Gelöst

Versehentliche Vertragszustimmung 1N Telecom GmbH

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

wie schon in diversen Foren diskutiert, wurde auch mein Großvater von der 1N Telecom GmbH angeschrieben und zu einem Vertragsabschluss gedrängt. Leider hat er gedacht, es sei die Telekom Deutschland und hat die Unterlagen ausgefüllt und abgeschickt. Abgeschickt hat er die Unterlagen natürlich schon vor 3 Wochen, sodass ein Widerruf leider nicht mehr möglich ist.

Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit dort wieder rauszukommen und bei der Telekom weiterhin zu bleiben? Kann die Telekom irgendwas dafür tun, dass die Nummer nicht überschrieben wird und der Vertrag wieterhin bei der Telekom bleibt? 

Brauche dringend Hilfe!

Sollte man sich einen Anwalt holen?

Leider weiß ich nicht, was mein Großvater alles auf dem Formular ausgefüllt hat und was dort alles drauf stand. Nach 3 Wochen weiß er das auch nicht mehr...

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  • vor 3 Jahren

    Also was ich euch rate:

    1. Bei der Telekom der Portierung & Vertragskündigung widersprechen die über die 1N eingereicht wird. 
      Damit kann die Telekom dann die Portierung ablehnen.

    2. Strafanzeige wegen Täuschung aufgeben und ruhig auf die Medienberichte dazu verweisen. 

    3. Schriftlich den Vertrag bei der 1N wegen Irrtum anfechten. 

    4. Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    CyberSW

    Damit kann die Telekom dann die Portierung ablehnen.

    Damit kann die Telekom dann die Portierung ablehnen.
    CyberSW
    Damit kann die Telekom dann die Portierung ablehnen.

    Das bleibt für den 1N-Vertrag ohne Folgen.

    Die werden dann halt einen zusätzlichen Anschluss schalten, sofern technisch möglich.

    Dann zahlt der Kunde doppelt.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Thilo.Kr

    Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit dort wieder rauszukommen und bei der Telekom weiterhin zu bleiben?

    Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit dort wieder rauszukommen und bei der Telekom weiterhin zu bleiben?
    Thilo.Kr
    Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit dort wieder rauszukommen und bei der Telekom weiterhin zu bleiben?

    Sieht schlecht aus. Wenn die Vertragszusammenfassung unterschrieben und zurückgeschickt wurde ist der Vertrag bindend. Darüber warnt auch der Verbraucherschutz Schleswig-Holstein.

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  • vor 3 Jahren

    Thilo.Kr

    Abgeschickt hat er die Unterlagen natürlich schon vor 3 Wochen, sodass ein Widerruf leider nicht mehr möglich ist.

    Abgeschickt hat er die Unterlagen natürlich schon vor 3 Wochen, sodass ein Widerruf leider nicht mehr möglich ist.
    Thilo.Kr
    Abgeschickt hat er die Unterlagen natürlich schon vor 3 Wochen, sodass ein Widerruf leider nicht mehr möglich ist.

    Das ist falsch. 
    Er hat vor 3 Wochen bestellt.

     

    Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung in der man über seine Widerrufsrechte aufgeklärt wird. 

    6

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Ludwig II

    Es ist aber kein Haustürgeschäft und auch kein Online -/Internetvertrag. Und daher meine ich(!), dass es in diesem Fall gar kein Widerrufsrecht gibt.

    Es ist aber kein Haustürgeschäft und auch kein Online -/Internetvertrag.

    Und daher meine ich(!), dass es in diesem Fall gar kein Widerrufsrecht gibt.

    Ludwig II

    Es ist aber kein Haustürgeschäft und auch kein Online -/Internetvertrag.

    Und daher meine ich(!), dass es in diesem Fall gar kein Widerrufsrecht gibt.


    @Ludwig II 

    Widerrufsrecht

    Bei Verträgen, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen schließen, zum Beispiel mit einem Vertreter an der Haustür, auf dem Weg zur S-Bahn oder auf einer Kaffeefahrt, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher in der Regel für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen (Widerrufsrecht) (§ 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB )).

    Quelle: https://www.bmj.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht_node.html 

     

    Also alles was nicht Stationär im Geschäft abgeschlossen wird, hat ein Widerrufsrecht.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs
    § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    Nicht zutreffend.

    Hier ist der §312c BGB anwendbar, es ist ein Fernabsatzvertrag.

     

    Es resultiert daraus aber auch ein Wiederrufsrecht nach §355 BGB.

    Die Frist beträgt 14 Tage nach Vertragsschluss.

    Der Vertrag wurde abegschlossen, wenn 1N ein verbindliches Angebot abgegeben hat und der Verbraucher dem zustimmte.

     

    Und hier muss man ganz genau den Werbebrief lesen:

    War es ein verbindliches Angebot, dann wurde der Vertrag durch Annahme des Verbrauchers geschlossen und die 14 Tage laufen ab Rücksendung des Auftrags.

    War es ein allgemeines Angebot - also nur die übliche Werbung - dann ist das als "Aufforderung zur Angabe eines Angebots" zu werten und der Vertrag gilt erst mit Annahme des Angebots durch 1N als geschlossen.

     

    Meine Meinung - ich bin kein Anwalt! - ist diese:

    1N hat durch die persönliche Ansprache dafür gesorgt, dass der Brief als "Angebot" gelten wird.

    Der Verbraucher hat das dann angenommen, der Vertrag wurde in diesem Augenblick geschlossen.

    Da 1N die Vertragszusammenfassung auch schon mitgeschickt hat, sind auch die Anforderungen nach §54 TKG erfüllt.

     

    Ich sehe hier ein Widerrufsrecht, da es ein Fernabsatzvertrag im Sinne des §312c BGB ist.

    Der Vertragsschluss ist aber schon vor 3 Wochen erfolgt, wenn man davon ausgeht, dass Angebot und Annahme desselben zu diesem Zeitpunkt erfolgten.

     

    Ich halte aktuell eine Anfechtung wegen Irrtum nach §119 BGB für eventuell möglich - aber der Anfechtende macht sich dann ggf. schadenersatzpflichtig nach §122 BGB.

     

    Wenn ein Mitarbeiter der Telekom in einem öffentlichen Forum von "unlauterem Wettbewerb" spricht, dann hoffe ich doch sehr, dass die Anwälte eine entsprechende Abmahnung mit Unterlassungserklärung an 1N geschickt haben.

    Ansonsten würde ich jedem Vertreter der Telekom empfehlen, solche Vorwürfe nicht öffentlich zu äußern oder deutlich als persönliche Meinung zu kennzeichnen.

     

    Meine persönliche Meinung zu 1N ist, dass das Vorgehen nicht für die Seriosität dieses Unternehmens spricht.

     

     

     

     

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Carsten_MK2 

    Danke, für den Hinweis. Ich habe dazu noch einmal Rücksprache gehalten und meinen Text angepasst.

     

    Gerne füge ich hier noch unsere allgemeine Sprachregelung mit bei, die abschließend zu dem Thema dient.

     

    "Die 1N GmbH ist ein Wettbewerber aus Düsseldorf, der mit Methoden auf Kundenwerbung geht, die bereits zu mehreren, auch gerichtlichen, Verboten geführt haben, die allerdings noch nicht alle rechtskräftig sind. Das jüngste Anschreiben prüfen wir und werden versuchen, unsere Kunden vor Irreführungen zu bewahren.
    Zu keinem Zeitpunkt hat die Telekom der 1N Kundendaten zur Verfügung gestellt, um Kunden der Telekom anschreiben zu lassen."

     

    Gruß Jacqueline G. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Ähnliche Grundgebühr wie bei der Telekom, aber zusätzlich ist eine Flat zu deutschen Mobilfunkrufnummern mit dabei (die lässt sich die "Original Telekom" teuer bezahlen!)

     

    Ansonsten: linke Vertriebstour, ändert aber nichts daran, dass Verträge ggf. gültig sind

     

    Wenn es dumm läuft, dann hat man zwei Verträge an der Backe - den bisherigen und den neuen.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Guten Morgen @Thilo.Kr,

     

    vielen Dank für den Beitrag und super, dass Sie sich hier bei uns melden.

     

    Diese Firma ist bekannt, dass Kunden von uns abgeworben werden. Damit kein Wechsel angestrebt werden kann (sofern noch nichts passiert ist), kann ein Vermerk in unserer Datenbank gesetzt werden. Damit ich die nötigen Schritte in die Wege leiten kann, bitte im Profil die Daten speichern. Ich trete dann mit Ihnen in Kontakt. 

     

    Ein Widerruf von Ihrer Seite bei dem Wettbewerber ist allerdings nötig. 

     

    Gruß Jacqueline G. 

    ------

    Ich habe den Text angepasst. 

    24

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    einen Prozess halte ich auch nicht für aussichtsreich. Aber "Niemand wurde gezwungen..." ist kein Argument, denn dann könnte man auch sagen "Niemand wird gezwungen auf einen Betrug hereinzufallen". 

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    moeern

    einen Prozess halte ich auch nicht für aussichtsreich. Aber "Niemand wurde gezwungen..." ist kein Argument, denn dann könnte man auch sagen "Niemand wird gezwungen auf einen Betrug hereinzufallen".

    einen Prozess halte ich auch nicht für aussichtsreich. Aber "Niemand wurde gezwungen..." ist kein Argument, denn dann könnte man auch sagen "Niemand wird gezwungen auf einen Betrug hereinzufallen". 

    moeern

    einen Prozess halte ich auch nicht für aussichtsreich. Aber "Niemand wurde gezwungen..." ist kein Argument, denn dann könnte man auch sagen "Niemand wird gezwungen auf einen Betrug hereinzufallen". 


    Es ist kein Betrug, denn Du erhälst die vertraglich zugesicherte Leistung.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    falk2010

    Jeder "Fall" (der nach seiner Meinung gar keiner ist) ist einzeln zu betrachten.

    Jeder "Fall" (der nach seiner Meinung gar keiner ist)  ist einzeln zu betrachten.
    falk2010
    Jeder "Fall" (der nach seiner Meinung gar keiner ist)  ist einzeln zu betrachten.

    Das ist bei fast allem so (auf allen Rechtsgebieten, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht etc. pp.).

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    @Thilo.Kr 

    Danke, für das kurze Telefonat. Ein Wechselauftrag ist nicht bei uns eingegangen. Nach dieser Zeit wird vermutlich nun auch nichts mehr passieren. Ich setze dennoch einen Vermerk, sodass wir Bescheid wissen und der Vertrag so bestehen bleibt, wie er ist.

     

    Zusätzlich habe ich den Versand von der zusätzlichen Papierrechnung in die Wege geleitet, sodass die Rechnungen via Post zugestellt werden. 

     

    Freut mich, dass ich soweit helfen konnte und wünsche, auch jhier noch einmal, einen guten Start ins Wochenende.

     

    @Gelöschter Nutzer  @Marcel2605 Danke, für die Info. 😊

     

    Gruß Jacqueline G. 

    0

  • vor 3 Jahren

    Hallo Thilo,

    Wie ist die Geschichte bei Ihnen weitergegangen?

    Ich habe gerade die genau gleiche Situation bei einem alten Herrn, und auch bereits Aufforderung von 1N für Schadensersatz 419,88€, da der Herr die Portierung bei der Telekom stoppen und 1N daher den Vertrag nicht ausführen konnte. 

    Wäre über Infos dankbar.

    LG Numis

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @numik 

    Bei @Thilo.Kr  ist kein Wechselauftrag bei der Telekom eingegangen, darum ist das erledigt.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo zusammen,

     

    @numik , wenn eine Schadensersatzforderung zugestellt wurde, ist das erste Mittel der Wahl, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

     

    @Petra48 , wie lange ist denn in dem Fall Ihrer Mutter die Zusendung der Unterlagen her? Geschah der Widerruf noch innerhalb der Widerrufsfrist?

     

    Lieben Gruß

     

    Simone W.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Simone W.

    @numik , wenn eine Schadensersatzforderung zugestellt wurde, ist das erste Mittel der Wahl, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

    @numik , wenn eine Schadensersatzforderung zugestellt wurde, ist das erste Mittel der Wahl, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.
    Simone W.
    @numik , wenn eine Schadensersatzforderung zugestellt wurde, ist das erste Mittel der Wahl, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

    Da habe ich erhebliche Zweifel.

    Klar, man kann das machen. Aber es ist nicht zwingend das erste Mittel der Wahl.

    Zumal man die verstreichende Zeit auch nicht außer acht lassen darf.

    Im Falle des von Dir angesprochenen @numik mit seiner Anfrage vom 10.4.22 steht über einem solchen Tip gegeben am 23.4.22 zumindest ein großen Fragezeichen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Habe einfach bei der Telekom telef. verlängert und der Telecom mitgeteilt, dass ich den Vertrag nicht erfüllen will. Hat mich einen unangemessen hohen Schadenersatz gekostet. Allein will ich dagegen nicht vorgehen, weil mir das Risiko zu hoch ist. Aber solange es da keine Gemeinschaftsklage gibt, tue ich nichts. Selber möchte ich mit 85 auch keine Initiative starten...) Also wer fängt an? 

    5

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Tja, ich bin so naiv, dass ich noch den wahren "Schaden" annehme, der in ein wenig Verwaltung besteht. 

    Das geht natürlich nicht in den Härten des Wirtschaftslebens. Deswegen ziehe ich mich aus den letzteren 

    auch zurück. Nächstes Mal frage ich die Community vvorher. 

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @moeern  schrieb:

    Tja, ich bin so naiv, dass ich noch den wahren "Schaden" annehme, der in ein wenig Verwaltung besteht. 


    der Schaden ist eben der entgangene Umsatz.

    Nochmal gefragt:

    Warum wolltest Du den Vertrag denn nicht annehemen, das wäre wirklich schon mal sehr interessant?

    Und auf welcher Basis sollte jemand klagen? Die Leistung wird ja wohl erbracht.

     

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    falk2010

    der Schaden ist eben der entgangene Umsatz.

    der Schaden ist eben der entgangene Umsatz.
    falk2010
    der Schaden ist eben der entgangene Umsatz.

    Das trifft es vermutlich nicht wirklich.

    Der Schaden dürfte im wesentlichen der entgangene Umsatz minus die Kosten sein.

     

    Wenn als Schadenersatz hochgerechnet wird 24x monatliche Grundgebühr, dann geht das bei den Juristen ziemlich sicher so nicht durch. An die Telekom wird monatlich irgendwas um 10 Euro für den Anschluss gezahlt.

    Also wäre man mit 24* (monatliche Grundgebühr - 10 Euro an die Telekom) vermutlich näher am Schaden dran.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    n

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    964%?vn3ue

    n


    @964%?vn3ue 

    Ja bitte, was willst Du sagen?

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Gleiches ist meiner Mutter mit diesem Unternehmen passiert. Auch sie hat im Glauben, dass es sich um die "echte" Telekom handelt, versehentlich beauftragt. Erst nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist wurde der Irrtum bemerkt. Für die Ausführung des 1N - Auftrages war allerdings eine Änderungskündigung von Seiten meiner Mutter nötig, die sie nie getätigt hat. der Vertrag wurde deswegen durch 1N Telecom gekündigt. Die Forderung des Unternehmens bleiben:  ca 419€ für eine Art Initialgebühr und weitere ca. 420€ Schadensersatzforderung für den nicht zustande gekommenen Vertrag.

    Ein Rechtsstreit ist nun die Konsequenz (Täuschung durch den durch 1N Telecom vermittelten Eindruck, dass es sich um die "echte" telekom handelt, ist die hinterliegende Argumentation). Werbliches Verhalten und das Verhalten nach nicht zustande gekommenem Vertrag halte ich für hochgradig unseriös und kann nur warnen vor der "1N telecom GmbH"

    10

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    …. und wessen Interessen vertrittst du nun… wer ist Dein Arbeitgeber? 😏

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    HelgeFischer

    …. und wessen Interessen vertrittst du nun… wer ist Dein Arbeitgeber? 😏

    …. und wessen Interessen vertrittst du nun… wer ist Dein Arbeitgeber? 😏

    HelgeFischer

    …. und wessen Interessen vertrittst du nun… wer ist Dein Arbeitgeber? 😏


    Trete Du gerne selbst in Vorleistung wenn Du denkst, dass das kein Verstoß gegen den Datenschutz ist.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @HelgeFischer  schrieb:

    …. und wessen Interessen vertrittst du nun… wer ist Dein Arbeitgeber? 😏


    Was hat denn das alles mit dem Thema hier zu tun?

    Hier geht es um eine "Versehentliche Vertragszustimmung".

    Wobei ich mich schon frage, wie man einem Vertrag "versehentlich" zustimmen kann.

     

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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