Gelöst

Selbst gekündigt - Wechselauftrag von Telekom abgelehnt ?

vor 5 Jahren

Guten Tag,

 

ich möchte Anfang März mit meinem DSL Anschluss zur Telekom wechseln und habe hier über ein Vergleichsportal einen DSL-Wechsel-Auftrag erteilt.

Meinen bisherigen Vertrag bei einem anderen Anbieter habe ich Anfang Dezember selber gekündigt - hier hatte ich noch keinen zukünftigen Anbieter ausgewählt. Die Kündigungsbestätigung habe ich dem Portierungsauftrag beigefügt wie auch von Telekom in der Willkommens-Mail angefordert wurde.

Nun wurde ein Tag nach Auftragseingang dieser von der Telekom abgelehnt mit der Begründung, dass ich ja kein "Wechsler" sei, da ich bereits selber gekündigt habe.

Telefonisch wurde mir dann mit Nachdruck ein Angebot unterbreiet, welches ich doch sofort abschließen sollte, da die Zeit so knapp ist und ich bei einem Online-Abschluss u.U. ohne Anschluss dastehe (es sind noch über 6 Wochen bis zur Abschaltung?!)

Das war jedoch a) nicht attraktiv und b) viel zu kompliziert per Telefon sonntag früh erklärt mit Druck zum Abschluss - ich habe es dann abgelehnt.

 

Meine Frage: Warum bin ich kein Wechsler, obwohl ich einen aktiven DSL Vertrag noch bis Anfang März bei einem anderen Anbieter habe?

In diesem Beitrag z.B. heißt es, dass dies überhaupt kein Problem sei

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Selbst-Gekuendigt-Wechselvorteile/td-p/2624121

 

Welche Aussage ist nun richtig?

Falls ich ein Wechsler bin - kann mein Auftrag reaktiviert werden? (Auftragsnummer übermittle ich gerne per PN)

 

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Mathias

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    • vor 5 Jahren

      @Mathias111 

      Naja, du bist selber mit dran Schuld, weil man einen Anbieterwechsel nach Vorgabe der BNetzA beauftragt und nicht irgendwie quer.

       

      Das muss sich jemand vom @Telekom hilft Team anschauen, deshalb hinterlege bitte deine Kunden- und Rückrufnummer im Profil und antworte im Anschluss auf diesen Beitrag.

      4

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Mathias111 

       

      Zur Erläuterung der entstandenen Problematik - es gab hier tatsächlich schon Beiträge, in

      der Ablauf folgender war:

       

      User kündigt selbst seinen bestehenden Anschluß - z.B. bei einem Telekom-Wettbewerber -

      und beantragt entweder (rechtzeitig oder nicht) einen neuen Anschluß bei der Telekom -

      mit folgenden alternativen Eregebnissen:

       

      1) Telekom kann die gewünschte Lei(s)tung genau an dem Tag bereitstellen, wenn der

          Vertrag beim Telekom-Wettbewerber ausläuft.

       

      2) wie bei 1), nur dauert die Bereitstellung länger, weil immer zuerst geprüft werden muß,

          ob die bestellte Lei(s)tung auch am gewünschten Standort bereitgestellt werden kann.

          Gfgs. steht auch nicht sofort ein Techniker zu Verfügung.

       

      3) wie bei 1), nur kann die Telekom  n i c h t   die gewünschte Geschwindigkeit, jedoch den

          den Anschluß bereitstellen...  - und braucht mehr Zeit

       

      4) wie bei 1), jedoch kann die Telekom weder die gewünschte Lei(s)tung noch den gewünschten

          Zeitplan einhalten = Schaltung unmöglich.

       

      Bei 2), 3) u. 4) kann es passieren, dass der wechselwillige Kunde zeitweise oder gar nicht über Internet verfügt -

      denn "Anrecht auf Internet" ist leider noch immer noch nicht gesetzlich verankert.

       

      Heißt im Klartext: Ein simpler Telefonanschluß "muss genügen"...

       

      Erfolgt die Kündigung beim bisherigen Anbieter  durch die Telekom  und kann die Telekom den neuen Anschluß

      n i c h t   schalten, hat der bisherige Anbieter eine Weiterversorgungspflicht.

       

      Hoffe, der ganze Sachverhalt ist jetzt transparenter geworden...

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Erfolgt die Kündigung hingegen durch die Telekom über den beim bisherigen Anbieter und kann die Telekom den neuen Anschluß n i c h t schalten, hat der bisherige Anbieter eine Weiterversorgungspflicht.

      Erfolgt die Kündigung hingegen durch die Telekom über den beim bisherigen Anbieter und kann die Telekom den neuen Anschluß

      n i c h t   schalten, hat der bisherige Anbieter eine Weiterversorgungspflicht.

      Erfolgt die Kündigung hingegen durch die Telekom über den beim bisherigen Anbieter und kann die Telekom den neuen Anschluß

      n i c h t   schalten, hat der bisherige Anbieter eine Weiterversorgungspflicht.


      @Gelöschter Nutzer 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Mächschen 

       

      Danke für den Hinweis, war ein Denkfehler von mir.

       

      Text korrigiert u. angepaßt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @Mathias111 ,

       

      vielen Dank für das nette Gespräch. Es freut mich, dass Ihre Fragen bereits geklärt sind.

      Bei weiteren Fragen, wissen Sie ja, wo Sie uns finden.


      Viele Grüße,

       

      Tabea Ka.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Danke für die schnelle Hilfe an die Telekom und für eure Erklärungen

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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