Solved

Neuen Vertrag ohne Erlaubnis gebucht ?

2 years ago

Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen und sich erkundigt ob alles ok. ist.

Nach ein paar Wochen hat er Online reingeschaut und festgestellt dass die Telekom einen neuen 2-Jahres-Vertrag aktiviert hat. Der Kunde, eine ältere Dame hat das gar nicht mitbekommen. Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom. Das finde ich unfair und dreist von der Telekom!

Als Konzern alte Leute abzocken, ist echt schäbig!

Note

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    • 2 years ago

      @AS00  schrieb:
      Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen

       

      @AS00  schrieb:
      Der Kunde, eine ältere Dame

      Wo jetzt?

      Kollege oder Dame?

      Wir waren alle nicht dabei, darum bewerte ich die Aussage nicht @AS00 

      2

      Answer

      from

      2 years ago

      Genauer gesagt, Die Mutter des Kollegen ist die Kundin.

      Spielt aber am Ende keine Rolle. Ob Kollege oder die Mutter. Es geht um das gebahren der Telekom Mitarbeiter. Alte Leute abziehen ist und bleibt unverschähmt.

      Ihr Verhalten ist ähnlich! Was soll die Frage Oben: Kollege oder Dame? Was tut das zur Tatsache?

      Einfach nur dreist!

      Answer

      from

      2 years ago

      AS00

      Alte Leute abziehen ist und bleibt unverschähmt. Ihr Verhalten ist ähnlich! Was soll die Frage Oben: Kollege oder Dame? Was tut das zur Tatsache?

      Alte Leute abziehen ist und bleibt unverschähmt.

      Ihr Verhalten ist ähnlich! Was soll die Frage Oben: Kollege oder Dame? Was tut das zur Tatsache?

      AS00

      Alte Leute abziehen ist und bleibt unverschähmt.

      Ihr Verhalten ist ähnlich! Was soll die Frage Oben: Kollege oder Dame? Was tut das zur Tatsache?


      @AS00 

      Wenn etwas dreist ist, dann dein Verhalten.

      Du schreibst von unterschiedlichen Personen und auf begründete Nachfrage wirst du ungehalten.

       

      Eine sinnlose Diskussion mit einer Person, die überhaupt nicht beteiligt ist und nur vom Hörensagen erzählt.

    • 2 years ago

      AS00

      Telekom einen neuen 2-Jahres-Vertrag aktiviert hat.

      Telekom einen neuen 2-Jahres-Vertrag aktiviert hat.
      AS00
      Telekom einen neuen 2-Jahres-Vertrag aktiviert hat.

      Nicht ohne eine Auftragsbestätigung zu schicken.

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      Answer

      from

      2 years ago

      CobraCane

      Da mogelt man sich nicht vorbei.

       

      Da mogelt man sich nicht vorbei.

      CobraCane

       

      Da mogelt man sich nicht vorbei.


      Da muss ich dir widersprechen, es ist genau das - ein Vorbeimogeln.

      Der Telekom ist daraus aber nicht direkt ein Vorwurf zu machen, sondern dem Gesetzgeber, der wie üblich es nicht schafft -klare Formulierungen zu verfassen.

      Wenn man den Gesetzestext liest, wird jeder Normalo es so auffassen, dass nach dem Zugang der VVI noch eine textuelle Rückmeldung durch den Kunden zu erfolgen hat.

       

      Vorbeigemogelt deshalb, weil der Satz: Das der Anbieter die VVI vor der Willenserklärung zustellen muss hat so interpretiert wird, dass der Kunde sie nicht zur Kenntnis genommen haben muss. Desweiteren weil die Telekom gar nicht überprüft, dass diese wirklich beim Kunden vor der Willsenerklärung eingegangen ist  - das ist nämlich bei E-Mails die die Telekom verschickt durchaus auch mal 2 Stunden später. Wäre der Kunde gezwungen einen Code aus der VVI dem Hotlinemitarbeiter mitzuteilen (Oder einen Link aus dieser zu klicken) bevor der die Buchung absetzen kann, dann wäre das im Sinne des TKG und das Problem gelöst-

       

      Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, stellt der Anbieter dem Verbraucher eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung unter Verwendung des Musters in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist (ABl. L 336 vom 30.12.2019, S. 274), kostenlos zur Verfügung. Die Vertragszusammenfassung muss die Hauptelemente der Informationspflichten darlegen und umfasst mindestens folgende Informationen:

      1.
      Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden,
      2.
      die wesentlichen Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
      3.
      die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte Geldzahlung erbracht werden,
      4.
      die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung,
      5.
      die Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen und
      6.
      im Hinblick auf Internetzugangsdienste auch eine Zusammenfassung der gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und e der Verordnung (EU) 2015/2120 erforderlichen Informationen.

      Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt.

      Answer

      from

      2 years ago

      Stefan

      Da muss ich dir widersprechen, es ist genau das - ein Vorbeimogeln. Der Telekom ist daraus aber nicht direkt ein Vorwurf zu machen, sondern dem Gesetzgeber, der wie üblich es nicht schafft -klare Formulierungen zu verfassen. Wenn man den Gesetzestext liest, wird jeder Normalo es so auffassen, dass nach dem Zugang der VVI noch eine textuelle Rückmeldung durch den Kunden zu erfolgen hat.

      Da muss ich dir widersprechen, es ist genau das - ein Vorbeimogeln.

      Der Telekom ist daraus aber nicht direkt ein Vorwurf zu machen, sondern dem Gesetzgeber, der wie üblich es nicht schafft -klare Formulierungen zu verfassen.

      Wenn man den Gesetzestext liest, wird jeder Normalo es so auffassen, dass nach dem Zugang der VVI noch eine textuelle Rückmeldung durch den Kunden zu erfolgen hat.

      Stefan

      Da muss ich dir widersprechen, es ist genau das - ein Vorbeimogeln.

      Der Telekom ist daraus aber nicht direkt ein Vorwurf zu machen, sondern dem Gesetzgeber, der wie üblich es nicht schafft -klare Formulierungen zu verfassen.

      Wenn man den Gesetzestext liest, wird jeder Normalo es so auffassen, dass nach dem Zugang der VVI noch eine textuelle Rückmeldung durch den Kunden zu erfolgen hat.


      Das ist Ansichtssache. Etwas zu tun weil es auch so im Gesetzt steht aber von anderen anders interpretiert wird ist meiner Meinung nach kein vorbeimogeln.

       

      Aber wir bewegen uns weiterhin hier im Forum im Meinungsbereich, darf jeder denken was er will.

       

      Juristisch wir es halt an anderen stellen entschieden ohne unsere Meinungen.

      Answer

      from

      2 years ago

      CobraCane

      aber von anderen anders interpretiert wird ist meiner Meinung nach kein vorbeimogeln.

      aber von anderen anders interpretiert wird ist meiner Meinung nach kein vorbeimogeln.
      CobraCane
      aber von anderen anders interpretiert wird ist meiner Meinung nach kein vorbeimogeln.

      Doch, genau das ist es, es sei denn man nimmt an, dass der Gesetzgeber eine halbe Seite mit Text füllen wollt mit dem Ziel, dass die Provider sagen, ist mir doch egal.

       

      Faktisch überprüft die Telekom nicht ob sie das Gesetz erfüllt oder nicht, da selbst wenn sie es vor der Aktivierung des Vertrags abschickt nicht sicher sein kann, dass die VVI auch zugegangen ist. Ich garantiere dir, dass regelmäßig die VVI nicht zugegangen ist, wenn der Vertrag aktiviert wird.

    • 2 years ago

      Der Kunde bzw. Kundin hat aber keinen neuen Vertrag gewollt oder beauftragt. Es ist unverschämt einen Vertrag zu aktivieren der vom Kunden nicht beauftragt wurde, dann eine Auftragsbestätigung zu schicken und dann zu behaupten: passt doch.

      So definiere ich nämlich ihre Antwort.

      0

    • 2 years ago

      AS00

      Telekom am Ende der Laufzeit angerufen ............... Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom.

      Telekom am Ende der Laufzeit angerufen ............... Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom.

       

      AS00

      Telekom am Ende der Laufzeit angerufen ............... Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom.

       


      Der Vertrag hat kein "Ende der Laufzeit", nur eine MVLZ .

      Das weiß der Kunde aber auch.

      Eigenartig, das alles.

      Gab es denn eine VVI ?

       

      Was ist denn da genau passiert?

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      Answer

      from

      2 years ago

       

      diese Aussage stimmt einfach nicht: "

      Der Vertrag hat kein "Ende der Laufzeit", nur eine MVLZ .

      Das weiß der Kunde aber auch."

       

      Rufe 100 Telekom Kunden über 60 Jahre an und 80% werden das estimmt nicht wissen.

       

      Passiert ist genau das was ich schrieb: Am Ende der Mindestvertragslaufzeit hat die Telekom angerufen und die Leute nach der Zufriedenheit gefragt. Und wie ich das beurteile, haben sie sie ohne ihr Wissen auf zwei Jahre wieder gebunden, damit sie blos nicht auf die Idee kommen, zu wechseln.

    • 2 years ago

      Grüße @AS00 

      AS00

      Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen und sich erkundigt ob alles ok. ist.

      Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen und sich erkundigt ob alles ok. ist.
      AS00
      Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen und sich erkundigt ob alles ok. ist.

       

      AS00

      Der Kunde, eine ältere Dame hat das gar nicht mitbekommen.

      Der Kunde, eine ältere Dame hat das gar nicht mitbekommen.
      AS00
      Der Kunde, eine ältere Dame hat das gar nicht mitbekommen.

      Also ein Kollege, der nun Kunde ist und nun eine Dame, hat nicht mitbekommen, das die Telekom angerufen hat?

       

      So verwirrend schreibst du und stellst dann als Außenstehender diese Behauptung auf:

       

      AS00

      Das finde ich unfair und dreist von der Telekom!

      Das finde ich unfair und dreist von der Telekom!
      AS00
      Das finde ich unfair und dreist von der Telekom!

      Was ist dreist von der Telekom?

       

       

      AS00

      Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom.

      Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom.
      AS00
      Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom.

      Das die Dame 5 Jahre bei der Telekom ist, oder nun einen besseren Vertrag hat als du?

       

      AS00

      Als Konzern alte Leute abzocken, ist echt schäbig!

      Als Konzern alte Leute abzocken, ist echt schäbig!
      AS00
      Als Konzern alte Leute abzocken, ist echt schäbig!

      Jetzt gehst du aber ganz schön vor.

      Hast du Beweise für deine Unterstellung?

      Du weist hoffentlich, das Unterstellungen auch was Strafbares sind?

      0

    • 2 years ago

      @→Mataimaki← 

      Machmal verstehen ich die Antworten hier nicht

       

      Telekom ruft Kunde per Cold Call an erzählt ihr irgend etwas  - schickt dann eine Auftragsbestätigung - daraus resultiert ein Vertrag mit zwei 

      Jahren Bindung. So ist de Vorgang hier durchaus zu lesen und zu verstehen. Ich denke auch du hast das so verstanden. Mal jenseits von Kollege, Kunde oder

      älterer Dame.

       

      Und nun die ganz einfache Frage. Das ist für dich OK wenn das genau so gelaufen ist?

      Ja oder Nein?

       

      Nur weil es hier mal gerne völlig falsch dargestellt wird. Durch die Auftragsbestätigung - wie der Name schon sagt  - wird ein erteilter Auftrag bestätigt.

      Wenn aber nie ein Aufrag vom Kunden durch eine Anfrage eingeleitet wird, entsteht auch kein Vertrag.

      Ein Vertrag ist eine zweiseitige Willenserkläung und die kommt garantiert nicht ersatzweise dadurch zustande, dass man eine Widerrufsfrist nicht einhält.

      Ein Widerruf zieht eine zuvor getätigte Willensenerkläung zurück - die hat es aber nie gegeben.

       

      Dieses Gebaren, dass hier immer wieder nach Schema F als Thread aufschlägt ist in meinen Augen versuchter BETRUG - nicht mehr und nicht weniger - obwohl es als gerne als Versehen des Mitarbeiters schöngeredet wird - Es sind keine Versehen, es ist in aller Regel VORSATZ, wohlwissend von der Person an der Hotline oder am Chat, dass es für sie in der Regel schadlos ist.

      Mal ganz abgesehen davon, dass der Mitarbeiter theoretisch am Ende des Gesprächs eine Zusammenfassung geben muss und die Zustimmung klar und deutlich erfolgen muss. Ich glaube nie und nimmer daran, dass so viele Leute sich das anhören - JA sagen und dann nach 3 Wochen nichts mehr davon wissen und dann hier aufschlagen.

       

      Das wird auch jeder Richter so bestätigen - unabhängig von irgendwelchen Straftatfantastereien  die hier gerne mal gerne den TE gepostet werden.

      Gerne kann die Telekom mich mal wegen diesem Beitrag verklagen, ich bin bereit, dies höchstrichterlich ein für alle Mal zu klären.

       

      Um es aber klar zu sagen, ich glaube NICHT, dass dies mit Zustimmung der Telekom passiert, es passiert aber weil die Mitarbeiter an ihrer Quote gemessen werden.

       

       

       

       

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      Answer

      from

      2 years ago

      @Stefan 

      Hören Sagen über x-Ecken.

      Wau, darauf höre ich nie.

      Wenn man nicht mal richtig alles formulieren kann, weißt du ob es so stimmt?

       

      Die Dame hat es ihren Kind erzählt und das Kind @AS00 .

      Ist wie mit dem Dorf, mit dem Hühnerei.

       

      Hier regt sich jemand auf, der nicht mal eine Berechtigung dazu hat und nur "Gerüchte" widergibt.

      Für mich total sinnlos.

       

      Und im übrigen, was will er denn erreichen?

      Das ein Teamie ihn anruft, damit er es dem Kund weiterreicht und da dann der Mutter?

       

      Sorry, ich bin raus.

      Ich glaube der Storry genau 0%.

    • 2 years ago

      Also ein Aufreger wegen Hörensagen @AS00 .

      Der Arbeitskollege von dir kann es wohl nicht selber?

      Musst du da also ran?

      Dachte eher das Kinder für ihre Eltern einspringen, aber hier über x-Ecken und dann alles so haltlos.

      Ohne Worte.

       

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    • 2 years ago

      AS00

      Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen und sich erkundigt ob alles ok. ist. Nach ein paar Wochen hat er Online reingeschaut und festgestellt dass die Telekom einen neuen 2-Jahres-Vertrag aktiviert hat. Der Kunde, eine ältere Dame hat das gar nicht mitbekommen. Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom. Das finde ich unfair und dreist von der Telekom! Als Konzern alte Leute abzocken, ist echt schäbig!

      Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen und sich erkundigt ob alles ok. ist.

      Nach ein paar Wochen hat er Online reingeschaut und festgestellt dass die Telekom einen neuen 2-Jahres-Vertrag aktiviert hat. Der Kunde, eine ältere Dame hat das gar nicht mitbekommen. Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom. Das finde ich unfair und dreist von der Telekom!

      Als Konzern alte Leute abzocken, ist echt schäbig!

      AS00

      Bei einem Kollegen hat die Telekom am Ende der Laufzeit angerufen und sich erkundigt ob alles ok. ist.

      Nach ein paar Wochen hat er Online reingeschaut und festgestellt dass die Telekom einen neuen 2-Jahres-Vertrag aktiviert hat. Der Kunde, eine ältere Dame hat das gar nicht mitbekommen. Dabei war die Dame schon mindestens 5 Jahre Kundin bei der Telekom. Das finde ich unfair und dreist von der Telekom!

      Als Konzern alte Leute abzocken, ist echt schäbig!


      Hallo @AS00,

       

      willkommen im Forum.

       

      Lass mich bitte klarstellen:

       

      Bitte vermeide Unterstellungen in den Diskussionen. Ein respektvoller und konstruktiver Umgang ist hier wichtig. Es ist ein Kunde-zu-Kunde Forum. 

       

      Höre auf, pauschale Verurteilungen von Telekom-Mitarbeitern und Betrugsvorwürfe auszusprechen.  Das könnte für dich spürbare rechtliche Konsequenzen haben.
      Jeder Fall ist anders, und es ist unfair, alle Mitarbeiter über einen Kamm zu scheren.

       

      Bedenke, dass du weder Vertragsinhaber noch Teilnehmer an den Gesprächen warst.  Deine Informationen basieren nur auf Hörensagen, daher solltest du vorsichtig mit voreiligen Schlüssen sein.

       

      Wenn es ein konkretes Problem gibt, kann sich die Anschlussinhaberin oder ein Bevollmächtigter, unter 0800 330 1000 mit der Telekom in Verbindung zu setzen (Stichwort Vertrag oder Rechnung). Dann wird sich jemand den Vorgang ansehen und ggf. angemessene Maßnahmen ergreifen.

       

      @Telekom-hilft-Team: Ich glaube hier können und sollten wir zu machen.

      0

    • 2 years ago

      @AS00 

      Also gehen wir jetzt mal bei dem Telefonat von der Wahrheit aus und der Mitarbeiter der Hotline hat der „älteren Dame“ ein Angebot unterbreitet. Im schlimmsten Fall hat der Mitarbeiter an der Hotline der Kundin „Honig ums Maul geschmiert“ und so eine telefonische Zusage bekommen. Darauf hin hat die „ältere Dame“ schriftlich und oder per Mail die passenden Unterlagen bekommen inkl. Widerrufsbelehrung der dann der „Kollege“ hätte umgehend widersprechen können.

      War das dreist von dem Mitarbeiter der Telekom (oder wem auch immer) oder war es nur ein Missverständnis?

      Man weiß es nicht. 
      Aber ich schließe mich hier an und finde diese „abzocken-dreist-unfair-Keule“ etwas überzogen.

      Kann man sicher sachlicher und besonnener klären.

      0

    • 2 years ago

      Nice, wir hier diskutiert.

      Jetzt mal eine Frage. Habe das nicht so richtig rauslesen können.

      Muss die VVI vom Kunden bestätigt werden oder reicht es, dass er die zugesendet bekommen hat und nicht widerspricht?

       

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      Answer

      from

      2 years ago

      Everything

      Nice, wir hier diskutiert. Jetzt mal eine Frage. Habe das nicht so richtig rauslesen können. Muss die VVI vom Kunden bestätigt werden oder reicht es, dass er die zugesendet bekommen hat und nicht widerspricht?

      Nice, wir hier diskutiert.

      Jetzt mal eine Frage. Habe das nicht so richtig rauslesen können.

      Muss die VVI vom Kunden bestätigt werden oder reicht es, dass er die zugesendet bekommen hat und nicht widerspricht?

       

      Everything

      Nice, wir hier diskutiert.

      Jetzt mal eine Frage. Habe das nicht so richtig rauslesen können.

      Muss die VVI vom Kunden bestätigt werden oder reicht es, dass er die zugesendet bekommen hat und nicht widerspricht?

       


      Kommt darauf an ob vor oder nach dem Abschluss.