Rufnummermitname TELEKOM zu fonial - abgelehnt … die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde
vor einem Jahr
Hallo
wir ziehen um. Am neuen Wohnort ist aus techn. Gründen kein Telekom-Anschluss möglich. Die Kündigung des bestehenden Anschlusses ist zum 30.4.2024 bestätigt.
Wir wollen nun eine Rufnummer behalten und zu fonial umziehen - 08****-9***** . Die Portierung wurde von der TELEKOM abgelehnt mit der Begründung … „die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“.
Was heißt das im Klartext und nicht TELEKOM-Deutsch ?
Wie ist der richtige Weg diese Portierung zu ermöglichen ?
Was gibt es beim Portierungsauftrag zu beachten ? Datum ?
Muss diese eine Nummer (zugebuchte Nummer) extra gekündigt werden ?
Kann diese eine Nummer vom neuen Anbieter gekündigt werden ?
Also wie macht man das am einfachsten ?
Sorry - einfach geht anders …
Danke im Voraus für Eure Hilfe
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vor einem Jahr
Das Problem ist vermutlich dass der neue Anbieter falsch anfrägt, bei der Anfrage muss alles exakt übereinstimmen, auch zB die Adresse.
In deinem Fall darfst du für den Anbieterwechsel nicht die neue Adresse im Anbieterwechselformular angeben sondern musst die alte Adresse angeben.
Wenn das dann auch noch in einem anderen Vorwahlgebiet ist dann kannst du die Nummer eh nicht portieren, das ist nicht erlaubt.
5
Antwort
von
vor einem Jahr
@der_Lutz
Das ist nur im Mobilfunk so, bei Festnetz muss da nicht vorab der Telekom was mitgeteilt werden.
Nachtrag:
Wobei mir da was einfällt:
Durch die vorzeitige Portierung muss ja die Rufnummer geändert werden, ggfs blockiert aber die bereits hinterlegte Kündigung die Rufnummernänderung und daher wird abgelehnt 🤔
Antwort
von
vor einem Jahr
Das ist nur im Mobilfunk so, bei Festnetz muss da nicht vorab der Telekom was mitgeteilt werden.
doch muss, denn im Festnetz ist die vorzeitige Portierung gar nicht festgelegt, hier handelt es sich um eine reine Kulanzleistung
Antwort
von
vor einem Jahr
doch muss, denn im Festnetz ist die vorzeitige Portierung gar nicht festgelegt, hier handelt es sich um eine reine Kulanzleistung
Nein, muss nicht, haben wir mehrfach mit unseren Kunden so gemacht, da musste die Telekom nicht im Vorfeld informiert werden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Ok dann probier ich das nochmals … ich dachet aber dass ich im Portierungsauftrag die alte / Bestandsadresse hatte …
dann nochmals …
Danke
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vor einem Jahr
vielleicht hat der Anbieter zu sofort angefragt ?
edit :
bei einer Portierung kündigt im übrigen auch der Anbieter und nicht du
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Ist bei Festnetz eigentlich kein Problem, die Telekom macht das aus Kulanz auch vorzeitig, kostet dann aber Geld für den Rufnummerntausch den die Telekom macht.
Antwort
von
vor einem Jahr
bei bereits gekündigten Anschlüssen muss er aber dann anders anfragen, soweit ich weis
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Unser Vetrag wurde per Sonderkündigunsrecht zum 30.4.2024 gekündigt. An beiden neuen Standorten wo wir hinziehen Eltern/ Sohn ist aus techn. Gründen kein Telekom-Anschluss möglich. Einmal Umzug im Ort und ein Umzug anderer Landkreis …
Egal .. noch läuft der Vertrag und ich möchte eine Rufnummer behalten ….
Die Begründung der Ablehnung ist für mich unklar .
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vor einem Jahr
ist aber in dem Fall auch egal, weil der Anschluss in Kündigung ist, also würde bei jetzigem Stand nur eine nachträgliche nur Nummernportierung gehen
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vor einem Jahr
@CobraCane
hier offensichtlich schon, und nun?
4
Antwort
von
vor einem Jahr
wieso wird spekuliert?
Er hat doch eine klare Aussage bekommen
Antwort
von
vor einem Jahr
Und da wir nur Kunden sind ist es eben eine Spekulation woran es liegt, weder du weißt es noch ich weiß es weil wir beide nicht in den Vorgang schauen können.
Du behauptest jetzt halt einfach dass das was du schreibst auch stimmt und man im Vorfeld eine vorzeitige Rufnummernportierung bei der Telekom im Festnetz anmelden muss.
Ich behaupte dass das nicht stimmt weil meine hinreichende Erfahrung in dem Bereich (wie gesagt, mehrfach schon für Kunden beantragt) was anderes sagt.
Mir letztendlich egal, wenn du der Meinung bist dass man das vorab ankündigen muss dann lass ich das halt so stehen.
Antwort
von
vor einem Jahr
dann lass ich das halt so stehen.
genau das machst du nicht
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Warte die Abschaltung des Anschlusses ab und lass dann die gekündigte Rufnummer nachträglich portieren.
Das gibt nur Drama ... wenn man sich erst kurz vor der Angst um sowas kümmert.
Die Fehlermeldung gehört aber zur automatischen Meldung der WBCI .. wenn der neue Anbeiter die Portierung zu früh angefragt hat.
Frist: 20 AT - schon immer so gewesen.
Wer heute für den 8.4.24 anfragt, bekommt automatisch ne Ablehnung.
Einfach weil die 20 AT nicht eingehalten wurden. So wurde das aber mit der BNetzA abgestimmt.
Man kann kürzere Fristen versuchen aber hat keine Garantie drauf.
Warum dein neuer Anbieter dich mit einer Textmeldung - die NICHT für dich bestimmt ist - unnötig auf die Reise schickt - lässt tief blicken.
Würde mich eher für nen anderen Anbieter entscheiden....
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Die Fehlermeldung gehört aber zur automatischen Meldung der WBCI .. wenn der neue Anbeiter die Portierung zu früh angefragt hat. Frist: 20 AT - schon immer so gewesen.
Die Fehlermeldung gehört aber zur automatischen Meldung der WBCI .. wenn der neue Anbeiter die Portierung zu früh angefragt hat.
Frist: 20 AT - schon immer so gewesen.
Perfekt, danke fürs Aufklären @CyberSW
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Finds halt nur wieder traurig, dass der Endkunde damit auf die Reise geschickt wird.
Die hatten 3 Möglichkeiten:
Entscheidung für 3 ist halt die billigste für den Anbieter - kostet keine eigene Zeit....
Ist halt kein Kundenservice in meinen Augen.
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vor einem Jahr
Also 1. die Portierungsanfrage habe ich im Portal des neuen Providers gestellt.
2. Woher soll ich als Endkunde von „20“ AT wissen ?
3. Die Meldung „die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“. kommt vom alten Provider . Telekom ohne weitere Angabe.
4. die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“. ist für mich als Endkunde nicht verständlich … schreibt doch dazu dass es erst 20 Tage vorher geht … also bei uns dann erst am 10.4 oder 11.4
5. der neue Provider bekommt nur das was der „alte“ ihm schickt .. aus Datenschutzgründen gibts nicht mehr ….
6. ich wäre ja gerne bei der TELEKOM geblieben, aber wenns technisch nicht geht … dann gehts nicht ..
7. und erspart Euch die Hinweise … such Dir nen anderen Provider der es hinbekommt …. Danke das ist nicht hilfreich .
- Immerhin wissen wir jetzt von 20 AT - das ist doch schon mal was . - Danke für den Hinweis
- und der Anschluss ist in Kündigung … also gehts vermutlich nur nachträglich … Auch danke für diesen Hinweis
1
Antwort
von
vor einem Jahr
2. Woher soll ich als Endkunde von „20“ AT wissen ?
du musst da gar nichts wissen sondern der anfragende Provider
Die Meldung „die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“. kommt vom alten Provider .
dann muss auch dieser dich informieren
Telekom ohne weitere Angabe.
über die WBCI Schnittstelle hat fonial die genauen Gründe erhalten, die müssen sich halt kümmern.
5. der neue Provider bekommt nur das was der „alte“ ihm schickt .
stimmt eben nicht, das geht alles über normierte Schnittstellen.
und erspart Euch die Hinweise … such Dir nen anderen Provider der es hinbekommt
kam das von jemanden? Wenn kam lediglich der Hinweis dass fonial sich kümmern muss
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Richtig .. du als Endkunde hast davon keine Ahnung, musst du auch nicht haben.
Und du weißt ja auch nicht, was die genau wie angefragt haben.
Es ist halt einfach nicht dein Job dich darum zu kümmern.
Dafür hast du ja mit dem neuen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen, dass er sich darum kümmert, dass du da Kunde wirst.
Deine Rufnummern gehören da einfach mit dazu.
Immerhin bezahlst du ihn ja dann auch dafür.
Das er seine Arbeit auf dich als Kunde umlegt, hat halt nen Geschmäckle.
Die Anbieter wissen genau was sie gemacht haben, warum sie die Meldungen bekommen und was man da tun könnte.
Auch haben die, gerade in Bezug auf die Telekom, Ansprechpartner mit denen die mündlich Sachen klären können.
Ist ja nicht so, dass du vom Zwergen-Provider A zum Zwergen-Provider B wechselst, die sich gegenseitig nicht erreichen können, weils einfach dafür keine Kontakte gibt.
Rein aus der Erfahrung heraus kann ich nur sagen, dass es einfacher sein wird, die Rufnummern nachträglich zu portieren.
Dann passiert bei der Telekom nichts mehr mit der Kündigung - die läuft wie bisher bestätigt einfach zum 30.4. durch.
Dann wartest 3 Tage und sagt deinen neuen Anbieter, er möchte bitte die Rufnummern vom alten abgeschalteten Anschluss auf deinen neuen Anschluss portieren.
Ist eine nachträgliche Rufnummerportierung (die ist 3 Monate nach Kündigung möglich) und geht dann innerhalb weniger Tage durch.
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Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Fraban,
der Ablehnungsgrund ist in der Tat nicht verständlich.
Der wirkliche Grund für die Ablehnung ist folgender:
Der Anbieter hat mit einer Reinen Rufnummernportierung angefragt.
Da der Vertrag noch aktiv ist, müsste die Rufnummer aus dem laufenden Vertrag portiert werden. Das aber würde eine Änderung am Anschluss erfordern.
Es existiert jedoch bereits ein Auftrag für den Anschluss, nämlich die Kündigung.
Unsere Systeme können nur einen Auftrag bezogen auf ein und denselben Anschluss zur gleichen Zeit abwickeln. Daher die Ablehnung.
Generell sind reine Rufnummernportierungen erst nach Abschluss der Kündigung möglich.
Diese Option bleibt also: Beauftragen Sie beim Anbieter die Reine oder Nachträgliche Rufnummernportierung, nachdem die Kündigung des Anschlusses bei uns abgeschlossen ist.
Das wäre frühestens am 1. Mai 2024 möglich.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Antwort
von
vor einem Jahr
Generell sind reine Rufnummernportierungen erst nach Abschluss der Kündigung möglich.
@CobraCane 😉
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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