Gelöst

stillschweigende Verlängerung vermeiden

vor 3 Jahren

Hallo

es geht um meinen Festnetzanschluss MagentaZuhause XL mit TV und 175 speed

auf der Rechnung steht:

Vertragsbeginn: 18.04.20 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 17.04.22
Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: 17.03.22,
um stillschweigende Verlängerung zu vermeiden.

Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.

 

Muss man nun wirklich den Vertrag kündigen

um die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

auf einen Monat herunter zusetzten?

Und wenn ja

was muss man nach der Kündigung machen damit der vertrag dann weiterläuft mit der monatlichen Kündigungsfrist

 

 

2360

17

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @TOSOS 

       

      nein, du musst dafdür nicht kündigen,

       

      nach 24 Monaten kannst du jederzeit mit einer Frist von 1 MOnat kündigen, du musst nichts machen.

       

      Nur bei Tarifwechsel, startet wieder 24 Monate

      0

    • vor 3 Jahren

      @TOSOS 

      Du musst gar nichts machen.

      Nach der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag weiter, kann dann aber jederzeit monatlich gekündigt werden.

      Wenn du nichts machst, dann läuft und läuft und läuft...

      13

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.


      Nein, keineswegs. Aber es gilt in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Das ist mir echt neu, dass die Altverträge auch davon profitieren - bin grad schon am kündigen, weil mein "alter" Vertrag im August die 24 Monate rum hat. Ich glaub, ich schau vorsichtshalber nochmal ins Gesetz...aber vielen Dank für die Info!

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Das ist mir echt neu, dass die Altverträge auch davon profitieren - bin grad schon am kündigen, weil mein "alter" Vertrag im August die 24 Monate rum hat. Ich glaub, ich schau vorsichtshalber nochmal ins Gesetz...aber vielen Dank für die Info!

      Das ist mir echt neu, dass die Altverträge auch davon profitieren - bin grad schon am kündigen, weil mein "alter" Vertrag im August die 24 Monate rum hat. Ich glaub, ich schau vorsichtshalber nochmal ins Gesetz...aber vielen Dank für die Info!

      Das ist mir echt neu, dass die Altverträge auch davon profitieren - bin grad schon am kündigen, weil mein "alter" Vertrag im August die 24 Monate rum hat. Ich glaub, ich schau vorsichtshalber nochmal ins Gesetz...aber vielen Dank für die Info!


      So schaut das aus bei mir:

      Zwischenablage01.jpg

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      TOSOS

      @TOSOS zitierte: Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.

      @TOSOS  zitierte:
      Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.
      TOSOS
      @TOSOS  zitierte:
      Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.

      BTW, das "maximal" paßt auch irgendwie nicht.

       

      "Frist" bedeutet in diesem Zusammenhang, daß man mindestens einen Monat vor dem Termin, zu dem der Vertrag enden soll, die Kündigung aussprechen muß; man kann sie aber natürlich auch schon früher aussprechen.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.


      Nein, keineswegs. Aber es gilt in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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