Gelöst
Minderleistung wegen Peering-Problemen (Kein freier Zugang ins Internet nach VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 möglich)
vor 2 Tagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer


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vor 2 Tagen
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir vor nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Sagt das ein Fachanwalt oder ist das deine private Meinung oder hat dir die KI das vorgeschrieben?
1
von
vor 2 Tagen
Nannte man früher "Sch...hausparolen".
vor 2 Tagen
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Dann mach das.
0
vor 2 Tagen
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Nope. Thema durch.
0
vor 2 Tagen
Weitere beweise dafür, dass das Problem offensichtlich nicht nur ein Problem mit Telekom<-->Cloudflare Peering ist.
Hinweis: Die Telekom ist mein Vertragspartner und es interessiert mich nicht wer Schuld ist und wer nicht. Die Telekom nimmt Geld von mir und muss auch ihren Teil des Vertrags erfüllen.
3
von
vor 2 Tagen
es interessiert mich nicht wer Schuld ist und wer nicht
Weitere beweise dafür, dass das Problem offensichtlich nicht nur ein Problem mit Telekom<-->Cloudflare Peering ist.
Hinweis: Die Telekom ist mein Vertragspartner und es interessiert mich nicht wer Schuld ist und wer nicht. Die Telekom nimmt Geld von mir und muss auch ihren Teil des Vertrags erfüllen.
Und du meinst, du könntest hier Hobby Anwalt spielen. Na dann viel Erfolg beim durchsetzen deiner Rechte, mit ganz wenig Interesse. Mehr braucht man zu deiner Person auch nicht wissen.
von
vor 2 Tagen
Hinweis: Die Telekom ist mein Vertragspartner und es interessiert mich nicht wer Schuld ist und wer nicht. Die Telekom nimmt Geld von mir und muss auch ihren Teil des Vertrags erfüllen.
Weitere beweise dafür, dass das Problem offensichtlich nicht nur ein Problem mit Telekom<-->Cloudflare Peering ist.
Hinweis: Die Telekom ist mein Vertragspartner und es interessiert mich nicht wer Schuld ist und wer nicht. Die Telekom nimmt Geld von mir und muss auch ihren Teil des Vertrags erfüllen.
Außerhalb des Telekom Netzes .. also auch egal was dich interssiert oder nicht.
Der Vertrag ist erfüllt.
Musst halt Special Verträge mit dem Internetanbieter abschließen, wenn du irgendeine garantierte Leistung zu einem Punkt X auf der Welt haben willst.
Wirst dann aber halt ohne Internet da stehen, denn kein Anbieter auf dem Privatkundenmarkt wird dir garantieren, dass du irgendeine Hütte in Bangladesch mit Geschwindigkeit X und Latenz Y erreichen wirst.
Einfach weil man ja nur bis zur Außenkante des eigenen Netzes steuern kann.
von
vor 2 Tagen
'außerhalb des Telekom-Netzes':
Telekom Frankfurt:
Tracing the route to 1.1.1.1
1 * *
80.156.160.223 12 msec
2 * * *
3 if-bundle-11-2.qcore2.f2c-frankfurt.as6453.net (195.219.87.51) 12 msec 12 msec 12 msec
4 162.158.84.35 10 msec *
162.158.84.39 10 msec
5 *
one.one.one.one (1.1.1.1) 10 msec 9 msec
Cogent Frankfurt:
traceroute to 1.1.1.1 (1.1.1.1), 30 hops max, 60 byte packets
1 * *
2 be5200.ccr41.fra05.atlas.cogentco.com (154.54.76.169) 1.875 ms 1.950 ms
3 be5485.rcr31.fra06.atlas.cogentco.com (154.54.77.54) 0.980 ms 1.025 ms
4 149.14.68.26 (149.14.68.26) 0.448 ms 0.521 ms
5 162.158.84.221 (162.158.84.221) 1.244 ms 162.158.84.33 (162.158.84.33) 1.498 ms
6 one.one.one.one (1.1.1.1) 0.745 ms 0.716 ms
Du merkst da schon einen dezenten Unterschied in den Latenzen oder?
Die 80.156.160.223 ist eine Telekom-Eigene Adresse… selbst dahin ist die Latenz schon 12ms.. von Telekom-eigenen Systemen… und jetzt schiebst Du das weiterhin auf Cloudflare oder andere Transit Provider?
Frankfurt, Hamburg sind wahrscheinlich total überlastet….
Im zweiten Anlauf antwortete nicht mal mehr die 80.156.160.223
vor 2 Tagen
Ich habe dasselbe Problem. Gibt es dafür eine Lösung?
18
von
vor 2 Tagen
Präzedenz
Prestigefall
Präzedenz
🤣🤣Der Magenta Fanboy weist schwere Bildungslücken auf🤣🤣
von
vor 2 Tagen
🤣🤣
Präzedenz
🤣🤣Der Magenta Fanboy weist schwere Bildungslücken auf🤣🤣
Das ist gemein
0
von
vor 2 Tagen
Der Magenta Fanboy weist schwere Bildungslücken auf
Präzedenz
🤣🤣Der Magenta Fanboy weist schwere Bildungslücken auf🤣🤣
Habe ich in der Tat verwechselt, du unsensibles Würstchen
0
vor 2 Tagen
Wie wäre es damit?
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html
Fest steht, hier zu Schimpfen bringt nicht viel.
3
von
vor 2 Tagen
@ulrike.eb Vermutlich wird die Bundesnetzagentur uns hier nicht viel weiterhelfen können. Eine Zusammenarbeit mit einer Schlichtungsstelle schließen viele Unternehmen direkt aus und dies dürfte bei der Telekom auch nicht anders sein (bitte siehe AGBs).
Ich denke wenn man seine Rechte kennt bzw. sich gut informieren kann und diese dann auch verteidigen kann, könnte man es alleine versuchen. Am Besten denke ich mir, wäre hier anwaltliche Hilfe angesagt. Da das Peering Problem wohl seit Jahren bekannt ist und die Telekom hier bekanntermaßen nichts tut, sondern es wird sogar wie man sieht von Telekom-Mitarbeitern verteidigt, erwarte ich hier seitens der Telekom eigentlich auch nichts. Ich werde aber eine gewisse, mir zumutbare Zeit abwarten um zu schauen ob uns hier geholfen wird, schließlich sind auch die Telekom-Mitarbeiter nur Menschen.
Sollte aber der Internetzugang trotzdem nicht einwandfrei funktionieren, werde ich mit anwaltlicher Hilfe zur Sonderkündigung greifen müssen.
von
vor 2 Tagen
Sollte aber der Internetzugang trotzdem nicht einwandfrei funktionieren, werde ich mit anwaltlicher Hilfe zur Sonderkündigung greifen müssen.
@ulrike.eb Vermutlich wird die Bundesnetzagentur uns hier nicht viel weiterhelfen können. Eine Zusammenarbeit mit einer Schlichtungsstelle schließen viele Unternehmen direkt aus und dies dürfte bei der Telekom auch nicht anders sein (bitte siehe AGBs).
Ich denke wenn man seine Rechte kennt bzw. sich gut informieren kann und diese dann auch verteidigen kann, könnte man es alleine versuchen. Am Besten denke ich mir, wäre hier anwaltliche Hilfe angesagt. Da das Peering Problem wohl seit Jahren bekannt ist und die Telekom hier bekanntermaßen nichts tut, sondern es wird sogar wie man sieht von Telekom-Mitarbeitern verteidigt, erwarte ich hier seitens der Telekom eigentlich auch nichts. Ich werde aber eine gewisse, mir zumutbare Zeit abwarten um zu schauen ob uns hier geholfen wird, schließlich sind auch die Telekom-Mitarbeiter nur Menschen.
Sollte aber der Internetzugang trotzdem nicht einwandfrei funktionieren, werde ich mit anwaltlicher Hilfe zur Sonderkündigung greifen müssen.
Kannst de dir halt sparen.
Der Anbieter garantiert dir keinerlei Bandbreiten oder Verfügbarkeiten außerhalb seines Netzes.
Im Vertrag gibts auch keine Liste mit Zielen die mit einer bestimmten Mindestqualität erreicht werden muss.
Was kommt dann als nächstes? Rumgeheule weil du ein Ziel in Bangladesch nicht erreichen kannst, weil RANKSNET in Bangladesch deine IP-Adresse blockiert?
von
vor 2 Tagen
Warum bist du so unerträglich?
0
vor 2 Tagen
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Wenn Dir der Nachweis gesetzeskonform (Zitat: durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt") erbringen kannst, dann kannst Du auch kündigen. Mach es, dann sehen wir weiter. Ansonsten sind es nur wilde Anschuldigungen und Verschwörungstheorien.
von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Das war auch jeden Fall der beste Witz des Abends für mich 🤣... vielleicht etwas mit den dahinter stehenden Personen und Vereinen beschäftigen...
25
von
vor 2 Tagen
Fast. Weil er vom Absender die Anweisung bekommen hat, ohne Autobahngebühr beim Kunden anzuliefern weil der Fürst eine Autobahngebühr verlangt. Beim anderen Kunden darf er ruhig über die Autobahn anliefern, weil da niemand eine Gebühr verlangt.
Grundsätzlich überträgt die Telekom die Daten auch in Lichtgeschwindigkeit. Komisch, dass bei mir kein Licht aus dem Kupferkabel kommt.
bleiben wir doch gerne bei dem Beispiel.
nicht Du stehst im Stau, sondern der Lieferdienst der von Dir bestellten Ware steht im Stau auf der Landstraße, weil er vom Absender die Anweisung bekommen hat "benzinsparend/langsam" vor "schnell beim Kunden" zu priorisieren und damit den längeren Umweg über die Landstraße zu nehmen, statt der Autobahn, die genug Kapazitäten hätte.
Fast. Weil er vom Absender die Anweisung bekommen hat, ohne Autobahngebühr beim Kunden anzuliefern weil der Fürst eine Autobahngebühr verlangt. Beim anderen Kunden darf er ruhig über die Autobahn anliefern, weil da niemand eine Gebühr verlangt.
Grundsätzlich überträgt die Telekom die Daten auch in Lichtgeschwindigkeit. Komisch, dass bei mir kein Licht aus dem Kupferkabel kommt.
Weitaus besser erklärt als @buenni . Plausibel, den Tatsachen entsprechend und absolut verständlich. Super auf den Punkt gebracht.
von
vor 2 Tagen
Das ist keine Antwort auf meine Frage.
bleiben wir doch gerne bei dem Beispiel.
nicht Du stehst im Stau, sondern der Lieferdienst der von Dir bestellten Ware steht im Stau auf der Landstraße, weil er vom Absender die Anweisung bekommen hat "benzinsparend/langsam" vor "schnell beim Kunden" zu priorisieren und damit den längeren Umweg über die Landstraße zu nehmen, statt der Autobahn, die genug Kapazitäten hätte.
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Warum liefert mir der gleiche Lieferdienst bei anderen Providern die Ware schnell über einen optimierten und staufrei garantierten Weg? Die Antwort kennst du selbst.
Mit dir hat ja auch niemand gesprochen.
von
vor 16 Stunden
Die Telekom ist in Deutschland nicht nur Marktführer, sondern durch ihren Tier-1-Status auch „Infrastruktur-Geber“ für das Internet selbst.
Vor allem, warum es keinen anderen Provider in Deutschland mit solchen Problemen gibt.
Gegenfrage: Nenn mir einen anderen Tier 1 Provider in Deutschland, der Eyeballs/Endkunden im gleichen Maße bedient.
Die Telekom agiert wirtschaftlich in einer anderen Größenordnung als die Konkurrenz.
Deutsche Telekom: Investiert jährlich rund 5,5 bis 5,8 Mrd. € in Deutschland. Mit ca. 15,1 Mio. Breitband-Kunden hält sie einen Marktanteil von rund 40 %.
Vodafone: Investiert ca. 1,5 bis 2,0 Mrd. €. Sie betreuen rund 10,1 Mio. Breitband-Kunden, primär über ihr TV-Kabelnetz.
Telefónica (O₂): Investitionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. €. Sie versorgen ca. 2,4 Mio. Festnetzkunden, wachsen aber stark im Mobilfunk.
1&1: Investiert ca. 0,7 Mrd. €, primär in den Aufbau des vierten Mobilfunknetzes, und zählt ca. 3,9 Mio. Breitband-Kunden.
Zusammenfassend: Die Telekom ist in Deutschland nicht nur Marktführer, sondern durch ihren Tier-1-Status auch „Infrastruktur-Geber“ für das Internet selbst. Andere Provider sind eher „Nutzer“ dieser globalen Struktur.
Übrigens, lieber @buenni , das ist hier genau das Problem. Das hat auch das LG Köln erkannt, nämlich, dass die DTAG ein Vollmonopol hinsichtlich der Erreichbarkeit der Kunden der Telekom Deutschland GmbH hat. Das Problem bei Meta war nur, dass die dem Einwand der Gegenmacht ausgesetzt sind, was dazu führt, dass die (eigentliche) kartellrechtliche Unwirksamkeit des Vertrags gegenüber ihnen keine Relevanz hat.
Ich wäre gespannt, was passiert, wenn mal ein kleinerer Content-Anbieter klagt.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Tagen
Hallo @InternetVectorMatrix
Liegt nicht an Telekom
Hier die -Antwort- eines Teamies
Die Telekom hat keinen Einfluss darauf, über welche Wege Diensteanbieter ihre Verkehre in unser Netz leiten. Grundsätzlich stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Temporäre Beeinträchtigungen können entstehen, wenn externe Partner ihre Verkehrswege ändern. Unsere Netze funktionieren stabil - wir sind auch stets im Austausch mit Partnern, um einen reibungslosen Daten-Austausch auf den verschiedenen Netzebenen herzustellen.
Zum Thema Peering findest Du hier Informationen
-Klick-
Hier für Cloudflare mal ein
-Workaround-
Sonderkündigung nicht möglich.
Übrigens:
Habe Glasfaser 300, und stelle keine Probleme fest...
69
von
vor 19 Stunden
Hallo zusammen,
aus meiner Sicht ist es sinnvoll, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort eine Beschwerde einzureichen.
Der Hintergrund ist wichtig:
Es handelt sich hier nicht um eine individuelle Störung, die der technische Support oder die Moderatoren im Forum lösen könnten. Es geht um ein strukturelles Problem, das viele Kunden gleichzeitig betrifft und sich aus normalen Supportprozessen heraus nicht beheben lässt. Genau für solche Fälle ist die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde da.
Eine Beschwerde dort ist kein juristisches Verfahren und erfordert weder Anwalt noch besondere Vorkenntnisse. Man schildert sachlich:
dass der Internetanschluss grundsätzlich funktioniert und hohe Bandbreiten erreicht,
dass aber bestimmte Dienste oder Zielnetze regelmäßig stark eingeschränkt oder zeitweise praktisch unbrauchbar sind,
dass dies häufig zu Stoßzeiten auftritt,
und dass es sich nicht um eine kurzfristige Störung, sondern um ein wiederkehrendes, strukturelles Problem handelt.
Wichtig ist dabei, nicht von WLAN-, Endgeräte- oder Mobilfunkproblemen zu sprechen, sondern klar zu machen, dass es um die gleichwertige Nutzbarkeit von Internetdiensten über einen Festnetzanschluss geht. Die Bundesnetzagentur sammelt solche Beschwerden, um erkennen zu können, ob es sich um Einzelfälle oder um ein systematisches Thema handelt.
Je mehr Betroffene diesen Weg gehen, desto eher wird deutlich, dass das Problem nicht beim einzelnen Kunden liegt. Unabhängig davon, wie man die Geschäftspolitik der Telekom bewertet:
Für Endkunden zählt am Ende, ob der gebuchte Internetzugang tatsächlich einen freien und offenen Zugang zum Internet ermöglicht. Wenn das regelmäßig nicht der Fall ist, gehört das aus meiner Sicht nicht in endlose Hotline-Schleifen oder Forendiskussionen, sondern an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Gruß Robert
von
vor 19 Stunden
aus meiner Sicht ist es sinnvoll, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort eine Beschwerde einzureichen
Hallo zusammen,
aus meiner Sicht ist es sinnvoll, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort eine Beschwerde einzureichen.
Der Hintergrund ist wichtig:
Es handelt sich hier nicht um eine individuelle Störung, die der technische Support oder die Moderatoren im Forum lösen könnten. Es geht um ein strukturelles Problem, das viele Kunden gleichzeitig betrifft und sich aus normalen Supportprozessen heraus nicht beheben lässt. Genau für solche Fälle ist die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde da.
Eine Beschwerde dort ist kein juristisches Verfahren und erfordert weder Anwalt noch besondere Vorkenntnisse. Man schildert sachlich:
dass der Internetanschluss grundsätzlich funktioniert und hohe Bandbreiten erreicht,
dass aber bestimmte Dienste oder Zielnetze regelmäßig stark eingeschränkt oder zeitweise praktisch unbrauchbar sind,
dass dies häufig zu Stoßzeiten auftritt,
und dass es sich nicht um eine kurzfristige Störung, sondern um ein wiederkehrendes, strukturelles Problem handelt.
Wichtig ist dabei, nicht von WLAN-, Endgeräte- oder Mobilfunkproblemen zu sprechen, sondern klar zu machen, dass es um die gleichwertige Nutzbarkeit von Internetdiensten über einen Festnetzanschluss geht. Die Bundesnetzagentur sammelt solche Beschwerden, um erkennen zu können, ob es sich um Einzelfälle oder um ein systematisches Thema handelt.
Je mehr Betroffene diesen Weg gehen, desto eher wird deutlich, dass das Problem nicht beim einzelnen Kunden liegt. Unabhängig davon, wie man die Geschäftspolitik der Telekom bewertet:
Für Endkunden zählt am Ende, ob der gebuchte Internetzugang tatsächlich einen freien und offenen Zugang zum Internet ermöglicht. Wenn das regelmäßig nicht der Fall ist, gehört das aus meiner Sicht nicht in endlose Hotline-Schleifen oder Forendiskussionen, sondern an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Gruß Robert
https://netzpolitik.org/2025/netzneutralitaet-beschwerde-gegen-telekom-wegen-absichtlicher-netzbremse/
von
vor 18 Stunden
ist es sinnvoll, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort eine Beschwerde einzureichen.
Hallo zusammen,
aus meiner Sicht ist es sinnvoll, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden und dort eine Beschwerde einzureichen.
Der Hintergrund ist wichtig:
Es handelt sich hier nicht um eine individuelle Störung, die der technische Support oder die Moderatoren im Forum lösen könnten. Es geht um ein strukturelles Problem, das viele Kunden gleichzeitig betrifft und sich aus normalen Supportprozessen heraus nicht beheben lässt. Genau für solche Fälle ist die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde da.
Eine Beschwerde dort ist kein juristisches Verfahren und erfordert weder Anwalt noch besondere Vorkenntnisse. Man schildert sachlich:
dass der Internetanschluss grundsätzlich funktioniert und hohe Bandbreiten erreicht,
dass aber bestimmte Dienste oder Zielnetze regelmäßig stark eingeschränkt oder zeitweise praktisch unbrauchbar sind,
dass dies häufig zu Stoßzeiten auftritt,
und dass es sich nicht um eine kurzfristige Störung, sondern um ein wiederkehrendes, strukturelles Problem handelt.
Wichtig ist dabei, nicht von WLAN-, Endgeräte- oder Mobilfunkproblemen zu sprechen, sondern klar zu machen, dass es um die gleichwertige Nutzbarkeit von Internetdiensten über einen Festnetzanschluss geht. Die Bundesnetzagentur sammelt solche Beschwerden, um erkennen zu können, ob es sich um Einzelfälle oder um ein systematisches Thema handelt.
Je mehr Betroffene diesen Weg gehen, desto eher wird deutlich, dass das Problem nicht beim einzelnen Kunden liegt. Unabhängig davon, wie man die Geschäftspolitik der Telekom bewertet:
Für Endkunden zählt am Ende, ob der gebuchte Internetzugang tatsächlich einen freien und offenen Zugang zum Internet ermöglicht. Wenn das regelmäßig nicht der Fall ist, gehört das aus meiner Sicht nicht in endlose Hotline-Schleifen oder Forendiskussionen, sondern an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Gruß Robert
vor 2 Tagen
Ich werde aus dem Grund auch meine Kündigung einreichen. Nach 20 Jahren treuer Kunde und monatlichen Rechnungen in unserem Haushalt über 300 € (100€ Festnetz) habe ich echt keine Lust mehr. Das Peering ist dermaßen mies, das in den Abendstunden viele Seiten nicht mehr sauber funktionieren. Betrifft z.B. Reddit, einige LLM Anbieter, Cloudanbieter usw…
Nutzt man ein VPN , gibt es keinerlei Probleme. Gehe ich zu einen der Nachbarn und nutze ihr WLAN (Netcologne, 1&1) läuft ebenfalls alles perfekt. Es liegt am Peering , das ist nicht bestreitbar. Die Telekom selbst gibt es ja zu, dass die CDN Anbieter zahlen sollen für besseres Peering , es ist also kein Rätselraten woran es liegt.
Meine Firewall (FortiGate) misst kontinuierlich die Verbindungsqualität (Jitter, Paketverluste, Laufzeiten) zu definierten Diensten und Protokollen und in den Abendstunden ist das oft echt nicht mehr lustig. Aber auch tagsüber kämpfe ich im Homeoffice oft mit sehr schlechten Ladezeiten mancher Dienste, was auch keinen Spaß macht. Deaktiviere ich das WLAN am iPad und greife mit 5G zu, läuft es ebenfalls super
6
von
vor 2 Tagen
SLA, nicht SLS :D
Kannst deine Beiträge innerhalb einer Stunde bearbeiten, wenn Fehler drin sind.
Oben rechts auf die 3 Punkte, dann "Bearbeiten"
von
vor 2 Tagen
Danke, hatte ich auf dem iPhone übersehen
von
vor 2 Tagen
Mittlerweile stört es mich auch. Bei mir werkelt Unifi und ab 17:00 Uhr wird ein VPN für ~50 Prefixe (nicht nur Cloudflare) zu einem 1€ Server bei einem Massenhoster aufgebaut. Damit ist es erträglich, auch wenn ich das VPN nur über das Kupfer route (Magenta Zuhause XL Hybrid)
vor 2 Tagen
Vielleicht hilft auf Dauer nur das:
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Formularauswahl/node.html
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