Gelöst
stillschweigende Verlängerung vermeiden
vor 3 Jahren
Hallo
es geht um meinen Festnetzanschluss MagentaZuhause XL mit TV und 175 speed
auf der Rechnung steht:
Vertragsbeginn: 18.04.20 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 17.04.22
Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: 17.03.22,
um stillschweigende Verlängerung zu vermeiden.
Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.
Muss man nun wirklich den Vertrag kündigen
um die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
auf einen Monat herunter zusetzten?
Und wenn ja
was muss man nach der Kündigung machen damit der vertrag dann weiterläuft mit der monatlichen Kündigungsfrist
2360
17
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
283
0
6
Gelöst
vor 28 Tagen
945
0
5
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @TOSOS
nein, du musst dafdür nicht kündigen,
nach 24 Monaten kannst du jederzeit mit einer Frist von 1 MOnat kündigen, du musst nichts machen.
Nur bei Tarifwechsel, startet wieder 24 Monate
0
vor 3 Jahren
@TOSOS
Du musst gar nichts machen.
Nach der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag weiter, kann dann aber jederzeit monatlich gekündigt werden.
Wenn du nichts machst, dann läuft und läuft und läuft...
13
Antwort
von
vor 3 Jahren
Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.
Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.
Nein, keineswegs. Aber es gilt in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Das ist mir echt neu, dass die Altverträge auch davon profitieren - bin grad schon am kündigen, weil mein "alter" Vertrag im August die 24 Monate rum hat. Ich glaub, ich schau vorsichtshalber nochmal ins Gesetz...aber vielen Dank für die Info!
Antwort
von
vor 3 Jahren
Das ist mir echt neu, dass die Altverträge auch davon profitieren - bin grad schon am kündigen, weil mein "alter" Vertrag im August die 24 Monate rum hat. Ich glaub, ich schau vorsichtshalber nochmal ins Gesetz...aber vielen Dank für die Info!
Das ist mir echt neu, dass die Altverträge auch davon profitieren - bin grad schon am kündigen, weil mein "alter" Vertrag im August die 24 Monate rum hat. Ich glaub, ich schau vorsichtshalber nochmal ins Gesetz...aber vielen Dank für die Info!
So schaut das aus bei mir:
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
@TOSOS zitierte: Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.
Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.
BTW, das "maximal" paßt auch irgendwie nicht.
"Frist" bedeutet in diesem Zusammenhang, daß man mindestens einen Monat vor dem Termin, zu dem der Vertrag enden soll, die Kündigung aussprechen muß; man kann sie aber natürlich auch schon früher aussprechen.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.
Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.
Nein, keineswegs. Aber es gilt in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von