereits hilfreiche Antworten erhalten. Bitte trage auch die Felder „Kundennummer” und „Telefonnummer” in deinen Profil-Benutzerdaten ein.
Viele Grüße
^Fadi
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vor 54 Minuten
Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann.
Guten Abend,
ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos. Ich habe mit Telekom Kontakt gehabt und mir wurde mitgeteilt, dass mir ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann.
Gäbe es hier eine Möglichkeit, wie ich schon bereits mit Auszug kündigen kann?
Vielen Dank!
Das ist auch korrekt so und bleibt - bis du ein Nachweis für deine Erzählung gebracht hast.
Bis dahin ist es halt "nur" eine Erzählung.
Mit der Meldebescheingung die zeigt, dass du dort ausgezogen bist und leider keine Obdacht hast, wird die Kündigung dann vorgezogen.
Notfalls reicht auch eine Bestätigung der Stadt bzgl. der Notunterkunft oder vom Obdachlosenheim - jenachdem.
Nur rein auf Zuruf einer Erzählung passiert noch nichts.
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vor 24 Minuten
ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos
Guten Abend,
ich muss aufgrund Eigenbedarfs zum 30.04.2026 ausziehen und bin ab Mai obdachlos. Ich habe mit Telekom Kontakt gehabt und mir wurde mitgeteilt, dass mir ein Sonderkündigungsrecht zustünde. Nachdem ich dieses Sonderkündigungsrecht beansprucht habe wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (Mitte Dezember) erfolgen kann.
Gäbe es hier eine Möglichkeit, wie ich schon bereits mit Auszug kündigen kann?
Vielen Dank!
Ich hoffe Du hast ganz losgelöst von der aktuellen Telekom-Fragestellung in dieser Sache anwaltliche Hilfe gesucht und ich drücke Dir die Daumen, dass Du schnellstens eine neue Bleibe finden wirst zu einem bezahlbaren Preis.
Hier in München hat es zwei Freunde mit einer Eigenbedarfskündigung erwischt - einer hatte das Glück zu deutlich höherem Mietniveau eine andere Bleibe zu finden, der andere ist weggezogen in seine alte Heimat wo er bei einem Freund von früher eine günstige Wohnmöglichkeit gefunden hat, allerdings um die 400km von München entfernt - womit seine Aussichten auf einen vernünftigen Job stark eingetrübt waren.
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