Solved

MagentaTV Smart Netflix - Sonderkündigungsrecht durch Preiserhöhung Netflix

8 months ago

Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

 

Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix.

 

Welche Optionen hat man jetzt?

 

 

Zur Erklärung

Telekommunikationsgesetz

§ 57
Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

(1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

 

//Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen.

 

2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

 

//Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. 

 

 

§ 66
Angebotspakete

(1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ TKG /52.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">52 und TKG /54.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">54 Absatz 3, §§ TKG /56.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">56, TKG /57.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">57 und TKG /59.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.

 

(2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.

 

//Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

 

 

 

 

2036

69

    • Accepted Solution

      accepted by

      8 months ago

      distribut

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG . Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix. Welche Optionen hat man jetzt? Zur Erklärung Telekommunikationsgesetz § 57 Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung (1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind 1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, 2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder 3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. 2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben. //Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen. 2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten: 1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und 2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3. //Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. § 66 Angebotspakete (1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ 52 und 54 Absatz 3, §§ 56, 57 und 59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen. (2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen. //Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

       

      Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix.

       

      Welche Optionen hat man jetzt?

       

       

      Zur Erklärung

      Telekommunikationsgesetz

      § 57
      Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

      (1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
      1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
      2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
      3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

      2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

       

      //Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen.

       

      2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
      1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
      2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

       

      //Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. 

       

       

      § 66
      Angebotspakete

      (1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ TKG /52.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">52 und TKG /54.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">54 Absatz 3, §§ TKG /56.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">56, TKG /57.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">57 und TKG /59.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.

       

      (2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.

       

      //Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

       

       

       

       

      distribut

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

       

      Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix.

       

      Welche Optionen hat man jetzt?

       

       

      Zur Erklärung

      Telekommunikationsgesetz

      § 57
      Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

      (1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
      1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
      2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
      3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

      2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

       

      //Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen.

       

      2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
      1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
      2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

       

      //Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. 

       

       

      § 66
      Angebotspakete

      (1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ TKG /52.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">52 und TKG /54.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">54 Absatz 3, §§ TKG /56.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">56, TKG /57.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">57 und TKG /59.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.

       

      (2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.

       

      //Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

       

       

       

       


      Wo steht denn das die Telekom deinen Laufzeitvertrag während der 24 Monate erhöht? Das hast du nicht reingepackt in deinen WoT.  Für dich zählt weiterhin der Preis der in deiner Auftragsbestätigung stand. Nichts anderes....

      1

      Answer

      from

      8 months ago

      Die Telekom hat Ihre Kunden (und mich) überfolgendes informiert:

       

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." 

       

      Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • Accepted Solution

      accepted by

      8 months ago

      @distribut sehr gute Argumente, also los zum Anwalt 👍

      VG und berichte über deinen Erfolg

      0

    • 8 months ago

      Wer so mit Paragraphen und Texten aufschlägt braucht sicher keine Hilfe und Rechsberatung gibt es hier nicht.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      8 months ago

      distribut

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .
      distribut
      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

       

      distribut

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." 

       

      Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.

      distribut

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." 

       

      Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.


      Ja Kündigen zum 01.10.24 für das Premium.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      8 months ago

      @distribut Netflix Premium ist doch eine Option (welche dann seperat gekündigt werden kann)... nebst Vertrag der dann weiterläuft. Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.

      1

      Answer

      from

      8 months ago

      Schwarzer Ast

      Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.

      Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.
      Schwarzer Ast
      Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.

      Hat der @distribut  auch und das ist nicht erhöht.

      Die Option für Premium wird teurer und kann von Ablauf der 24 Monate mit Sonderkündigung beendet werden.

      Aber der Paragrafengewandte will nicht nur wie angeboten,  die Option kündigen, sondern den gesamten Vertrag loswerden.

       

      warum nur?🤔

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 8 months ago

      Die Kündigung habe ich der Telekom bereits mitgeteilt.

       

      Die Telekom behauptet weiterhin, dass nur Netflix als Option kündbar sei.

       

      Ja, man kann natürlich immer gleich zum Anwalt, aber es gibt ja noch andere Anlaufstellen. Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

       

      Ich frage hier auch nicht nach Rechtsberatung Fröhlich - wollte nur darstellen worum es geht.

      3

      Answer

      from

      8 months ago

      distribut

      Die Kündigung habe ich der Telekom bereits mitgeteilt. Die Telekom behauptet weiterhin, dass nur Netflix als Option kündbar sei. Ja, man kann natürlich immer gleich zum Anwalt, aber es gibt ja noch andere Anlaufstellen. Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt. Ich frage hier auch nicht nach Rechtsberatung - wollte nur darstellen worum es geht.

      Die Kündigung habe ich der Telekom bereits mitgeteilt.

       

      Die Telekom behauptet weiterhin, dass nur Netflix als Option kündbar sei.

       

      Ja, man kann natürlich immer gleich zum Anwalt, aber es gibt ja noch andere Anlaufstellen. Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

       

      Ich frage hier auch nicht nach Rechtsberatung Fröhlich - wollte nur darstellen worum es geht.

      distribut

      Die Kündigung habe ich der Telekom bereits mitgeteilt.

       

      Die Telekom behauptet weiterhin, dass nur Netflix als Option kündbar sei.

       

      Ja, man kann natürlich immer gleich zum Anwalt, aber es gibt ja noch andere Anlaufstellen. Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

       

      Ich frage hier auch nicht nach Rechtsberatung Fröhlich - wollte nur darstellen worum es geht.


      Ich hab den Kram nicht in meinem TV Paket sondern direkt bei Netflix gebucht. 4,99 € im Monat mit Werbung, die stört nämlich wirklich nicht. 

      Wenn du die Option kündigst fällt sie raus und dein Grundtarif wird günstiger, alles gut. 

      Answer

      from

      8 months ago

      distribut

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.
      distribut
      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Die Community empfiehl dir, die Option Netflix Premium zu kündigen, wenn sie dir zu teuer ist. Die Community ist sich sicher, dass du kein Sonderkündigungrecht üfr den ganzen Vertrag hast.

      Du stehst mit deiner Meinung alleine da.

      Answer

      from

      8 months ago

      JuergenS1

      distribut Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt. Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt. distribut Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt. Die Community empfiehl dir, die Option Netflix Premium zu kündigen, wenn sie dir zu teuer ist. Die Community ist sich sicher, dass du kein Sonderkündigungrecht üfr den ganzen Vertrag hast. Du stehst mit deiner Meinung alleine da.

      distribut

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.
      distribut
      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Die Community empfiehl dir, die Option Netflix Premium zu kündigen, wenn sie dir zu teuer ist. Die Community ist sich sicher, dass du kein Sonderkündigungrecht üfr den ganzen Vertrag hast.

      Du stehst mit deiner Meinung alleine da.

      JuergenS1
      distribut

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.
      distribut
      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Die Community empfiehl dir, die Option Netflix Premium zu kündigen, wenn sie dir zu teuer ist. Die Community ist sich sicher, dass du kein Sonderkündigungrecht üfr den ganzen Vertrag hast.

      Du stehst mit deiner Meinung alleine da.


      @JuergenS1 nicht nur die Communtiy, sondern die Telekom auch 😉😁

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 8 months ago

      Du stellst jedoch da, den ganzen Vertrag kündigen zu wollen. 

      Erhöht wird aber aber nur die Option. 
      die kannst du kündigen. Die 12 Monaten sollten sowieso rum sein, da die Erhöhung erst dann durchgereicht wurde. 
      Daher ist keine Rede von Sonderkündigung, weil du die Option normal kündigen kannst und danach jetzt monatlich. 

      0

    • 8 months ago

      Genau, ich habe gemäß dem TKG ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag. Und diesen möchte ich kündigen.

       

      Mein Vertrag ist MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix  (inkl. Netflix) für 24 Monate. Nun erhöht die Telekom für Netflix die Preise.

       

      _____

      Kugic, weiß nicht von welche 12 Monaten du sprichst - bei mir ist alles auf 24 Monate gebucht Fröhlich - steht auch explizit im Vertrag.

      5

      Answer

      from

      8 months ago

      distribut

      MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix (inkl. Netflix) für 24 Monate.

      MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix  (inkl. Netflix) für 24 Monate.
      distribut
      MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix  (inkl. Netflix) für 24 Monate.

      Da steht aber nix von "Premium" ?

      Answer

      from

      8 months ago

      Siehe Meinen Anhang in der nächsten Antwort :). Netflix Premium ist Teil des Vertrags.

      Answer

      from

      8 months ago

      distribut

      Siehe Meinen Anhang in der nächsten Antwort :). Netflix Premium ist Teil des Vertrags.

      Siehe Meinen Anhang in der nächsten Antwort :). Netflix Premium ist Teil des Vertrags.

      distribut

      Siehe Meinen Anhang in der nächsten Antwort :). Netflix Premium ist Teil des Vertrags.


      Genau, und diesen Teil deines Vertrages könntest du sonderkündigen.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 8 months ago

      Schwarzer Ast: Hast du das TKG gelesen? Netflix ist Vertragsbestandteil. Es spielt keine Rolle wie die Telekom den Vertrag aufteilt und welche Bestandteile hier im Preis erhöht werden.

       

      Das Kündigungsrecht besteht automatisch für den gesamten Vertrag.

       

      Paz Viszla:

      Der Vertrag heißt "MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix"

       

      Telekom Vertrag.png

      4

      Answer

      from

      8 months ago

      distribut

      Schwarzer Ast: Hast du das TKG gelesen? Netflix ist Vertragsbestandteil. Es spielt keine Rolle wie die Telekom den Vertrag aufteilt und welche Bestandteile hier im Preis erhöht werden. Das Kündigungsrecht besteht automatisch für den gesamten Vertrag.

      Schwarzer Ast: Hast du das TKG gelesen? Netflix ist Vertragsbestandteil. Es spielt keine Rolle wie die Telekom den Vertrag aufteilt und welche Bestandteile hier im Preis erhöht werden.

       

      Das Kündigungsrecht besteht automatisch für den gesamten Vertrag.

      distribut

      Schwarzer Ast: Hast du das TKG gelesen? Netflix ist Vertragsbestandteil. Es spielt keine Rolle wie die Telekom den Vertrag aufteilt und welche Bestandteile hier im Preis erhöht werden.

       

      Das Kündigungsrecht besteht automatisch für den gesamten Vertrag.


      @distribut dieses Thema hatten wir schon bei Stream on... sie war eine Option die separat vom Hauptvertag war und bei Wegfall dieser nicht zur Berechtigung für eine  Kündigung des Hauptvertages führte... Netflix in deinem Hauptvertag wurde nicht erhöht, sondern die Option Netflix Premium...

      Answer

      from

      8 months ago

      distribut

      Schwarzer Ast: Hast du das TKG gelesen? Netflix ist Vertragsbestandteil. Es spielt keine Rolle wie die Telekom den Vertrag aufteilt und welche Bestandteile hier im Preis erhöht werden. Das Kündigungsrecht besteht automatisch für den gesamten Vertrag. Paz Viszla: Der Vertrag heißt "MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix"

      Schwarzer Ast: Hast du das TKG gelesen? Netflix ist Vertragsbestandteil. Es spielt keine Rolle wie die Telekom den Vertrag aufteilt und welche Bestandteile hier im Preis erhöht werden.

       

      Das Kündigungsrecht besteht automatisch für den gesamten Vertrag.

       

      Paz Viszla:

      Der Vertrag heißt "MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix"

       

      distribut

      Schwarzer Ast: Hast du das TKG gelesen? Netflix ist Vertragsbestandteil. Es spielt keine Rolle wie die Telekom den Vertrag aufteilt und welche Bestandteile hier im Preis erhöht werden.

       

      Das Kündigungsrecht besteht automatisch für den gesamten Vertrag.

       

      Paz Viszla:

      Der Vertrag heißt "MagentaZuhause XL mit Magenta TV Smart Netflix"

       


      Ne mein Freund, dein Grundtarif hat Netflix dabei. Du hast zusätzlich Premium gebucht, das ist eine Zubuchoption, die kannst du kündigen, aber nicht Grundvertrag den du weiter nutzen kannst ohne Preiserhöhung. 

      Das muss man schon zu unterscheiden wissen Fröhlich 

      Answer

      from

      8 months ago

      @distribut in deinem Angang sieht man deutlich, dass Premium eine Option ist, die du separat dazugebucht hast. Oben im Vertragsname steht nix von Premium, sondern unten als Option. Nur für die räumt man die u.U. ein Sonderkündignugs recht. Nix mit Paketvertrag in diesem Fall... wäre der Netflix Hauptbestandteil in deinem Vertrag erhöht worden, sähe das anders aus...

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 8 months ago

      distribut

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist,

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist,
      distribut
      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist,

      Also ich hab schon viel gelesen, aber der Quark hier, sprengt alles. @distribut 

       

      Wo steht irgendwas das dein MTV geändert wird, das Netflix erhöht wird?

       

      Genau 100 Punkte nirgends.

       

      Also lass den Quatsch oben mit den ganzen Paragrafen zu schmeißen,wenn du überhaupt keine Ahnung hast. 

       

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too

      Solved

      in  

      297

      0

      5

      Solved

      in  

      849

      0

      4

      in  

      633

      0

      3

      Solved

      in  

      709

      0

      4