Reklamation
vor 4 Jahren
Hallo,
ich habe am 05.08.2021 via Chat mitgeteilt, das wir zum 01.09.2021 in eine andere Wohnung ziehen und unseren jetzigen Vertrag so übernehnen wollen, wie er ist mitsamt dem Router (Leihgerät). Soweit so gut. Die Mitarbeiterin sagte mir das wegen eines Technikers der dann zu uns kommen müsste eine Umzugsgebühr von 69,95 Euro einmalig fällig werden würde. Soweit auch Verständlich, aber in der Auftragsbestätigung steht drin, das wir nicht Anwesend sein müssen und auch kein Techniker zu uns kommen wird. Demnach ist die Gebühr von 69,95 Euro wohl hinfällig oder ?
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vor 4 Jahren
@Katharina39 die 69 € sind nicht für den Techniker sondern ein AS Gebühr die immer fällig wird, egal ob ein Techniker ins haus muss oder nicht.
Die Kollegin hat sich falsch ausgedrückt oder es wurde falsch aufgefasst.
Der Techniker muß nicht ins Haus aber evt die Schaltung am MFG oder VSt vornehmen. Der Techniker ist ja nicht der einzige der an Eurem Auftrag Arbeitet, ist halt eine Pauschale.
VG
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Es geht nicht um das "Warum" ? Sondern um was "Wie" !!! Ja, jeder macht einmal Fehler, ich nicht weniger, aber warum kann man nicht dazu stehen und Sagen "Tut uns leid, da ist offensichtlich aneinander Vorbeigeredet worden" ? Gerechtigkeit ist das Schlagwort, wenn man hier schon von "Auf gleicher Höhe" spricht. Wenn ich einen Fehler mache, muss ich auch dazu stehen. Egal worum es geht. Aber lassen wir es, es führt ja zu nichts. Hab keine Lust dazu, mir unentwegt Vorwerfen zu lassen, ich würde auf einem zu hohen Ross sitzen, etwas nicht verstehen bla bla bla bla bla. Wie sagt man hier bei uns so schön ? Du hast dein Recht und ich habe meine Ruhe. In diesem Sinne also.........und...........Danke für nichts ! ! ! ! !
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich weiß gar nicht was du willst!
selbst wenn die Aussage am Telefon unscharf gewesen sein sollte, so musst du die 69€ trotzdem zahlen oder denkst du der Betrag würde sich dadurch in Luft auflösen - das wurde dir aber bereits 2 Minuten nach deinem ersten Beitrag erklärt.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Deine Überheblichkeit kannst Du Dir und alle anderen auch, Schenken. Die einzigen beiden die davon Ausgenommen sind, und übrigens auch im normalen Ton erklärt haben, sind "schaun ma mal" und "ak123"
Damit kann man was Anfangen, aber wenn man meint, man kann im Arroganten und Überheblichen Ton Antworten und zudem "Vorschriften" machen ala "Hast Du zu Akzeptieren, weil ist immer so", braucht man sich über Gegenwind nicht Wundern. Wie man in den Wald hinein ruft, so Schallt es auch wieder hinaus !!!
Bin jetzt aber Endgültig raus. Nützt ja nichts. Wir und die Telekom haben uns geeinigt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Gebühr wird unabhängig davon fällig, ob ein Techniker im Haus/der Wohnung vorbeikommen muss. Auch in den Vermittlungsstellen oder am "grauen Kasten" kann ggf. eine Umschaltung notwendig sein, die von der Pauschale abgedeckt wird.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Davon war definitiv keine Rede. Ich habe auch nichts falsch aufgefasst. Ich gebe es so wieder, wie es Geschrieben wurde und darauf muss ich mich ja verlassen können. Andernfalls man ja fast schon von vortäuschung falscher Tatsachen ausgehen müsste.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Und trotzdem fallen die Gebühren an, egal ob du das willst oder nicht.
Halte dich einfach an die offizielle Preisliste.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Katharina39 Wenn Du nicht einverstanden bist bleibt nur noch den Auftrag zu stornieren, bringt Dich aber auch nicht weiter.
VG
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Hier übrigens noch der Link um den Widerruf zu machen:
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen
Antwort
von
vor 4 Jahren
Doch bringt mich weiter, weil andere Anbieter gerade damit Werben das man bei denen bis Vertragsende des aktuellen Anbieters keine Grundgebühr etc. Bezahlen muss und was die "tolle" Telekom bietet, bieten andere allemal und das auch günstiger.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Dan Widerruf einfach und gut ist.
Hast dann halt noch den Telekom-Vertrag weiterhin an der alten Adresse bis zum Laufzeitende (wenn du kündigst) und ggfs Ärger mit deinem jetzigen Vermieter wenn die Leitung nicht frei ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von