Gelöst

Vertrag wurde 11/2018 gekündigt - Portierung erst 01/2019

vor 6 Jahren

Mein Vertrag wurde durch Telekom zum 26.11.2018 gekündigt (ich nutzte den alten Call&Surf).

Als ich am 27.11.2018 feststellte, dass die Leistung noch anlag, lies ich durch die Hotline den Anschluss canceln. Lt. Aussage war durch eine Portierungsanfrage der Vertrag aus dem Status Kündigung wieder aktiv gesetzt worden.

Seit November versucht mein neuer Anbieter die Rufnummer zu portieren.

Im Dezember hat Telekom Ihre Hardware zurückerhalten, Veragsguthaben an mich ausgezahlt - Die Hotline kann ich nicht mehr anrufen,

da der Sprachcomputer nach Nennung der Rufnummer diese nicht kennt!

 

Heute kam nun die Begründung für die Porierungsabsage:

Ihren Antrag zur Rufnummernmitnahme haben wir dankend erhalten und umgehend für Sie bei Ihrem bisherigen Telefonanbieter beauftragt. Von diesem erhielten wir den Hinweis, dass aufgrund der bestehenden Vertragsbindung eine Übernahme der Rufnummer

03379 ******* zum 25.01.2019

möglich ist.

Mit dieser Rufnummer sind Sie somit bis zum genannten Datum ausschließlich über den Anschluss Ihres bisherigen Telefonanbieters erreichbar.

 

Frage an die Telekom welche Vertragsbindung habe ich eigenlich noch bei Euch?

Meinem Rechtsempfinden nach sind wir getrennt sei dem 27.11.2018

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    • vor 6 Jahren

      Bei einer Portierung, wird das Vertragsende aber verschoben.
      und zwar auf ein gemeinsames Datum, wo BEIDE Parteien Zeit und Ressourcen übrig haben.

      Sind dann noch arbeiten im Netz zu machen, wie eine laufende Migration, sind keinerlei Aufträge möglich und somit keine Portierung.

      Da die Bundesnetzagentur aber ein "Ohne Anschluss darstehen" nicht zulässt, ist die Telekom verpflichtet dich weiter am laufen zu halten, bis beide Parteien eben diesen gemeinsamen Termin gefunden haben.

      Wenn es jetzt NACH diesem Termin nicht funktioniert, muss dich die Telekom wieder einschalten (nach Info durch deinen neuen Anbieter) und du brauchst nur noch 50% der Gebühren zahlen.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Kugic,
      deine Anwort wäre zutreffend, wenn mein neuer Anbieter wieder auf das Kupferkabel zugreifen würde. Ich wechselte aber zu einem Glasfaseranbieter. Und da das erste Kündigungsschreiben bereits 07/2018 kam hatte ich genügend Zeit mich umzutun.
      Ich hätte ja auch zu LTE greifen können.
      Telekom hat gekündigt zum Termin X, hat mich aureichend belehrt, dass ich keinen Anschluss mehr habe - also was steht dem "Abriss" des Anschlusses da im Wege?
      Im Extremfall hätte ich komplett auf einen Anschluss verzichen können, so oder so eine Absprache zwischen den Anbietern war nicht nötig.
      Und deine Antwort erklärt auch nicht die Rufnummerfreigabe zum 25.01.2019, denn die Rufnummer ist seit November 2018 nicht mehr ereichbar

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Es ist egal, auf welche Technik gewechselt wird.

      Es ist von der BNetzA ein unterbrechungsfreier Übergang vorgesehen.
      Wenn du einen Anbieterwechsel beauftragst, sprechen die beiden sich aber ab aufgrund der Rufnummer.
      Die kann schließlich nur in einem Netz existieren.

      Hättest du einfach einen neuen Anschluss bestellt, hättest du diesen erhalten und der Telekomanschluss wäre im November ausgelaufen.


      Warum die Nummer nicht erreichbar war, wird auf eine Störung hinausgehen, aufgrund der Überschneidung mit dem Anbieterwechsel und der Kündigung.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

      vielen Dank für unser freundliches Gespräch.

      Unsere Kündigung erfolgte aufgrund Technologieumstellung unserer Netzinfrastrucktur.
      Der Anschluss wurde auf Ihren Wunsch hin zum Kündigungsdatum rückwirkend abgeschaltet. Die Weiterversorgung bis zum Wechseltermin war von Ihnen nicht gewünscht.

      Aus diesem Grund informierten wir den Anbieter, er möge die Nachträgliche Rufnummernportierung anfragen. Sie ist nur möglich, wenn kein Anschluss mehr besteht, also die Rufnummer nicht geschaltet ist.

      Der Wechseltermin wurde von uns zugestimmt, wie vom Anbieter angefragt. Das war auch der Kommentar, den wir unserer Zustimmung mitgaben.

      Eine Vertragsbindung besteht seit dem Kündigungsdatum nicht.

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von