Gelöst

Beschwerde wegen widersprüchlicher Aussagen zu Rabattaktionen beim Mobilfunkvertrag

vor 3 Stunden

Hallo,

ich habe am 18.05. bei euch einen Mobilfunk-L-Vertrag abgeschlossen. Ursprünglich wollte ich den Vertrag online abschließen, da mir das Angebot zugesagt hat.

Vor dem Abschluss habe ich mich jedoch mehrfach mit Mitarbeitenden im Chat ausgetauscht (15.05-17.05). Ein Mitarbeiter teilte mir mit, dass ich zusätzlich zu allen Cashback-Aktionen drei Monate Grundgebühr geschenkt bekommen könnte. Da ich nicht sofort abschließen wollte, sagte er mir, dass ich mich am nächsten Tag erneut melden könne und andere Kolleginnen oder Kollegen das ebenfalls anbieten könnten.

Am nächsten Tag hatte ich Kontakt mit einer Mitarbeiterin, die mich telefonisch beraten hat. Auch sie bestätigte mir, dass die Cashback-Aktionen mit zusätzlichen Vorteilen kombinierbar seien und bot mir sogar sechs Monate gratis an.

Später stellte sich heraus, dass diese Informationen nicht korrekt waren. Die Sommer-Cashback-Aktion wurde abgelehnt, da sie nicht mit den sechs kostenlosen Monaten kombinierbar ist. Diese Einschränkung wurde mir von beiden Mitarbeitenden vorher nicht mitgeteilt.

Generell habe ich im Austausch mit eurem Kundenservice mehrfach widersprüchliche oder falsche Informationen erhalten. Es entsteht der Eindruck, dass Mitarbeitende entweder unzureichend geschult sind oder durch Provisionsanreize Angebote verkaufen, ohne die Bedingungen korrekt zu kommunizieren. Ähnliche Erfahrungen habe ich bereits in euren Shops gemacht, beispielsweise mit der falschen Aussage, dass Flex-Verträge dort nicht abgeschlossen werden können.

Durch diese Falschberatung ist mir gegenüber einem direkten Online-Abschluss ein finanzieller Nachteil von mindestens 80 € entstanden – beziehungsweise sogar 240 €, wenn man die zugesagten Vorteile berücksichtigt.

Ich weiß nicht, welche Möglichkeit es gibt, mir entgegenzukommen, möchte euch diesen Vorgang aber schildern, da die wiederholten Falschinformationen und der damit verbundene Aufwand sehr frustrierend waren.

Positiv hervorheben möchte ich allerdings, dass der Vertrag selbst einwandfrei, wie erhofft funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen

Letzte Aktivität

vor 2 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

      Hallo K_Arantes,

       

      danke für deine Schilderung zum Sachverhalt. Es tut mir leid, dass du falsche Informationen erhalten hast und ich kann verstehen, dass du damit unzufrieden bist.

      Die sachliche Information hast du ja inzwischen erhalten. Man kann die beiden Aktionen nur bedingt miteinander verbinden.

      Entscheidend ist hier, was in den Informationen zur Cashback-Aktion steht. Dort steht in den Teilnahmebedingungen, öffentlich: "Die Gutschrift ist nicht mit weiteren Aktionspromotions wie z. B. 6 Monate Grundpreisbefreiung kombinierbar."

       

      Ich sehe hier leider keine Möglichkeit für ein Entgegenkommen.

       

      VG Marco

       

      1

      von

      vor 3 Stunden

      Hey Marco, das hätte ich mir gerne im Vorhinein genauso durchgelesen, wie bspw. die Eintauschaktion zum Handy. Da ich die Info nicht gefunden hatte, habe ich die Mitarbeitenden im Chat gefragt. Wenn ich im Bestellprozess auf das Sternchen beim Cashback drücke, werden keine Teilnahmebedingungen verlinkt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass die dort aufgeführten Kriterien alle notwendigen sind. Bei der Eintauschaktion fürs Handy, steht im Gegensatz dazu auch alles beim Sternchen. Wenn mir das im Chat dann fälschlicherweise 2x bestätigt wird, ist das schon fragwürdig. 

      Den Link, den du hier geteilt hast, finde ich nur, wenn ich gezielt Cashback im Suchfeld oben eingebe und dann nochmal auf "Cashback einlösen" klicke. Da man den Cashback aber erst nach einem Monat einlösen kann, wäre die Info dann aber sowieo zu spät.

      Wenn ich hier schon der Leidtragende bin, dann fügt doch bitte die Teilnahmebedingungen für die Cashback-Aktion dem Info-Sternchen beim Bestellprozess hinzu. 

      Danke.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

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