Solved

Umzug neue Vertragslaufzeit

3 years ago

Hallo,

ich bin mit meinem MagentaZuhause XL umgezogen und wollte exakt den Vertrag mit den selben Leistungen fortführen.

In der Hotline hatte man mir vor dem Umzug mitgeteilt, dass ich dies selbst über das Kundencenter veranlassen kann.

Es wurde exakt der gleiche Tarif geschaltet, nur ist meine Mindestvertragslaufzeit wieder 24 Monate.

Gleichzeitig wurde mein Aktionstarif ebenfalls deaktiviert (19,94€ Grundgebühr bis Juli 2022).

Die Mitarbeiterin in der Hotline meinte unfreundlich nur, ich hätte mir mal die Auftragsbestätigung durch lesen sollen...

Ich bin seit Jahren zufriedener Telekom-Kunde, komme mir aktuell aber etwas ver****** vor...

Die Widerrufsfrist ist leider abgelaufen, jemand eine Idee was man noch tun kann?

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    • 3 years ago


      @Steve8311  schrieb:
      In der Hotline hatte man mir vor dem Umzug mitgeteilt, dass ich dies selbst über das Kundencenter veranlassen kann.

      Das war definitiv eine Falschaussage.

      Die Telekom möchte den Umzug nach TKG leider nur über die Hotline machen, online über das Kundencenter bekommt sie das nicht hin.

       

      Ggfs. kann ein Teamie das noch korrigieren.

      Wann bist du denn telefonisch erreichbar?

       

       


      @Steve8311  schrieb:
      Gleichzeitig wurde mein Aktionstarif ebenfalls deaktiviert (19,94€ Grundgebühr bis Juli 2022).

      Das ist durchaus denkbar, Aktionen gehen in der Regel bei Umzug verloren.

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      3 years ago


      @Steve8311  schrieb:
      Uhrzeit habe ich hinterlegt

      @Steve8311

      Hab das Team nun informiert.

       

      Answer

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      3 years ago

      Danke.

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      3 years ago

      CobraCane

      wo ich mir durch das neue Gesetz erhoffe dass das abgestellt wird.

      wo ich mir durch das neue Gesetz erhoffe dass das abgestellt wird.
      CobraCane
      wo ich mir durch das neue Gesetz erhoffe dass das abgestellt wird.

      Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird

       

      Eine klare Ansage: Wenn der Verbraucher umzieht, gilt diese Regel. Kein Flehen, Bitten und auch keine Festlegung auf irgendwelche Wege, über die der Umzug zu beauftragen ist.

       

      Super, oder? -Tja, das ist die alte Regelung.

      Und hier ist die neue Regel:

       

      Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet

       

       

      Hier muss der Verbraucher explizit die Weiterführung "möchten" - und dieser Wille muss ja irgendwie kommunziert werden.

      Das Verhalten der Telekom, beim Umzug zuerst einmal davon auszugehen, dass der Verbraucher ja bestimmt auf seine Rechte verzichten möchte, halte ich nach der neuen Regelung für eine unfreundliche, aber mögliche Auslegung des §60 TKG .

       

      Der wievielte Nutzer ist es eigentlich, der sich auf Grund dieses Verhaltens der Telekom übervorteilt fühlt und hier nachfragt?

      Denk mal drüber nach, Tante Telekom.

       

       

       

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    • 3 years ago

      Hallo @Steve8311,

       

      heute wirds leider doch schon etwas spät, wir melden uns dann gleich Morgen.

       

      Einen Punkt kann ich hier aber schon mit aufgreifen: Nein, es wurde nicht der identische Vertrag bestellt/gebucht

      Ja, der Name ist identisch, aber die bestellte DSL-Geschwindigkeit weicht ab.

       

      Und wenn dann nicht auf die Vertragszusammenfassung, die Vorvertragliche Information und die spätere Umzugsbestätigung reagiert wird (z. B. in Form eines Widerrufs), wird es schwierig.

       

      Wir schauen aber einmal morgen zusammen, ob wir da irgendwie "zusammenkommen".

       

      Viele Grüße

      Oliver I.

      1

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      3 years ago


      @Oliver I.  schrieb:

      Einen Punkt kann ich hier aber schon mit aufgreifen: Nein, es wurde nicht der identische Vertrag bestellt/gebucht

      Ja, der Name ist identisch, aber die bestellte DSL-Geschwindigkeit weicht ab.

      Und wer hat’s verursacht? @Oliver I. 

       

       


      @Steve8311  schrieb:
      In der Hotline hatte man mir vor dem Umzug mitgeteilt, dass ich dies selbst über das Kundencenter veranlassen kann.

      Prima Beratung, läuft bei der Telekom🙃

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    • Accepted Solution

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      3 years ago

      Hallo @Steve8311 ,

       

      vielen Dank für das freundliche Gespräch mit Dir! Fröhlich

       

      Wie besprochen, wurdest Du zwischenzeitlich bereits darüber aufgeklärt, dass nicht exakt dasselbe Produkt gebucht wurde (wie auch mein Kollege @Oliver I. schon schrieb), so dass alles seine Richtigkeit hat.

      Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass Dir mein Angebot der kleinen Wiedergutmachung für das Hin und Her zusagt und Du uns auch weiterhin gewogen bleibst. Fröhlich

       

      Falls noch einmal etwas sein sollte, melde Dich gerne!

       

      Liebe Grüße

      Nicole G.

      0

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